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Verfasst am: 23.05.06, 09:23 Titel: Haftung des Vorstandes
Der Vorstand einer AG wurde zwar schon einberufen aber noch nicht eingetragen. Haftet er trotzdem persönlich (unter der Voraussetzung, dass er sich schuldhaft pflichtwidrig verhält)?
Anmeldungsdatum: 17.08.2005 Beiträge: 162 Wohnort: Kölle a. Rh.
Verfasst am: 26.05.06, 18:24 Titel:
m.e. hat die eintragung in diesem falle nur deklaratorische und keine konstitutive wirkung, womit eine haftung m.e. dennoch zu bejahen sei. _________________ Fragen Sie im Zweifel den Rechtsanwalt oder Steuerberater Ihres Vertrauens
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