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versteuerung von designwettbewerb preisgeldern?

 
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sadrina
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 24.05.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 24.05.06, 09:13    Titel: versteuerung von designwettbewerb preisgeldern? Antworten mit Zitat

hallo community!

hat jemand erfahrungen oder gute quellen zum thema "versteuerung von designwettbewerb preisgeldern"?

nehmen wir an, jemand gewinnt in einem designwettbewerb 5000€.
bei dem wettbewerb können studenten und designer freie projektarbeiten einreichen, die sie zu einem im rahmen des wettbewerbs gestellten thema erzeugt haben.

[b]>> muß das preisgeld dem finanzamt gegenüber angegeben und versteuert werden?
dann würde vermutlich die hälfte abfließen.

>> oder ist es so wie bei beispielsweise lotto-gewinnen, dass es auch als steuerfreier gewinn gilt? [/b]

hierzu habe ich verschiedene meinungen gehört.
interessant wären verbindliche infos oder quellen oder anwälte oder steuerberater, die sich mit diesem speziellen thema auskennen...

vielen dank und schönen tag,
sa drina **
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towel day
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.05.2006
Beiträge: 1162

BeitragVerfasst am: 25.05.06, 14:15    Titel: Re: versteuerung von designwettbewerb preisgeldern? Antworten mit Zitat

sadrina hat folgendes geschrieben::
>> muß das preisgeld dem finanzamt gegenüber angegeben und versteuert werden?

ja
Zitat:
dann würde vermutlich die hälfte abfließen.
Das kommt drauf an. Die Hälfte aber vermutlich nicht.

Zitat:
>> oder ist es so wie bei beispielsweise lotto-gewinnen, dass es auch als steuerfreier gewinn gilt?

Nein, so ist das nicht.

Solche Preise gehören grds. zu den steuerpflichtigen Einnahmen. Ausnahme sind nur Preise, die für ein Lebenswerk verliehen werden. Die sind steuerfrei.
_________________
Gruß

towel day

zerfrettelter Grundwanzling
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tolledeu
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.10.2004
Beiträge: 737
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 29.05.06, 09:17    Titel: Re: versteuerung von designwettbewerb preisgeldern? Antworten mit Zitat

Hallo,

ganz verkehrt sind die zwei Meinungen nicht. Wobei die Steuerfreiheit zumindest in dem geschilderten Fall nicht vorliegen dürfte. Es gibt dazu ein BMF-Schreiben vom 23.12.2002 im BStBl. 2003 I S.76.

Gruß T.D.
_________________
____________________________
Lieber Fachidiot, als Globaldilettant.
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sadrina
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 24.05.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 29.05.06, 15:03    Titel: Antworten mit Zitat

hallo tolledeu,

vielen dank für den interessanten hinweis!
ich habe schon eine ganze weile versucht, das dokument (BMF-Schreiben vom 23.12.2002 im BStBl. 2003 I S.76) zu finden.
es gibt links zur site des bundesfinanzministerium aber die sind veraltet.
auf deren site habe ich die dokumente leider nicht neu aufspüren können...

hast du das dokument evtl. digital oder einen funktionierenden link?

vielen dank und gruß,
sadrina.
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