Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 22.05.06, 18:23 Titel: Vater Demenz krank, Mutter psychisch am Ende
Hallo zusammen.
Nachdem ich jetzt weder im Archiv noch im Forum etwas passendes gefunden habe schreib ich doch mal selber.
Nehmen wir folgendes an: Familie mit 4 Kindern die alle nichtmehr daheim wohnen.
Vater ist Demenz krank und zudem auch (nicht erst seit der erkrankung) teilweise sehr bösartig.
Mutter ist Betreuerin für den Vater den Sie daheim hat da Sie ihren Kindern nicht zumuten möchte das sie u.U. für den heimaufenthalt aufkommen müssen. Durch die Bösartigkeiten des Vaters ist die Mutter jedoch nahe am psychischen kollaps.
Meine Frage hierzu ist nun ob es auch ohne Zustimmung der Mutter möglich wäre den Vater in einem Pflegeheim unterzubringen und wenn ja wie?
Ausserdem würde es mich interessieren ab wann und in welchem Rahmen die Kinder tatsächlich herangezogen werden können um für die Kosten aufzukommen.
Und schlussendlich ob es möglich wäre wenn man die mutwilligen Bösartigkeiten die alleine dazu dienen die Mutter fertig zu machen ( wenn jemand anders dabei ist kommt selten etwas bösartiges ) die Betreuung zu verweigern bzw die kosten durch einen professionellen betreuer nicht selbst bezahlen zu müssen.
tut mir leid das ein wenig länger is aber die umstände sind etwas kompliziert.
danke aber schonmal im voraus für jede antwort.
wenn Sie von Betreuung sprechen gehe ich davon aus, dass Sie die vom Amtsgericht übertragene Betreuung meinen.
Womit ich gleich zum Thema Unterbringung komme. Wenn die Mutter vom Amtsgericht den Ausgabenbereich "Aufenthaltsbestimmung" zugewiesen bekommen hat, dann kann nur Sie mit Zustimmung des Gerichtes eine Unterbringung in einem Heim veranlassen. Zudem sollte der Betroffene dieser Maßnahme zustimmen. Eine Unterbringung gegen seinen Willen ist nur schwer zu realisieren, da kommt es auf den Einzelfall an. Letztlich würde dann das Gericht, meist aufgrund eines Gutachtens, entscheiden.
Hinsichtlich der Heimkosten wird vom Sozialamt (ich gehe davon aus,dass Rente und Pflegegeld nicht zur Deckung der Heimkosten ausreichen) geprüft, wie die finanzielle Situation der Kinder ist und wieviel diese zu den Kosten beitragen können.
Sollte ein Betreuerwechsel versucht werden, dann muss es hierfür gute Gründe geben, was das Gericht entscheidet. Ein professioneller Betreuer, also Berufsbetreuer, wird nur eingesetzt, wenn es entweder eine schwierige Betreuung ist oder höhere Geldmittel zu verwalten sind. In diesem Fall kann man es vielleicht mit einer ehrenamtliche Betreuung versuchen. Am besten jemand, der sich gut durchsetzten kann.
Die Kosten sind von der Staatskasse zu tragen, sofern der Betreute als mittellos gilt, also über weniger als ca. 2500 Euro Vermögen verfügt.
Zum 1. Wenn kein Einwilligungsvorbehalt besteht und der Vater das noch selbst entscheiden kann, kann er in ein Pflegeheim gehen.
Die Kinder können hier nicht`s bestimmen.
Zum 2. Wenn die Sozialhilfe für die Heimkosten aufkommen muß, sind Kinder auch Unterhaltspflichtig, es gelten allerdings Freigrenzen, die im SGB XII zu finden sein sollten.
Zum 3. Natürlich kann eine Betreuung abgegeben werden - Antrag ans Vormundschaftsgericht.
Wenn der Betreute allerdings "vermögend" ist, müssen Kosten für einen Berufsbetreuer getragen werden.
Auch gilt Unterhaltspflicht.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.