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Verfasst am: 22.05.06, 13:33 Titel: Klärung : Verlustbeteilung der Geselschafter
Hallo
habe eien frage zur Verlustbeteiligunge der Geselschafter.
Der unten aufgeführte Paragrph ist von einem Sozietätsvertrag entnommen.
Meine Frage wäre ist der Geselschafter 2 am Verlust beteiligt oder nicht.
Jetzt schon ein Dankeschön für die Antworten
Zitat:
§ 19
Beteiligung an Gewinn und Verlust
Zum Zwecke der Gewinnermittlung werden die Umsätze der Gesellschafter getrennt erfasst. Als Gewinnbeteiligung erhält der Gesell-schafter 2 einen Anteil in Höhe von 30 % des von ihm im jeweiligen Geschäftsjahr erwirtschafteten zahnärztlichen Privat- und Kassenhonorarumsatzes. Im Übrigen steht der Gewinn oder Verlust der Gemeinschaftspraxis allein Geselschafter 1 zu. Im ersten Geschäftsjahr bemisst sich der Gewinnanteil von Gesell-schafter 2 nach dem von ihm in der Zeit vom Eintritt in die Gesellschaft bis zum Ende des Geschäftsjahres erwirtschafteten Gewinns
Ihre Frage ist wohl im Steuuerrecht besser aufgehoben.
Gruß
Peter H.
Das glaube ich nicht, mit Verlaub. Denn vor der Frage, wie der Gewinn denn zu versteuern ist, kommt die Frage, wer den Gewinn bekommt. Und das ist hier ein gesellschaftsrechtliches Problem.
M.E. ist die Klausel zur Gewinnverteilung grds. in Ordnung. Allerdings scheint es sich hier um eine Art "Scheingesellschaft" zu handeln. Da wäre wohl mal der gesamte Gesellschaftsvertrag zu prüfen. _________________ Gruß
@towel day
danke für die schnelle Antwort.
Habe ich die Aussage also richtig interpretiert das der Verlust dem Geselschafter 1 angerechnet wird, und das der Geselschafter 2 den Verlust (honorar kürzung, offene Ratenzahlungen) nicht bezahlen muss.
Der Vertrag wurde eigentlich von einenm Anwalt erstellt, wo auch darauf geachtet werden sollte das keine " Scheingeselschaft" zustande kommt. Aber diese Verlust - Gewinn Regelung sagt eigentlich was anderes aus.
Ausserdem ist die beteiligung des Geselschafter 2's ohne Kapitalzufuhr.
Muss mich wahrscheinlich an einen anderen Anwalt wenden.
MfG
Habe ich die Aussage also richtig interpretiert das der Verlust dem Geselschafter 1 angerechnet wird, und das der Geselschafter 2 den Verlust (honorar kürzung, offene Ratenzahlungen) nicht bezahlen muss.
So steht es in dem Vertrag. Im Grunde ist das eine freie Mitarbeit gegen Umsatzbeteiligung. Und weil das dann schnell zur Scheinselbständigkeit wird, wurde ein Gesellschaftsvertrag geschlossen. Ob Arzt 2 hier gut beraten war, steht auf einem anderen Blatt. Als Mitgesellschafter haftet er voll für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft mit.
Zur Beurteilung des gesamten Vertrages müsste man den aber kennen. Ein anderer Anwalt ist sicherlich nicht die schlechteste Idee. _________________ Gruß
Anmeldungsdatum: 17.08.2005 Beiträge: 162 Wohnort: Kölle a. Rh.
Verfasst am: 26.05.06, 18:19 Titel:
die gewinnverteilung ist aber schon der hammer, 100% leisten aber nur 30% der eigenen leistung als gewinn erhalten ... mit verlaub ... wer einen vertrag mit solchen klauseln unterschreibt, sollte nur mit dem rechtsanwalt seines vertrauens in solche vertragsverhandlungen eintreten. Ges´ter scheint demnach wohl mit seinem RA zufrieden zu sein _________________ Fragen Sie im Zweifel den Rechtsanwalt oder Steuerberater Ihres Vertrauens
Anmeldungsdatum: 12.01.2005 Beiträge: 1524 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 26.05.06, 20:30 Titel:
PatB. hat folgendes geschrieben::
die gewinnverteilung ist aber schon der hammer, 100% leisten aber nur 30% der eigenen leistung als gewinn erhalten ...
Hi,
naja, solange man die Umsatzrendite des Unternehmens Arzt-GbR nicht kennt, würde ich das nicht bewerten. Nur wenn die Umsatzrendite hier über 60% geht, hat der mit 30% am Umsatz beteiligte ein schlechtes Geschäft gemacht... und >60% Umsatzrendite... das müsste schon eine alt eingesessene Praxis sein. Selbst ein RAe Sozität wird selten über 50% kommen...
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