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Steuerklasse II ist das gut??

 
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klausp62
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.11.2005
Beiträge: 22
Wohnort: Neumünster

BeitragVerfasst am: 22.05.06, 20:24    Titel: Steuerklasse II ist das gut?? Antworten mit Zitat

Hallo,
Lebe von meiner Frau getrennt,wir haben 2 Kinder die bei mir Leben,16 und 18 Jahre alt.
Meine Frau bekommt von mir 240€ Unterhalt da sie ALG II erhält.
Nun meine Frage,ich verdiene 1650€ plus 308€ Kindergeld, ist es erstens richtig das ich meiner Frau Unterhalt zahlen muß,und welche Steuerklasse wäre für mich die richtige?
Meine ältere Tochter beginnt im August eine Ausbildung als Buchhändlerin, bekommt dann 470€ im ersten Jahr,die Jüngere geht noch zur Schule.
Kann mir da jemand einen Rat geben??

Danke schon mal für die Antworten!!

gruß klaus
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Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 23.05.06, 21:06    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ob das richtig ist, dass Unterhalt gezahlt werden muss, müssen andere entscheiden, z.B. ein Richter.

Aber Steuerklasse 2 ist schon richtig, zumindest ab dem Folgejahr der Trennung.


Gruß

der Petz
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oerdiz
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Anmeldungsdatum: 21.08.2005
Beiträge: 1568

BeitragVerfasst am: 23.05.06, 21:29    Titel: Antworten mit Zitat

Falls nicht schon bekannt: der Unterhalt kann -mit Zustimmung der Frau (Anlage U)- als Sonderausgabe angesetzt werden.

@ Petz

welche Kriterien nehmen Sie zum Anlass, dass bei dem einen User lediglich ein Hinweis auf die Forenregeln gegeben wird, bei diesem User hier -das begrüße ich natürlich- eine konkrete Antwort gegeben wird?
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Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 23.05.06, 21:36    Titel: Antworten mit Zitat

Ho oerdiz,

weil es sich hier um eine Rechtsauskunft handelt.

Nicht um eine Rechtsberatung.

Wobei zugegebenermaßen der Unterschied im allgemeinen fließend ist, daher kann auch ich manchmal falsch liegen.

Bei Zweifeln ruhig eine PN an mich schicken, ich bin da noch lernfähig !


Danke und Gruß

der Petz
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oerdiz
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Anmeldungsdatum: 21.08.2005
Beiträge: 1568

BeitragVerfasst am: 23.05.06, 23:30    Titel: Antworten mit Zitat

Nun, der Fragende hat doch

Zitat:
Kann mir da jemand einen Rat geben??


geschrieben.

Einen Rat gibt doch ein Steuerberater gerne.


Aber ich sehe da den Unterschied.

Fragt man z. B. Kann ich das absetzen?

dann folglich: unerlaube Steuerberatung.

Fragt man z. B. Hilft mir jemand oder weiß jemand was

dann folglich keine unerlaubte Steuerberatung.


Sehe ich das richtig?

Wobei... ich sehe da zwischen Rechtsberatung und Rechtsauskunft eigentlich überhaupt keinen Unterscheid zumindest aus praxisorientierter Sicht.
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Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 24.05.06, 08:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hi oerdiz,

da gibt es schon einen Unterschied.

Eine Rechtsauskunft kann und darf jeder erteilen, weil's einfach im Gesetz steht, z.B. auch jeder Finanzbeamte, jeder Dozent, etc
- Welche Steuerklasse hat ein Alleinerziehender ?
- Welche Abschreibungsmöglichkeiten gibt es bei Gebäuden?

Eine Rechtsberatung hingegen eröffnet mehrere Möglichkeiten, die eine steuerlichen Gestaltungsspielraum eröffnen, z.B.
- Welche Rechtsform ist für mich die richtige?
- Soll ich das lieber so oder so steuerlich gestalten ?
- Wie formuliere ich meinen Einspruch?
- Was soll ich in diesem Fall machen ?

Nur weil der Fragesteller das Wort "Rat" benutzt hat, ist es noch keine Beratung.

In anderen Foren ( Winken ) regt man sich über die Wörter "ich" und "du" auf, auch das besagt noch keine konkrete Rechtsberatung, das kennen wir beide aus leidlicher Erfahrung, stimmt's ???

Wie gesagt, sollte ich irgendwo falsch liegen, kein Problem, dann einfach eine PN an mich schicken.

Gruß

der Petz
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