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Verfasst am: 24.05.06, 07:04 Titel: Rückgabe von Software wegen Mängeln usw.
Guten Tag.
Folgender Sachverhalt:
Ich habe eine Software erworben (Energieberatungssoftware). Diese habe ich unter meinem Firmennamen erworben.
Nun ist die Software fehlerhaft und ehrlich gesagt auch nicht besonders gut. Nun will ich diese aufgrund der Fehler zurückgeben. Ich habe jedoch die Befürchtung das die Firma versuchen könnte die Fehler irgendwie zu flickschustern was jedoch nicht in meinem Sinne wäre. Dies Klausel ist in den AGB`s übrigens enthalten (Recht auf Nachbesserung)
Da viel mir ein, das die Anmeldung meiner Firma erst im nächsten Monat erfolgen wird und ich daher einen noch nicht registrierten Firmennamen beim Kauf verwendet habe.
Hätte ich aufgrund dieser Tatsache evt. ein Recht auf Rückgabe nach dem BGB oder gilt das HGB trotzdem da es sich um spezielle Software handelt??
Die Gründung erfolgt als Kleinunternehmer direkt beim Finanzamt. Also keine Gewerbeanmeldung sondern Freiberufler.
Ich weiss ein wenig merkwürdig die ganze Geschichte. Jedoch doktere ich schon seit zwei Wochen mit der Software rum ohne nennenswerte Erfolge. Und die Kunden wollen langsam mal Ergebnisse sehen
Das gilt nur für den Fernabsatz,ansonsten gibt es eh nichts zu wollen.
Zitat:
4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen
2. zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind,...
aber da das
Zitat:
§ 13
Verbraucher
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
_________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
Heisst also ich kann nur nachbessern lassen und wenn das fehlschlägt nochmals reklamieren bzw. dann erst stornieren. Hoffe das sich irgendwas auf Kulanzbasis regeln lässt.
4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen|
Ich verstehe einfach diesen Satz nicht. Der steht doch bei §312d BGB (Abs. 2?)
Dort geht es um das Fernabsatzgesetz und dieser Satz sagt doch aus, dass das WIderufsrecht nicht für Fernabsatzgeschäfte gilt.
Und wenn der Lieferant kein Widerufsrecht in seinen AGBs hat, hat der Kunde pech, weil dann das Fernabsatzgesetz nicht gilt? _________________ Alle meine Beiträge widerspiegeln, soweit nicht anders vermerkt, meine persönliche Meinung!!
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Solange mein Chef so tut, als würde er mich richtig bezahlen, solange tue ich so, als würde ich richtig arbeiten!
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 25.05.06, 12:12 Titel:
Kall Mou Dei hat folgendes geschrieben::
Dort geht es um das Fernabsatzgesetz und dieser Satz sagt doch aus, dass das WIderufsrecht nicht für Fernabsatzgeschäfte gilt.
Sie müssen den Satz auch zuende lesen und nicht bei der Hälfte abbrechen. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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