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Einnahme-Versteuerung aus Mietpool (V+V)

 
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binci
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Anmeldungsdatum: 22.05.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 22.05.06, 16:36    Titel: Einnahme-Versteuerung aus Mietpool (V+V) Antworten mit Zitat

Person A ist Vermieter und Eigentümer einer Wohnung und erhält nach vertragl. Vereinbarung mit der Hausverwaltung die Miet-Ausschüttung aus einem sog. Mietpool (wahrscheinl. sog. treuhänd. Verwaltung); Auszahlung der Miete an A 12/2005 (Monat der Erstvermietung) erfolgt in 2006.
A erhält nicht den von M (Mieter) tatsächlich gezahlten höheren Mietzins, sondern die zugesicherte qm-Miete aus dem Mietpool ausbezahlt.
In welchem Jahr der Steuererklärung ist die Dezember Miete bei A zu berücksichtigen und in welcher Höhe?
Falls Berücksichtigung der vollen Mietzahlung durch M als Einnahme, kann der nicht ausbezahlte Mietanteil als WK geltend gemacht werden (und wofür bzw. mit welcher Begründung).
Danke für eure Einschätzung der steuerrechtl. Beurteilung. Verlegen
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§ 31
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Anmeldungsdatum: 21.03.2006
Beiträge: 305

BeitragVerfasst am: 22.05.06, 22:23    Titel: Antworten mit Zitat

Bei einem Mietpool hat der Eigentümer wegen des Poolgesellschaftsvertrags normalerweise keinen Anspruch auf "seine" Miete sondern auf seinen Anteil an den gesamten Poolmieten abzüglich anteiliger beim Pool angefallener Kosten.

Ich würde daher in so einem Fall einfach von den tatsächlich ausgezahlten Beträgen als Einnahmen ausgehen. Vorausgesetzt, es wird nicht ohnehin für den Pool eine gesonderte Steuererklärung (Feststellungserklärung) erstellt. Dann erübrigt sich die Frage für den einzelnen Eigentümer ohnehin.

M. W. war die Verfahrensweise durch die Finanzämter bei Mietpools in der Vergangenheit diesbezüglich uneinheitlich. Inzwischen geht der Trend wohl dahin, dass keine gesonderte und einheitliche Feststellung notwendig ist.
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