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welche bewerbungskosten können geltend gemacht werden?

 
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jerry006
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.09.2004
Beiträge: 159

BeitragVerfasst am: 22.09.04, 09:28    Titel: welche bewerbungskosten können geltend gemacht werden? Antworten mit Zitat

hallo!

im merkblatt "was? wie viel? wer?" von der agentur für arbeit steht, dass "für die erstellung und den versand von bewerbungsunterlagen die kosten übernommen werden können".

beinhaltet dieser satz auch den versand von bewerbungen inkl. anlagen per e-mail?

wenn ja, gibts dazu etwas im www nachzulesen, evtl. sogar ein gerichtsurteil?
wenn nein, gibts dazu etwas im www nachzulesen, evtl. sogar ein gerichtsurteil?

durch den versand von bewerbungen per e-mail entstehen auch kosten (papier, einsatz von drucker(patronen) und ein erheblicher mehraufwand an zeit).

bitte um eure antworten.

vielen dank dafür im voraus.

gruß
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GAST21
Gast





BeitragVerfasst am: 22.09.04, 11:35    Titel: Re: welche bewerbungskosten können geltend gemacht werden? Antworten mit Zitat

Frage?
Wieso entstehen beim Versand per E-Mail Kosten für Papier + Drucker?

Kosten für Bewerbungen können m.E. nur abgerechnet werden, wenn die
entsprechenden Belege vorgelegt werden .

gruss
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Gastx
Gast





BeitragVerfasst am: 22.09.04, 11:41    Titel: Re: welche bewerbungskosten können geltend gemacht werden? Antworten mit Zitat

jerry006 hat folgendes geschrieben::

durch den versand von bewerbungen per e-mail entstehen auch kosten (papier, einsatz von drucker(patronen) und ein erheblicher mehraufwand an zeit).




Wie macht man das, E-Mail auf Papier versenden? Der Zeitaufwand zählt nicht, das Bewerben ist die normale Tätigkeit eines Arbeitslosen.

Da es eine "Kann"-Leistung ist, liegt es im Ermessen der Arbeitsagentur, ob und welche Kosten sie übernimmt. Viele Arbeitsagenturen pauschalieren das mit z.B. 5 Euro je Bewerbung. Da bei E-Mail aber höchstens ein paar Cent für die Verbindung zum Internet nötig sind, wäre dieser Betrag wohl unangemessen hoch, solange es nur um das Versenden per Mail geht. Auch wenn man für die eigenen Unterlagen alles ausdruckt, dürfte das kaum 5 Euro je Bewerbung ausmachen.
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anna
Gast





BeitragVerfasst am: 23.09.04, 11:32    Titel: Re: welche bewerbungskosten können geltend gemacht werden? Antworten mit Zitat

Ja ich möchte auch mal wissen wo du die Kosten hernimmst für Papier und Druckerpatrone *lach* Diese hat maximal die Firma die sich die Bewerbung dann ausdruckt.

Die Agentur für Arbeit fördert zur Zeit mit 5 Euro pauschal jede Bewerbung die abgesandt oder überbracht wird. Es können maximal 52 Bewerbungen, bzw Kosten in Höhe von 260 Euro, pro 365 Tage genehmigt werden.

In welcher Form du dich nun bewirbst, bleibt dir überlassen. Schlimmstenfalls steckst du 2 Blätter in einen 0,55 Euro Umschlag und kassierst das Geld. Aber ab der 53 Bewerbung trägst du deine Kosten selbst und somit rentiert sich das lustige Betrügerspiel nicht mehr, schließlich will man ja dann doch wieder mal arbeiten und mit den pillepalle Bewerbungen kann man keine Trümpfe auf dem Arbeitsmarkt einholen.
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