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Verfasst am: 20.05.06, 06:18 Titel: Demenz der Mutter und Kontakt
Guten Tag, allerseits,
ich poste zum ersten Mal in so einem Forum, bitte also um Nachsicht. Ich stecke in einer Situation, die ich so gar nicht einordnen kann und ich weiss nicht, wie ich mich verhalten soll.
Ich habe seit einigen Jahre keinen Kontakt mehr mit meiner Mutter. Die Vorgeschichte hierzu ist lang und ich will dies an dieser Stelle nicht vertiefen. Vor 2 1/2 Jahren zog ich von Deutschland nach England und bin dort auch verheiratet, habe einen Job usw. usw.
Vor einigen Tagen rief mich eine gute Freundin aus D an udn sagte mir, sie habe (alledings nur um 7 Ecken) gehört, meine Mutter sei nun im Hiem oder in der Art. Daraufhin sprach ich mit einem anderen guten Freund, der sich sofort erbot, hier Näheres in Erfahrung zu bringen.
Am letzten Wochenende dann ein Resultat: Meine Mutter befindet sich in einer betreuten Wohnanlage mit Pflegeanschluss, und zwar schon - und nun kommt's - seit einem Jahr!!! Mein Freund gab mir Anschrift und Telefonnr. der Betreuungseinrichtung und auch einen Namen.
Montag morgen rief ich die Dame dann sofort an; sie war sehr freundlich und teilte mir mit, sie wäre aus allen Wolken gefallen, als sie erfuhr, dass es eine Tochter gibt. Der Bruder meiner Mutter scheint vor ca. 1 Jahr alles organisiert zu haben: die Haushaltsauflösung, den Umzug in die Betreuungsanlage usw. usw. Grund für den Umzug war - soweit ich das herausbekommen konnte - dass meine Mutter an fortschreitender Demenz leidet.
Soweit ich informiert bin, werden bei einem Umzug in eine Betreuungseinrichtung Standardfragen gestellt, u.a. nach nächsten Angehörigen und Familienverhältnissen. Der Bruder meiner Mutter war hier der Ansprechpartner, da meine Mutter zu dem Zeitpunkt schon nicht mehr so recht beisammen war. Ihr Bruder hat es also damals vorgezogen, meine Existenz einfach totzuschweigen. Ich finde das unakzeptables Verhalten und bin der Ansicht, egal was er von mir denkt, er hat die Pflicht zumindest meine Existenz zu erwähnen.
Die Frau mit der ich telefonierte, sagte mir auch, die Demenz sei seitdem fortgeschritten und sie rät mir unbedingt zu einem Besuch, allerdings müsse ich damit rechnen, dass meine Mutter mich nunmehr nicht mehr erkennt. Vor einem Jahr wären die Chancen besser gewesen. Ich sagte nur, solange aus medizinischer Sicht nichts gegen Kontakt spräche, würde ich selbstverständlich erscheinen.
Der erste Schock ist vorüber und nun stellt sich bei mir eine gesunde Wut ein und ich frage mich:
- warum hat der Bruder meiner Mutter meine Existenz verschwiegen?
- ist bei der Haushaltsauflösung alles korrekt gelaufen?
- wie kann ich sicherstellen, dass alles Einkommen meiner Mutter und ihr Vermögen wirklich nur ihr und ihrer Betreuung zugute kommt? (ich will nichts davon haben, ausserdem lebt sie schliesslich noch und es gehört ihr!)
- war das Verschweigen meiiner Existenz gegenüber der Heimleitung rechtens?
Ich weiss gar nicht, wo ich stehe und wie ich hiermit umgehen soll.
da kann einiges schief gelaufen sein. Ob sich noch etwas hinbiegen lässt ist fraglich.
Ich habe zu dem Thema Betrug/Selbstbedienung von Angehörigen schon so oft geschrieben, dass dieser Text jetzt als Standardantwort abgespeichert ist:
Wenn sich jemand am Vermögen –meistens der Eltern- bereichert hat, gibt es für den Betreuer oder die Geschädigten zwei Möglichkeiten:
a) die Strafanzeige
b) die zivilrechtliche Klage
zu a)
Es bringt gar nichts, sich über Vorbetreuer, betrügerische Betreuer oder sich selbst bedienende Verwandte aufzuregen, besonders, wenn diese tatsächlich Betrogen haben.
So schlimm es ist, aber wenn jemand Geld veruntreut hat, und es ist nichts (mehr) zu holen, sprich es wurde alles verprasst und der Täter ist mittellos, dann bringt kein Gerichtsverfahren der Welt viel. Das Geld kommt dadurch nicht zurück.
Zu b)
Bei Mittellosigkeit des Beklagten ist Zivilrechtlich nichts zu erreichen, es entstehen nur zusätzliche Kosten.
Warum in diesem Fall alles so gelaufen ist, dass kann nur der Bruder beantworten. Ich würde die Herausgabe aller Unterlagen verlangen. Je nach dem, um welche Summen es sich handelt, wäre evtl. ein Anwalt einzuschalten. Aber, wie oben geschrieben: wenn das Geld weg ist, dann macht das keinen Sinn mehr.
Vielleicht wollte der Bruder aber auch verhindern, dass Sie Unterhalt zahlen müssen, wenn er Ihre Anschrift angibt. Jetzt haben Sie beim Heim Namen und Anschrift angegeben, dass kann nach hinten losgehen.
Also erst mal mit dem Bruder sprechen, Rest wird sich zeigen.
vielen Dank für die Antwort. Also, eines kann ich ausschließen: der Bruder meiner Mutter hatte mit Sicherheit nicht mein Wohl im Sinn, das ergibt sich schon aus unserer Familienhistorie, die - gelinde gesagt - unschön ist.
Ich habe an das Heim geschrieben und diverse Unterlagen (Pass, Geburtsurkunde) als Kopien geschickt, um mich zunächst einmal zu legitimieren. In diesem Schreiben habe ich auch angefragt, ob es ggf. einen gesetzlichen / privaten Vormund oder einen Rechtspfleger o.ä. gibt, an den ich mich wenden kann, falls ich Frage habe.
Vielleicht sollte ich erst einmal deren Antwort abwarten.
Wenn ich ehrlich sein soll, dann stellt sich mir nicht so sehr die Frage nach dem materiellen Aspekt, sondern nach dem Totschweigen eines legitimen nächsten Angehörigen (sprich meine Wenigkeit) und inwieweit das alles korrekt ist.
Die Frage nach etwaigem Unterhalt stellt sich hier auch eher nicht; meine Mutter ist in der glücklichen Lage, eine überdurchschnittlich hohe Rente zu beziehen, die derartige Kosten mehr als covert.
Erschwerend hinzu kommt natürlich die räumliche Entfernung (ich in England) und die Tatsache, daß ich ziemlich sicher bin, daß eine Anfrage meinerseits an den Bruder meiner Mutter aller Wahrscheinlichkeit nach entweder
a) eine sehr negative, oder
b) gar keine
Reaktion hervorruft. Und, sollte da wirklich etwas im Argen liegen, wäre es wohl eher unklug, ihn vorzuwarnen, daß ich nunmehr im Bilde bin, oder?
Die ganze Situation ist extrem schwierig, da hier ein Großteil emotionaler Aspekte einfließen, was eine sachliche / rechtliche Beurteilung meinerseits so gut wie unmöglich macht.
Ich weiß zur Zeit wirklich nicht, was ich denken soll und erhoffe mir von zukünftigen Antworten Denkanstöße, die mir hoffentlich helfen werden, die Angelegenheit besser zu beleuchten und evtl. Aspekte zu sehen, die ich im Moment ncht sehen kann, weil ich einfach zu wütend bin.
die Angelegenheit ist nicht so schwierig, wie es scheint.
Als Erstes würde ich eine Vermögensübersicht erstellen. Also letztes bekanntes Bankguthaben, Sparbuch, Immobilien.
Dann vom Bruder Auskunft über die jetzigen Vermögenswerte verlangen.
Prüfen, ob und wer als Betreuer eingesetzt wurde. Wenn der Verdacht besteht, dass der Bruder sich bereichert hat, beim Amtsgericht schrifltich die Einsetzung eines Betreuers beantragen.
Man sollte auch an die Einschaltung eines Anwaltes denken.
ABER: all das würde ich nur dann machen, wenn es um wirkliche Vermögenswerte geht. Ich rede hier nicht von 2000 oder 5000 Euro, sondern von Beträgen im fünfstelligen Bereich.
Anmeldungsdatum: 12.05.2006 Beiträge: 3 Wohnort: Mülheim an der Ruhr
Verfasst am: 21.05.06, 15:37 Titel:
Hallo, ich bin auch das erstemal hier im Forum und der o. g. Fall könnte fast meiner sein.
Ich hatte mich im Jahre 2004 mit meiner Mutter zerstritten und daraufhin kam es zum totalem Bruch. Im letzten Jahr September hatte ich aber das Bedürfnis doch mal zu schauen, was meine Mutter so macht.
Ans Telefon kam ihre Putzfrau und teilte mir mit, meine Mutter sei Demenz und wolle mit mir nichts mehr zu tun haben. Sie sei von ihr als Betreuerin eingesetzt worden mit allen Vollmachten. Ich bin darauf hingefahren und habe meine Mutter im Bett liegen sehen. Sie hat kein Wort mehr mit mir gesprochen, obwohl sie mich erkannt hat.
Ich durfte leider nicht mehr anrufen, Frau St. hat alles abgeblockt. 1x im Monat rief sie mich an, um mir zu sagen, dass es meiner Mutter gut ginge und sie ja auch alles tun würde.
Letzte Woche habe ich dann dochmal angerufen, weil Fr. St. sich schon über 6 Wochen nicht mehr gemeldet hatte. Das Telefon war abgesperrt. Daraufhin habe ich die Hauswirtin angerufen, wo ihr habe ich erfahren, dass die Wohnung zum 31.5. gekündigt worden sei und die Möbel alle von der Diakonie abgeholt worden seien. Meine Mutter sei seit Mai im Heim. Alle Heime in der Umgebung habe ich angerufen, aber meine Mutter war in keinem.
Ich denke mal, dass Fr. St. meine Mutter mit zu sich genommen hat, dann kann sie die ganze Rente behalten. Meine Mutter bekommt eine sehr gute Rente und Pflegestufe 2.
Kann man mich einfach aus allem heraushalten, ohne mich zu informieren? Bekommt man vom Gericht eigentlich keine Kopie, wenn meine Mutter so entschieden hat. Ist Fr. St. denn gleichzeitig auch die Betreuerin? Die Rechtsanwälte die ich befragt habe, gaben mir alle keine Auskunft. Meine Mutter sei nur die Mandantin gewesen und keiner würde sie betreuen.
Was kann ich denn jetzt im Nachhinein noch machen. Mir geht es nicht ums Geld, mir ging es eher um persönliche Gegenstände aus der Wohnung, aber das hat sich ja wohl erledigt.
Dann vom Bruder Auskunft über die jetzigen Vermögenswerte verlangen.
Auf welcher Grundlage sollte er dazu verpflichtet sein? Die Mutter lebt ja noch, und die Tochter ist offensichtlich weder Betreuerin noch Bevollmächtigte.
mir geht es - wie Dir offensichtlich auch - nicht um den materiellen Aspekt. Wenn man die Entscheidung trifft, sich zurückzuziehen (aus welchen Gründen auch immer), so verwirkt man damit auch seine Ansprüche - finde ich jedenfalls; und das habe ich auch so gesehen, als seinerzeit der Bruch kam.
Deshalb will ich vom Bruder meiner Mutter keine Auskunft irgendwelcher Art verlangen.
Aber darum geht es mir hier auch gar nicht: Mir geht es - wir Renan (jedenfalls habe ich das Posting so verstanden) - um den moralischen Aspekt. Ich finde es unsäglich arrogant, eine solche Eigenmächtigkeit an den Tag zu legen.
Dir, Renan, kann ich eigentlich nur raten, eine schriftliche Anfrage an das zuständige Einwohnermeldeamt (maßgeblich ist die letzte gemeldete Anschrift Deiner Mutter) zu richten und den Verbleib Deiner Mutter auf diesem Wege zu ermitteln; das hätte ich auch gemacht, wenn mein Freund in D nichts herausgefunden hätte.
Wenn Du dann weißt, in welcher Einrichtung Deine Mutter sich befindet, kannst Du dort die Verantwortlichen kontakten und zunächst einmal die näheren Umstände erfragen. Interessant wäre sicherlich auch zu wissen, ob das Heim von Deiner Existenz weiß.
Ich bin kein Experte, aber ich vermute einmal, es gibt kein Gesetz, welches vorschreibt, daß Kinder (auch wenn ein Bruch stattfand, so bleiben wir doch die nächsten Angehörigen) informiert werden müssen, bzw. ihre Existenz kenntlich gemacht werden muß. Es gibt etwas wie moralischen Anstand, der m.E. gebietet, daß ein Kind nicht einfach totgeschwiegen werden kann, aber so etwas läßt sich nun einmal nicht einklagen.
Viel Erfolg bei der Suche; wenn Du magst, berichte mal, wie Du so vorankommst.
Ich für meinen Teil habe beschlossen, zunächst einmal die schriftliche Antwort des Heims abzuwarten und dann bei meinem nächsten Besuch in D persönlch dort vorzusprechen. Vorher kann ich nichts Vernünftiges entscheiden.
Ich möchte allen danken, die mir geantwortet haben und hoffe weiterhin auf den einen oder anderen Denkanstoß.
Anmeldungsdatum: 12.05.2006 Beiträge: 3 Wohnort: Mülheim an der Ruhr
Verfasst am: 21.05.06, 16:36 Titel:
Hallo Eowyn,
du hast mein Posting schon richtig verstanden. Mir geht es um Gerechtigkeit.
Ich habe meine Mutter wohl nie gekannt, ich hätte nie gedacht, dass sie so etwas tun könnte.
Ich habe schon einen Suchantrag über die Post gestellt. Ich denke, dass sie nicht im Heim ist, sondern bei Frau St., aber es muss ja wohl eine Postadresse geben, denn sie bekommt ja noch Rente.
In Deutschland gibt es für alles Gesetze, aber dass man bei solchen wichtigen Entscheidungen einfach nicht informiert wird, das schockiert mich doch schon sehr. Wenns ans Bezahlen geht, dann wird man doch sehr schnell gefunden und dann ist man auch wieder die Tochter.
Sobald ich mehr weiss, werde ich noch mal berÃchten. Auch bin ich gespannt, wie deine Sache ausgeht. Ich wünsche dir viel Erfolg.
also nach meiner Erfahrung als ehrenamtlicher Betreuer wird eigentlich immer vom Amtsgericht oder der Betreuungsbehörde gefragt, ob Angehörige vorhanden sind, die die Betreuung übernehmen können.
Wenn man es nun wörtlich nimmt, dann lautet die Antwort zumindest bei Éowyn "nein". Denn sie wohnt im Ausland und ist nicht in der Lage, die Betreuung im erforderlichen Umfang zu führen.
Nun möchte ich aber noch etwas zum Thema Moral schreiben:
Was ist das für ein Verhältnis zur Mutter, wenn die eigene Tochter nicht einmal merkt, dass für die Mutter vor über einem Jahr eine Betreuung eingerichtet wurde ? Das heisst für mich, dass die Tochter lange keinen Kontakt zur Mutter hatte. Vielleicht hat der Bruder ja deshalb etwas unternommen ?
Ich würde nicht unbedingt auf den Bruder zeigen. Denn der hat wenigstens etwas gemacht. Merke: wer mit einem Finger auf andere zeigt, auf den weisen selbst drei Finger zurück.
da machst Du Dir das IMHO etwas zu einfach. Denn Du kennst die Gründe nicht, die zum Bruch führten und das gehört auch nicht hierhier, denn das würde den Rahmen sprengen und wohl auch etwas zu sehr off topic geraten.
Ich zeige auch nicht mit dem Finger auf irgendjemanden, aber eines weiß ich ganz genau: egal was ich von jemandem halte: wenn etwas so Einschneidendes mit einem Angehörigen passiert und ich das Familienmitglied kenne, bzw. von ihm/ihr weiß, dann sage ich zumindest, daß die Person existiert, wenn von der Betreuungseinrichtung danach gefragt wird.
Ich erwarte nicht, daß er mich persönlich informiert und auch nicht, daß er alle Hebel in Bewegung setzt, um mich ausfindig zu machen. Eine schlichte Antwort auf die Frage nach Angehörigen 'ja, sie hat eine Tochter; da kam es vor einer Weile zum Bruch und ich kenne ihren Aufenthaltsort nicht' - das hätte doch vollkommen ausgereicht und hätte auch der Wahrheit entsprochen.
Ich habe bei meinem Telefonat mit dem Heim mehrfach nachgefragt und mir wurde versichtert, daß man sich erkundigt habe, ob Kind/er vorhanden seien und diese Frage kann man nun mal nicht mit 'nein' beantworten, ohne zu lügen. Und das ist es, was mich aufregt.
Daß eine Betreuung nicht von jemandem vorgenommen werden kann, der im Ausland lebt, ist mir auch klar. Aber daß ich quasi unter den Teppich gekehrt werde, als hätte ich nie existiert - das ist einfach nicht OK.
Es gibt im Leben Situationen, da muß man einfach mal die Vergangenheit im Hintergrund lassen und entsprechend dem Ernst der Lage entscheiden. Und in meinen Augen ist dies so eine Situation.
ich denke die rechtlichen relevanten Aspekte sind hier sehr gering und ob ein Betreuer bestellt oder beantragt ist, ist überhaupt nicht klar.
Also auch immer in Erwägung ziehen, dass die ganze Angelegenheit mit Zustimmung der Mutter stattgefunden hat.
Außerdem kommt es bei zerstrittenen Familienverhältnissen (ohne jegliches Urteil über Schuld und Unschuld zu treffen) immer wieder vor, dass eine Mutter selbst behauptet, sie hätte keine Kinder.
Anmeldungsdatum: 12.05.2006 Beiträge: 3 Wohnort: Mülheim an der Ruhr
Verfasst am: 23.05.06, 18:25 Titel:
Hallo,
schade, dass mir keiner geanwortet hat.
Ich wollte doch nur wissen, ob es normal ist, wenn die Mutter im Krankenhaus sich einen Betreuer aussucht, dass man überhaupt nicht benachrichtigt wird. Hat man überhaupt keine Rechte mehr? Kann man bei Gericht eine Auskunft bekommen und liegt da überhaupt eine Kopie. Würde mich doch schon interessieren, was darin steht.
Meine Mutter habe ich wiedergefunden. Sie ist in der Wohnung von Frau St. und nicht im Heim.
Der erste Schock ist vorüber und nun stellt sich bei mir eine gesunde Wut ein und ich frage mich:
- warum hat der Bruder meiner Mutter meine Existenz verschwiegen?
Hat er (und deine Mutter) dass? Du solltest dir die Betreuungsakte durchlesen.
Éowyn hat folgendes geschrieben::
- ist bei der Haushaltsauflösung alles korrekt gelaufen?
Auch hier würde ich als erstes die Betreuungsakte durchlesen. Generell ist ein Pflegeheim sehr teuer (grob geschätzt 5000,-- Euro im Monat), so dass evtl. vorhandenes Vermögen schnell aufgezerrt ist.
Éowyn hat folgendes geschrieben::
- wie kann ich sicherstellen, dass alles Einkommen meiner Mutter und ihr Vermögen wirklich nur ihr und ihrer Betreuung zugute kommt? (ich will nichts davon haben, ausserdem lebt sie schliesslich noch und es gehört ihr!)
Du hast als Tochter nach § 34 FGG ein Recht auf Akteneinsicht in die Betreuungsakte beim Amtsgericht, wenn du ein berechtigtes Interesse hast. Das ist spätestens dann gegeben, wenn du in der Betreuungssache eine Beschwerde einlegen möchtest, wozu du nach § 69 g I FGG und ggf. nach § 20 I FGG berechtigt bist.
Éowyn hat folgendes geschrieben::
- war das Verschweigen meiiner Existenz gegenüber der Heimleitung rechtens?
Da deine Mutter ja anscheinend im Heim auch nichts von dir erzählt hat ist davon auszugehen, dass es ihrem freiem Willen entspricht. Ich sähe auch kein Grund dafür, dass der Bruder dem Gericht oder der Heimleitung so etwas von sich aus erzählen müsste. Der Richter soll allerdings bei der Anhörung des Betroffenen auch nach Adressen von Verwandten fragen (Zimmermann: "Betreuungsrecht" / dtv) um zu klären wer als Betreuer in Frage kommt. Der Betroffene (deine Mutter) muss da nicht wahrheitsgemäß antworten. Der Bruder deiner Mutter wäre im Betreuungsrechtsverfahren als Zeuge zu hören und müsste wahrheitsgemäß antworten. Stellt sich die Frage ob der Richter den Bruder deiner Mutter entsprechend befragt hat.
Ich weiss zwar nicht, was zwischen dir und deiner Mutter vorgefallen ist, aber es kann ja durchaus sein, dass sie eher unfreiwillig den Kontakt zu dir abgebrochen hat, da sie von ihrem Umfeld dazu genötigt wurde. Man könnte dann also sagen, dass es nicht ihrem freiem Willen entsprach den Kontakt abzubechen. Allerdings wäre ihr "unfreier Wille" in diesem Fall ja nicht krankheitsbedingt so gebildet worden.
Das wäre insofern interessant, da das Betreuungsrecht den Eingriff in die Grundrechte des Betreuten (u.a. auf ein selbstbestimmtes Leben) damit rechtfertigt, dass der Betreute kranksheitsbedingt keinen freien Willen mehr bilden könne, sondern die Willensbildung durch die Krankheit oder auch durch Dritte wie z.B. dem Bruder, zu stark beeinflusst sei.
Das Problem ist also, dass wohl niemand so richtig weiss, was deine Mutter in der Situation eigendlich wollen würde, wenn sie mit freien Willen entscheiden könnte.
Du meinst zum Wohl deiner Mutter handeln zu wollen. Bei Betreuungsrechtsverfahren geben immer alle vor zum Wohl des Betreuten handeln. Der nach dem Bundesverfassungsgericht höchste deutsche Gerichtshof hat inzwischen entschieden, dass es in erster Linie dem Wohl des Betreuten entspricht seinen freien Willen zu erfüllen. Es scheint dem freiem Willen deiner Mutter entsprochen zu haben, dass ihr Bruder sich um sie kümmert. Das muss man akzeptieren (ist er denn überhaupt der gesetzliche Betreuer deiner Mutter?). Allerdings ist es auch nicht selten so, dass Betroffene gar nicht groß über ihre Situation aufgeklärt werden. Da werden aufgrund von Attesten zunächst in Schnellverfahren vorläufige Betreuer eingesetzt. In der Regel werden greifbare Angehörige in der Klinik gefragt, ob sie das machen können. Der Betroffene wird da manchmal nicht groß gefragt. Sollten tatsächlich trifftige Gründe gegen die Bestellung des Bruders als Betreuer sprechen, kannst du Beschwerde bei Gericht einreichen (§ 69 g I FGG).
Um zu kontollieren, was gelaufen ist, musst du ein berechtigtes Interesse auf Akteneinsicht bei Gericht glaubthaft machen (§ 34 FGG), was meines Erachtens als Erbin auch die Kontrolle des Vermögens sein könnte. Wenn du Beschwerde bei Gericht einlegst, ist eine spezielle Glaubhaftmachung des Interesses auf Akteneinsicht nicht erforderlich (BayObLG Bt Prax 1998, 78 ).
Es kommt häufig vor, dass im Ramen von Betreuungsrechtsverfahren Familienkonflikte wieder aufflammen. Aus Sicht des Gerichts ist entscheident, was deine Mutter will. Für alle Beteiligten ist es eigendlich am besten, wenn der Betroffene seinen Willen zuvor in etwa in Form von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten festlegt.
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