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Zahlt die Haftpflicht? / Schaden an Elektroscooter

 
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Sebbo
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.05.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 21.05.06, 12:51    Titel: Zahlt die Haftpflicht? / Schaden an Elektroscooter Antworten mit Zitat

Hallo,

ein Freund von mir und ich haben gestern etwas Blödsinn mit dem Elektroscooter gemacht. Wir sind auf unserem Privatgrundstück mit dem Elektroscooter gefahren, dieser war noch nicht versichert (braucht die selbe Versicherung wie ein Mofa).
Dann ist er mit dem Elektroroller unabsichtlich über eine Metallschiene gefahren die scharfkantig war. Alle beide Räder sind geplatzt und die Verkabelung ist kaputt.
Da man ja, wenn man noch unter 18 ist, eine Haftpflichtversicherung hat, würde ich gerne mal wissen, ob diese jetzt bei so einem Schaden zahlt oder nicht?

Tschüß
Mit freundlichen Grüßen
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 21.05.06, 13:26    Titel: Re: Zahlt die Haftpflicht? / Schaden an Elektroscooter Antworten mit Zitat

Sebbo hat folgendes geschrieben::
Da man ja, wenn man noch unter 18 ist, eine Haftpflichtversicherung hat
Nö. Es kann sein, daß die Eltern eine haben, aber zwingend ist das nicht.

Sebbo hat folgendes geschrieben::
würde ich gerne mal wissen, ob diese jetzt bei so einem Schaden zahlt oder nicht?
Nö.

Und zur Ergänzung: selbst wenn die Kiste schon versichert gewesen wäre, hätte keine Versicherung gezahlt (wobei ich das dahingehend einschränke, daß es meines Wissens eine Vollkasko-Versicherung für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen nicht gibt).
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Mogli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 21.05.06, 17:39    Titel: Antworten mit Zitat

wie fast immer, so hat der Biber auch diesmal wieder recht.

Die Begründung kann ich noch nachreichen:

Nach den Allgemeinen Bestimmungen für die Haftpflichtversicherung besteht kein Versicherungsschutz für Ansprüche wegen Schäden an fremden Sachen, wenn der Vers.nehmer diese Sachen geliehen (...) oder durch verbotene Eigenmacht erlangt hat. (vgl. § 4 I Abs. 6a der AHB).

Entweder wurde der Elektroscooter mit Zustimung des Eigentümers gefahren, dann war er geliehen; oder die beiden haben das ohne Zustimmung des Eigentümers getan, dann war´s "verbotene Eigenmacht". Und wenn der Scooter keine "fremde Sache" war, sondern den Eltern des Schadenverursachers gehort haben sollte, dann wäre die Haftpflichtversicherung aus diesem Grund schon raus ("Eigenschäden" sind generell nicht mitversichert)

Und gleich der nächste Ausschlusstatbestand, der hier greifen würde: Schäden, die der VN (oder mitversicherte Person) als Führer eines KFZ verursacht, sind in der Privathaftpflichtversicherung nicht mitversichert.

Es gibt also gleich zwei Gründe, warum sich die PHV hier raushalten würde.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 22.05.06, 07:01    Titel: Antworten mit Zitat

von leihe würde ich hier noch nicht sprechen, der geschädigte war dabei, der roller war noch in seinem verfügungsbereich...

aber dafür trifft der kfz-gebrauch voll ins schwarze.
_________________
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