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Bezahlsysteme als AVS?

 
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wicht
Gast





BeitragVerfasst am: 28.11.04, 20:02    Titel: Bezahlsysteme als AVS? Antworten mit Zitat

Ich hoffe das passt hier rein.

Seit nicht allzu langer Zeit dient ja die Personalausweisnummer nicht mehr als adäquates Mittel zur Altersverifikation (was meines erachtens auch vollkommen richtig ist).

Nun stellt sich im allgemeinen die Frage wie man nun das Alter überprüft ohne den Nutzer groß zu belasten.

Dazu kam mir heute eine Idee.
Online Bezahlsysteme wie Internet-Zahlungs-Methode/Portal [Name geändert].de oder Moneybookers.com dürfen nur von Volljährigen Personen genutzt werden.

Würde hier also im allgemeinen eine Transaktion über eines dieser Bezahlsysteme genügen um die Volljährigkeit adäquat zu überprüfen?

Nach meinem Rechtsverständnis, ja. Aber ich bin ja kein Jurist.

MfG,
J. Eckert
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 28.11.04, 22:56    Titel: Antworten mit Zitat

Das Problem ist, daß Sie trotzdem verantwortlich sind, wenn ein Jugendlicher es dennoch schafft, sich bei Internet-Zahlungs-Methode/Portal [Name geändert] o.ä. anzumelden.

Denn ansonsten wäre es zu einfach, die Verantwortung der Altersverifikation einfach auf irgendeinen Dienstleister in Antigua oder Macao abzuschieben und zu sagen "da hab ich nix mit zu tun". So funktioniert es nicht.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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wicht
Gast





BeitragVerfasst am: 29.11.04, 08:19    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die schnelle Antwort.

[quote=Jugendschutz.net]Nach Ansicht des Gerichtes müssten andere Verfahrensweisen ein ähnliches Maß an Gewissheit bewirken, dass der Vertrag nur mit Erwachsenen abgeschlossen wird.[/quote]

D.h. die Bezahlsysteme als rechtlich anerkanntes AVS zu nutzen ist dann möglich wenn diese bei der Verifizierung des Alters eine Sicherheit ähnlich dem PostIdent anbieten.
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