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Stellt sich nur die Frage ob ich mir dies im Schadensfall leisten kann. Eine sehr gute Hausratversicherung für 85qm ist bereits für unter € 100,-- zu haben. Wenn ich mir diese jährlich nicht leisten will oder kann dann mag ich das ganze anzweifeln.
Dem ist nichts hinzuzufügen...
Zitat:
Zudem kommt eine Hausratversicherung auch für fremde Schäden auf, z.b. Schäden in der darunterliegenden Wohnung.
Sie meinen sicherlich die geliehenen oder gemieteten Sachen in der eigenen Wohnung, laut § 1 (1+2) VHB oder woher haben Sie das
Könnte ein Topprodukt sein...
Gesetzlich habe ich hierzu jedoch nichts bestimmendes gefunden, was die Versicherungen zwingen würde dieses Produkt flächendeckend so anzubieten...
Die darunterliegende Wohnung zählt m.E. also nicht dazu, da der Hausrat nur im Versicherungsort (eigene Wohnung, eigene Räume in Nebengebäuden, eigene Garage usw.)(Ausnahme. Außenversicherung für eigenen Hausrat) Versicherungsschutz erfährt...
§10 VHB
Grüßle! _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
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Schokolade ist gut gegen Zähne.
Zuletzt bearbeitet von Dookie82 am 22.05.06, 16:05, insgesamt 2-mal bearbeitet
Hi,
nochmal zurück zur Finanzmathematik. Ich denke schon, man kann auch bei Versicherungen von Rentabilität sprechen. Die meisten wissen nur nicht, was das bei einem Versicherungsvertrag ist. Sie denken, es sei ein Sparbuch. Sie sind nicht in der Lage, das wirkliche Produkt dieses Vertrages, nämlich die Übernahme des Wagnisses, zu erkennen und zu bewerten. In den Sozialversicherungen kommt das gleiche Argument auch immer, obwohl es auch dort (außer vielleicht in der gesRV) nichts zu suchen hat. Neulich meinte wieder ein Politiker, es könne doch nicht sein, dass jemand, der 32 Jahre arbeitslosenversichert war, im Schadensfall - nur - das gleiche bekomme wie jemand, der gerade die Anwartschaftszeit erfüllt habe, also nur ein Jahr versichert war. Naja.
Gruß, dos _________________ Diese Auskunft stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ersetzt nicht die Beratung durch einen Anwalt. Eine Gewähr für die Richtigkeit besteht nicht.
Im § 2 Absatz g) sind die versicherten Kosten geregelt:
für Reparaturen in gemieteten Wohnungen, um Leitungswasserschäden an Bodenbelegen, Innenanstrichen oder Tapeten der Wohnung ( § 10 ) zu beseitigen.
Im § 10 Abs. 2 ist dann der Versicherungsort geregelt:
Versicherungsort ist die im Versicherungsvertrag bezeichnete Wohnung des VN. Zur Wohnung gehören auch Räume in Nebengebäuden auf demselben Grundstück.
Hier ist aber keine Rede von eigenen Räumen in Nebengebäuden.
Ich lasse mich gerne eines besseren belehren. _________________ ##################
Viele Grüße Eifeler
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Wer aufhört, besser zu werden, hört auf, gut zu sein !
Im § 2 Absatz g) sind die versicherten Kosten geregelt:
für Reparaturen in gemieteten Wohnungen, um Leitungswasserschäden an Bodenbelegen, Innenanstrichen oder Tapeten der Wohnung ( § 10 ) zu beseitigen.
Im § 10 Abs. 2 ist dann der Versicherungsort geregelt:
Versicherungsort ist die im Versicherungsvertrag bezeichnete Wohnung des VN. Zur Wohnung gehören auch Räume in Nebengebäuden auf demselben Grundstück.
Hier ist aber keine Rede von eigenen Räumen in Nebengebäuden.
Ich lasse mich gerne eines besseren belehren.
Das mit der Interpretation ist wohl wirklich so eine Sache laut § 10 (2)
Zitat:
Versicherungsort ist die im Versicherungsvertrag bezeichnete Wohnung des VN. Zur Wohnung gehören auch Räume in Nebengebäuden auf demselben Grundstück.
Hiermit sind aber die eigenen Sachen in anderen Gebäuden gemeint. Eine Hausratversicherung kommt doch nicht für Schäden des Nebenmieters auf(Die wären ja schön blöd!). Sogar ein Untermieter in der eigenen Wohnung muss seine Sachen selbst versichern, siehe auch § 1 (4) d)
Ich kenne es noch aus meiner Ausbildung, dass mit dem §1 (3) die geliehenen, oder gemieteten Sachen versichert (gemeint) sind.
In §10 (1) Steht "innerhalb des Versicherungsortes"
in §10 (2) Versicherungsort ist die im Vertrag bezeichnete Wohnung des VN. Zur Wohnung gehören auch Räume in Nebengebäuden auf demselben Grundstück. Was soviel bedeutet, wie dass für das Nebengebäude nicht nochmal extra eine Hausrat benötigt wird, wenn ein Teil der Wohnung nach dort verlagert ist.
Es bestehen explizite Ausschlüsse zu gemeinschaftlich mit anderen Mietern genutzten Dingen § 10 (2) ziemlich letzter Absatz (dieser zeigt nur, dass die dem Versicherungsnehmer gehörende Waschmaschinen und der Wäschetrockner ausnahmsweise auch in Räumen versichert sind, die der Versicherungsnehmer mit anderen Hausbewohnern zusammen benutzt.
Da meinen Sie wirklich die versichern bzw. ersetzen auch Schäden von anderen Mietern
Wenn Sie den 10er genauer lesen, dann merken sie unter § 10 (3) dass nicht zur Wohnung gehörende Räume nicht versichert sind... (in diesem Fall gewerbliche), was aber allgemein gilt, nicht nur bei gewerblichen... die Waschküche zählt auch nicht dazu, durch das VHB ist jedoch vorgeschrieben, dass die dortige Waschmaschine wie bereits benannt dennoch dort versichert ist.
Versicherungsschutz allgemein in gemeinsam genutzten Räumen -> Fehlanzeige (außer eigener Trockner,etc)
Versicherungsort -> Wohnung + im Nebengebäude zur Wohnung dazugehörige Räume+Garagen auf dem Versicherungsgrundstück, soweit Sie ausschließlich vom VN
oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten zwecken genutzt werden...
Stellen Sie sich sonst mal den Begriff der Außenversicherung vor
Bitte nicht wundern wenn ich nun nichtmehr zurück schreibe, aber ich komm morgen wieder. Ich will nun erstmal Heim
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Im § 2 Absatz g) sind die versicherten Kosten geregelt:
für Reparaturen in gemieteten Wohnungen, um Leitungswasserschäden an Bodenbelegen, Innenanstrichen oder Tapeten der Wohnung ( § 10 ) zu beseitigen.
Das soll bedeuten, dass in der Eigentumswohnung und Gebäuden die nicht vermietet werden kein Doppelversicherungsschutz(Wohngebäude und Hausrat würden hierfür gemeinsam aufkommen) an Belegen und Tapeten besteht. § 2 g) könnte man auch "Doppelversicherungsklausel" nennen.
Damit ist nicht gemeint, dass Schäden in jeder Mietwohnung (auch in Nebengebäuden) über meine Hausratversicherung abgedeckt sind...
Hab das deswegen noch etwas verdeutlicht...
Zitat:
Im § 10 Abs. 2 ist dann der Versicherungsort geregelt:
Versicherungsort ist die im Versicherungsvertrag bezeichnete Wohnung des VN. Zur Wohnung (des VN) gehören auch Räume in Nebengebäuden auf demselben Grundstück (soweit Sie ausschließlich vom VN
oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten zwecken genutzt werden... )
Zitat:
Hier ist aber keine Rede von eigenen Räumen in Nebengebäuden.
Stutzig würde mich hierbei der Gedanke machen, mit welcher Anspruchsgrundlage ich als geschädigter Nebenmieter (also nicht Versicherungsnehmer der Hausrat, sondern der andere) die Kosten einklagen will, wenn die Versicherung meinen Schaden nicht zahlen will. Schonmal darüber nachgedacht? Wollen Sie die Versicherung verklagen nach dem Motto: Mein Nachbar hat eine Hausratversicherung, also ist diese verpflichtet meinen Hausratschaden zu übernehmen? Ich kann doch nicht eine Versicherungsleistung verlangen, wenn ich keinen Vertrag habe.
Kurzes Vergleichsbeispiel: Es gibt 2 Stellplätze vor meinem Haus. Ich besitze nur eine KFZ-Haftpflicht, mein Nachbar eine Vollkasko. Nun steht nebendran ein Baum der eines Nachts einen Ast verliert und dieser knallt auf beide Autos... Meinen Sie dann wirklich, dass die Vollkasko des Nachbarn auch meinen Schaden übernimmt
Ich kann mir höchstens vorstellen, dass Sie es vielleicht mit der Wohngebäudeversicherung verwechselt haben. Denn wie vorhin angedeutet besteht dort im Bereich Tapeten & Beläge eine Doppelversicherung... Hat ihr Nachbar nun einen Wasserschaden, und das Wasser sickert durch die Wände und durchnässt ihre Tapeten, dann kommt für diesen Schaden Ihre Wohngebäudeversicherung alleine auf(insofern es die Tapeten und Belege im Sinne der Vertragsbedingungen sind), wenn Sie keine Hausratversicherung haben. Vermieter schließen fast immer Wohngebäudeversicherungen ab, da Sie die Kosten sowieso auf die Mieter umlegen können... Hierüber sind dann also die Tapeten und Belege versichert obwohl Sie keine Hausratversicherung haben. Das hat dann aber nichts mit der eventuell bestehenden Hausratversicherung ihres über Ihnen wohnenden Nachbarn zu tun...
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