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Anmeldungsdatum: 22.05.2006 Beiträge: 3 Wohnort: Schleswig-Holstein
Verfasst am: 22.05.06, 20:04 Titel: Kaninchenstall unmittelbar an Grundstücksgrenze
Hallo!
Unser Nachbar hat einen Kaninchenstall unmittelbar an unsere gemeinsame Grenze gestellt. Wir fühlen uns belästigt, weil es insbesondere im Sommer gelegentlich zu einer Geruchsbelästigung kommt. Des Weiteren empfinden wir es als rücksichtslos, da unsere Terrasse 1,5 Meter von dem Käfig entfernt ist. Auffällig ist auch, dass sich vermehrt Fliegen im Dunstradius befinden.
Gibt es eine Rechtssprechung zu diesem Thema. Ich denke nicht, dass das O.K. ist, schließlich so könnte ich es mir vorstellen, durfte er auch keine Vogelvoliere oder gar einen Schweinestall aufstellen. Mir fehlt der rechtliche Ansatzpunkt hierfür.
Hallo, vielleicht ist hier was zu finden: http://www.baurecht.de/Nachbarschaftsgesetz_Schleswig-holstein.html
Oder einfach mal mit dem Nachbar sprechen und ihn höflich bitten den Stall woanders hinzusetzen. Vielleicht hat er die Belästigung einfach nicht bedacht. _________________ - Nur meine Meinung!
der Kaninchenstall wird idR nicht gewerblich genutzt, damit ist er im Innenbereich als Nebengebäude mE grundsätzlich erlaubt.
Ob der KStall nach Baurecht zulässig ist (Abstandsflächen, Baugenehemigung) beurteilt sich im Übrigen nach Landesbaurecht bzw. einem kommunalen Bebauungsplan.
Ein Unterlassungsanspruch richtet sich nach Privatrecht. § 1004 BGB. Da der Geruch zu den "unwägbaren" Stoffen gehört, ist zu prüfen, ob die Beeinträchtigung nur unwesentlich ist. Zu dulden ist auch, wenn die Beeinträchtigung ortsüblich ist und nicht durch zumutbare Maßnahmen verhindert werden kann (Schuppen wo anders hinstellen). § 906 BGB _________________ mfg
Klaus
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