Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Zeitschriften-Abo
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Zeitschriften-Abo

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Rechtsfragen der Jugend
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
planschkuh
Gast





BeitragVerfasst am: 15.11.04, 19:00    Titel: Zeitschriften-Abo Antworten mit Zitat

ich habe folgendes problem:ich bin 18 jahre alt und hab selbst noch kein eigenes einkommen.(gehe noch zur schule)
ich habe irgendwann mal bei einem internet gewinnspiel von einer zeitschrift bzw. fernsehzeitung mitgemacht.
ein paar tage später wurde ich von diesen angerufen.da war eine frau am apparat die mir eine kostenlose probezeitschrift zusenden wollte,sie hat mir versichert,dass das ganze natürlich "keine bauernfängerei" wäre.
ich sollte nach erhalt der zeitschrift einfach eine email schicken,falls ich diese nicht im abo haben möchte.
das habe ich auch gemacht,unzwar an die einzig mir bekannte emailadresse dieser zeitschrift.
habe keine rückmeldung bekommen,ca. 1-2monate später bekomme ich die fernsehzeitung eine zweites mal,habe natürlich sofort zurückgeschrieben,das ich diese nicht im abo haben wollte und das ihnen auch mitgeteilt habe.
wieder keine rückmeldung.
einen tag später bekam ich eine rechnung von 60€,die ich als bald begleich sollte.auf dieser rechnung standen noch andere emailadressen und eine telefonnumer,ich habe vergeblichst versucht dort anzurufen,aber leider waren alle leitungen ständig besetzt.
dann habe ich an eine andere emailadresse geschrieben,ich glaube das war die für den service,die ich aber vorher nicht kannte.
nach ein paar tagen wurde mir dann mitgeteilt,das mein abo fristgerecht zum 20.10.2005 gekündigt wird,ich habe aber in der email geschrieben,das ich gar kein abo wollte und dieses auch geschrieben hatte.darauf wurde aber nich eingegangen.
also habe ich heute wieder eine email verschickt in der ich nochmals innigst darum gebeten habe dies zu berücksichtigen,sonst würde ich andere maßnahmen ergreifen.
aber was kann ich denn jetzt tun?
ich seh schon nochmehr kosten auf mich zukommen,aber ich habe diesen vertrag nicht abgeschlossen.
ich habe die email auch noch bei mir gespeichert.
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 15.11.04, 19:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

nicht bezahlen
Kontoabbuchungen widerrufen

Per Mail schreiben dass du die Zahlung ernsthaft und endgültig verweigerst und, dass die Firma unmittelbar Klage erheben oder Mahnbescheid beantragen soll (dann gehts schneller und kostengünstiger, bevor dir 3 Mahnungen zugeschickt werden).

Im Klageverfahren brauchst du keinen Anwalt. Die Firma muss ihren Anspruch beweisen und das kann sie nicht, da du alle Aussagen bestreiten wirst.

Wichtig: E-Mails aufbewahren.

mfg
Klaus
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 16.11.04, 08:01    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Im Klageverfahren brauchst du keinen Anwalt. Die Firma muss ihren Anspruch beweisen und das kann sie nicht, da du alle Aussagen bestreiten wirst.


so ein schwachsinn! sie hat am telefon eingewilligt, hat die zeitschrift erhalten und immer noch nicht wiedersprochen. als sie es getan hat, war´s zu spät. jetzt muss sie die regulären kündigungsbedingungen einhalten und bisdahin zahlen- sonst wird´s nur noch teurer.
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 16.11.04, 09:41    Titel: Antworten mit Zitat

Wie kann die fa. beweisen, daß sie am Telefon eingewilligt hat, bzw. daß wirkl. sie es war?
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 16.11.04, 09:59    Titel: Antworten mit Zitat

1. Mitschnitt des Gespräches
2. Zeugenaussage des Callcenter-Mitarbeiters
(damit hat die Gegenpartei einen Zeugen, der angerufene Kunde jedoch nicht, der gilt nicht als Zeuge, sondern als Partei).

Anonymous hat folgendes geschrieben::
Wie kann die fa. beweisen, daß sie am Telefon eingewilligt hat, bzw. daß wirkl. sie es war?
Nach oben
flip
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 442

BeitragVerfasst am: 16.11.04, 15:26    Titel: Antworten mit Zitat

Anonymous hat folgendes geschrieben::
1. Mitschnitt des Gespräches
2. Zeugenaussage des Callcenter-Mitarbeiters
(damit hat die Gegenpartei einen Zeugen, der angerufene Kunde jedoch nicht, der gilt nicht als Zeuge, sondern als Partei).

Anonymous hat folgendes geschrieben::
Wie kann die fa. beweisen, daß sie am Telefon eingewilligt hat, bzw. daß wirkl. sie es war?


gesprächsmitschnitte sind nicht erlaubt! und die aussage der callcenter mitarbeiterin ist wohl nicht sonderlich viel wert! ich denke die firma wird für ihre dubiosen geschäfte bereits bei der staatsanwaltschaft bekannt sein!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gast






BeitragVerfasst am: 16.11.04, 17:41    Titel: Antworten mit Zitat

Richtig,

Telefonmitschnitte (ohne Einwilligung) sind nicht zulässig, und selbst wenn man der Aussage der CC-Mitarbeiterin Beachtung schenken würde, könnte auch die nicht bezeugen, wen sie da am Telefon hatte.
Nach oben
planschkuh
Gast





BeitragVerfasst am: 16.11.04, 18:59    Titel: Antworten mit Zitat

außerdem habe ich am telefon lediglich einer kostenlosen probezeitschrift zugestimmt und die frau am telefon hat mir kein abo angeboten,das hat sie selber auch gesagt.
denn das würde per email laufen.
Nach oben
auaox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.10.2004
Beiträge: 117
Wohnort: Bad Wildungen

BeitragVerfasst am: 17.11.04, 20:30    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn im Impressum einer ZEitschrift eine Email angegeben ist, muss man auch damit rechnen können, dass diese gelesen wird.
_________________
Ich bin nicht befugt, verbindliche Rechtsauskünfte zu erteilen. Alle meine Postings geben nur meine allgemeine persönliche Meinung zum Thema wieder. Wenn Sie Rechtsrat benötigen, wenden Sie sich bitte an eine dafür berechtigte Person.
- auaox -
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
grüzi
Gast





BeitragVerfasst am: 18.11.04, 16:03    Titel: Antworten mit Zitat

guten mittag
also ich habe auch ein abo bekommen, welches ich angeblich im Internet bestellt haben soll.
habe also eine Zeitschrift bekommen, und ich dachte " cool die ist ja kostenlos", war wohl nicht so, denn mit der 2ten ausgabe kam die rechung (zwar ein mini abo zum preis von 10€, aber immerhin) .
Hab gleich die leute angerufen, und das geklärt, das ich das nicht haben will und auch nicht bestellt hab. zu der zeit wo das abo bestellt worden ist , kann ich es gar nicht gewesen sein, da ich kein inet hab und ich im geschäft nix bestell.
am nächsten tag hab ich die zeitschrift sammt rechnung und ein handschriftlichen brief, das ich die zwitschrift nicht brauche, zurückgeschickt.
Momentan sieht es so aus, das ich weiter die restlichen Zeitschriften bekomme, (noch 4 von 6 Ausgaben) jedoch dafür kein cent zahlen muss.
Es war / ist die TV spielfilm, und ich muss sagen in sachen support sind sie gut und freundlich, also die süße von der Hotline scheint auch wirklich das Abo gekündigt zu haben, zumindest die Zahlung Smilie
mfg
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 18.11.04, 16:36    Titel: Antworten mit Zitat

Die weiterhin kommenden Exemplare würde ich nicht annehmen, sondern zurückschicken. Sonst kann die Rechnung noch kommen.
Nach oben
grüzi
Gast





BeitragVerfasst am: 29.11.04, 09:21    Titel: Antworten mit Zitat

die 3te Ausgabe war nun die letzte, es folgte keine weitere, genauso wie keine rechnung oder mahnung, ist somit nun genz gekündigt /vom Tisch

mfg
Nach oben
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Rechtsfragen der Jugend Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.