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Der verschwundene Gesellschafter

 
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Tatomir
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Anmeldungsdatum: 15.04.2005
Beiträge: 146

BeitragVerfasst am: 23.05.06, 08:54    Titel: Der verschwundene Gesellschafter Antworten mit Zitat

Eine GmbH hat eine britische Ltd als 100%-Gesellschafter. Eines Tages erfährt der GF der GmbH, dass die Ltd. aufgelöst wurde und somit kein Gesellschafter mehr existiert.

Was ist zu tun

a. wenn der GF die GmbH gerne übernehmen würde

b. wenn man die GmbH gerne liquidieren würde?
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Toph
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Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 2424
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 23.05.06, 09:04    Titel: Re: Der verschwundene Gesellschafter Antworten mit Zitat

Tatomir hat folgendes geschrieben::
Eine GmbH hat eine britische Ltd als 100%-Gesellschafter. Eines Tages erfährt der GF der GmbH, dass die Ltd. aufgelöst wurde und somit kein Gesellschafter mehr existiert.

Es kann nicht sein, dass kein Gesellschafter mehr existiert.
Entweder der Geschäftsanteil der Ltd. an der GmbH wurde im Zuge der Liquidierung der Ltd. im Wege der Auseinandersetzung an den oider die Gesellschafter der Ltd. verteilt, oder -wenn die Ltd. zwangsweise gelöscht wurde und es sich um eine britische Ltd. handelt- das Vermögen der Ltd. und damit der Geschäftsanteil an der GmbH ist an die britische Krone gefallen.
Zitat:

Was ist zu tun
a. wenn der GF die GmbH gerne übernehmen würde
b. wenn man die GmbH gerne liquidieren würde?

In beiden Fällen ist zuerst herauszufinden, wer der Rechtsnachfolger der Ltd. als Gesellschafter der GmbH ist. Im Falle a) muß sich der Gf mit diesem über den Erwerb des Geschäftsanteils einigen, im Fall b) entscheidet dieser über die Auflösung der GmbH. Die Auflösung einer Gesellschafts ist ein sog. Grundlagengeschäft und steht nicht in der Kompetenz des Gf.
_________________
"§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar" Lachen
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
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Tatomir
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Anmeldungsdatum: 15.04.2005
Beiträge: 146

BeitragVerfasst am: 23.05.06, 09:26    Titel: Antworten mit Zitat

ok, angekommen, der GF hat keine Lust die ganze Arbeit auf sich zu nehmen. Er kann doch einfach zu einem Notar gehen und die Geschäftsführung niederlegen, oder? was passiert dann mit der GmbH? Zumal die britische Krone bestimmt nicht weiß, dass sie da eine GmbH hat....
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