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Verfasst am: 22.05.06, 10:11 Titel: Konsulatbeschäftigung - wie erfolgt die Besteuerung?
Herr B. (Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in Deutschland) wurde vor kurzem von einem nicht europäischen Konsulat mit Sitz in Deutschland eingestellt.
Wie erfolgt nun die Besteuerung? Muss Herr B. Einkommenssteuer nach deutschem Recht bezahlen?
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