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Polizei nimmt anzeige nicht an
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resetter
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.01.2006
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 20.05.06, 23:47    Titel: Polizei nimmt anzeige nicht an Antworten mit Zitat

Hallo, Frau A wird seid monaten von mehreren Personen bedroht, ihr wurden briefe zugesteckt mit Morddrohungen, nun ist Frau A zur Polizei gegangen und was tat die Polizei? NICHTS! Sie hätte angeblich zu wenig Beweise, sie weis aber ganz genau wer diese Leute sind, aber die Polizei weigert sich die Anzeige anzunehmen.
Was soll Frau A jetzt tun?
Wird es nicht im Gesetz vorgeschrieben das die Polizei die Anzeigen annehmen müssen (ausser bei Beweismangel)?


Mfg resetter
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lulu66
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.06.2005
Beiträge: 2351
Wohnort: Wolkenkukucksheim h.d. Mond

BeitragVerfasst am: 21.05.06, 08:24    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo !

Seltsame Sache.

Verstehe ich richtig, dass die Polizei die Anzeige nicht aufnehmen will ? Das ist ja eigenartig, auch die Begründung, die hier gegeben wird wegen der die Anzeige nicht aufgenommen werden soll. Komische Sache. Fehlt da vielleicht noch etwas an der Geschichte ?

Unabhängig davon ist die einzige mir bekannte Möglichkeit,bei der Polizeibeamte wohl gelegentlich die Entgegenahme einer Anzeige verweigern wohl die, wenn der Anzeige erstatten wollende eindeutig übermässig alkoholisiert ist. In einem solchen Fall sollte aber zumindest ein Tagebucheintrag der betreffenden Wache zu finden sein (oder ?) auf den nach Ausnüchterung Bezug genommen werden kann, um dann noch sein Ansinnen zu Ende zu führen.

Oder hat Frau A bereits Anzeige erstattet und findet nun, die Polzei mache zu wenig ?

Wenn es tatsächlich so ist, das Frau A zur Polizei marschiert ist, um Anzeige zu erstatten und ein Polizeibeamter hat dies abgelehnt mit den sinngemässen Worten "nee, mach ich nicht, da fehlen ja die Beweise", wäre es eine Möglichkeit sich an den Vorgesetzten des sich weigernden Beamten zu wenden. Wenn Frau A dies nicht möchte, könnte Frau A sich auch an eine andere Polizeidienststelle wenden.


Herzliche Grüsse

Lulu
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viel wichtiger jedoch und keine Frage :
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Obermotzbruder
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 21.05.06, 09:16    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr glücklich Hallöle

Frau A. leidet aber nicht zufällig an Verfolgungswahn und ist bei der Polizei hinreichend bekannt?
Ansonsten wäre der Beamte beim Verdacht einer Straftat dies nach § 163 StPO zu verfolgen.

Grüssle
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Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
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Gast






BeitragVerfasst am: 21.05.06, 09:49    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Anzeige kann auch direkt bei der StA oder über das Amstgericht gestellt werden. Wenn die Polizei sich also weigert, nicht groß rumdiskutieren und die anderen Möglichkeiten nutzen.
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 21.05.06, 10:49    Titel: Re: Polizei nimmt anzeige nicht an Antworten mit Zitat

Hallo,

resetter hat folgendes geschrieben::
Sie hätte angeblich zu wenig Beweise

zu ermitteln und gegebenenfalls (belastende sowie entlastende) Beweise zusammenzutragen, ist Sache der Strafverfolgungsbehörden (StA, Polizei), nicht des Anzeigenden. Ansonsten kann ich lljk nur zustimmen.
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Obermotzbruder
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 21.05.06, 10:54    Titel: Antworten mit Zitat

Obermotzbruder hat folgendes geschrieben::
Sehr glücklich Hallöle

Frau A. leidet aber nicht zufällig an Verfolgungswahn und ist bei der Polizei hinreichend bekannt?
Ansonsten wäre der Beamte beim Verdacht einer Straftat dies nach § 163 StPO zu verfolgen.

Grüssle

I

Der Beamte hätte diese nach § 163 StPO zu verfolgen.
Aber schriftliche Morddrohungen von mehreren Personen? Das gibt mir doch zu denken.

Grüssle
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imagophil
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.12.2005
Beiträge: 67
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 21.05.06, 14:18    Titel: beschwerde? Antworten mit Zitat

wieso beschwert sich die frau nicht beim dienststellenleiter oder direkt beim polpräs?
wenn sie der meinung ist, sie ist ungerecht behandelt worden, hat sie das recht, sich zu beschweren.
dabei sollten aber auch die oben angesprochenen punkte der alkoholisierung nicht ausser betracht gelassen werden, schließlich hat eine solche beschwerde womöglich zur folge, daß das eventuell (ich schreibe EVENTUELL) peinliche verhalten der anzeigenden zu tage kommt.
fraglich ist auch, was sie hierbei noch angezeigt hat. vielleicht hat sie von fliegenden menschen geredet, die ihr die zettel in die wohnung geworfen haben, nachdem sie ihr mit drei augen beim duschen zugesehen haben. ich würde es keinem polizisten übel nehmen, der da von der anzeigenaufnahme absieht.
letztlich steht der "anzeigenden" aber wie gesagt der beschwerdeweg immer offen.
wer viel arbeitet, muss sich viel kritik stellen.
hat der beamte nichts falsch gemacht, schadet die beschwerde ihm auch nicht.
jedenfalls sollte es doch so sein.

lg philli
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Ich freue mich immer total, wenn die Leute ihre Rechte kennen. Schöner würde ich es aber finden, wenn ihnen ab und an auch ihre Pflichten einfallen würden....
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Obermotzbruder
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 21.05.06, 22:23    Titel: Antworten mit Zitat

Liebe resetter

Wo findet das ganze statt? Ich werde für Sie eine Lanze brechen und mich höchstpersönlich mit diesem schludrigen Polizeirevier in Verbindung setzen.

Also auf gehts......
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citsch
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Anmeldungsdatum: 30.01.2005
Beiträge: 97

BeitragVerfasst am: 22.05.06, 19:13    Titel: Antworten mit Zitat

lljk hat folgendes geschrieben::
Eine Anzeige kann auch direkt bei der StA oder über das Amstgericht gestellt werden.


Außerderm ist das auch online möglich:

https://service.polizei.nrw.de/egovernment/service/anzeige.html
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lulu66
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.06.2005
Beiträge: 2351
Wohnort: Wolkenkukucksheim h.d. Mond

BeitragVerfasst am: 22.05.06, 20:47    Titel: Antworten mit Zitat

citsch hat folgendes geschrieben::
lljk hat folgendes geschrieben::
Eine Anzeige kann auch direkt bei der StA oder über das Amstgericht gestellt werden.


Außerderm ist das auch online möglich:

https://service.polizei.nrw.de/egovernment/service/anzeige.html



Hallo !

Meines Wissens jedoch nicht in allen Bundesländern ?

Grüsse

Lulu
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resetter
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.01.2006
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 22.05.06, 21:11    Titel: Antworten mit Zitat

citsch hat folgendes geschrieben::
lljk hat folgendes geschrieben::
Eine Anzeige kann auch direkt bei der StA oder über das Amstgericht gestellt werden.


Außerderm ist das auch online möglich:

https://service.polizei.nrw.de/egovernment/service/anzeige.html


Ah super, sie wohnt ja in NRW.
Nein, sie hat kein Verfolgungswarn, sie wird von Jugendlichen bedroht weil sie aus versehen auf einem Auto drauf gefahren ist, sie hat den kompletten schaden bezahlt und dann war ruhr. Dann kamen die Jugendlichen und bedrohen sie weil jemand von denen "angeblich" verletzt wurde, dies aber nicht angezeigt wurde und nicht mehr nachvollziehbar ist da der Unfall vor ca. 5 Moanten war.

Naja, dennoch vielen Dank für die ganzen antworten!
Sie wird es vermutlich mal Online versuchen einen Strafantrag zu stellen.

Danke!

Mfg Resetter
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zur Wieden
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 761

BeitragVerfasst am: 22.05.06, 21:16    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo resetter,

ein sicherer Weg, erfolgreich eine Strafanzeige zu erstatten, ist der Postweg. Formulieren Sie Ihre Anzeige/n schriftlich und senden Sie diese an Ihre zuständige Polizeidienststelle.
Denn, was man erst mal schriftlich auf dem Tisch hat, muß man auch bearbeiten (manchmal auch leider Mit den Augen rollen )!

MfG
zW
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tschante
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 23.05.06, 09:54    Titel: Antworten mit Zitat

Der häufigste Grund wieso Bedrohungsanzeigen nicht "angenommen" werden liegt darin, dass es sich um keine Bedrohung handelt. Was landläufig als Bedrohung aufgefasst wird erfüllt noch lange nicht den Tatbestand einer Bedrohung nach dem StGB http://dejure.org/gesetze/StGB/241.html

Eine richtige Morddrohung fällt natürlich unter 241 StGB, aber wars auch wirklich eine?

Keine Strafe ohne Gesetz!
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imagophil
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.12.2005
Beiträge: 67
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 23.05.06, 10:37    Titel: begriff bedrohung Antworten mit Zitat

was schreiben diese leute denn genau?

wenn sie etwas schreiben wie: ich mach dein auto kaputt!
dann ist das nach dem gesetzt rein gar nichts...leider.
wie sind diese morddrohungen denn formuliert?
wenn geschrieben wird: ich mach dich platt,
dann kann das eine einfache körperverletzung sein, ein kaputtmachen geschäftlicher dinge oder aber eben mord.

vielleicht hats einfach an der formulierung gehapert...
interessiert mich wirklich, was da genau steht.

lg philli
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citsch
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.01.2005
Beiträge: 97

BeitragVerfasst am: 23.05.06, 13:21    Titel: Antworten mit Zitat

lulu66 hat folgendes geschrieben::
citsch hat folgendes geschrieben::
lljk hat folgendes geschrieben::
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https://service.polizei.nrw.de/egovernment/service/anzeige.html



Hallo !

Meines Wissens jedoch nicht in allen Bundesländern ?

Grüsse

Lulu


Die Bundesländer in denen das möglich ist sind auf der verlinkten Seite aufgeführt. Allerdings steht dort auch, dass eine Anzeige, bei der der Tatort in einem anderen Bundesland liegt, an das zuständige Land weitergeleitet wird.
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