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Unheimliche SMS-Vermehrung
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guenni7
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Anmeldungsdatum: 18.05.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 18.05.06, 13:11    Titel: Unheimliche SMS-Vermehrung Antworten mit Zitat

Hallo!

Mir ist leider folgendes passiert, und ich würde Euren Rat benötigen:

Meine Frau hat eine SMS versandt. Sie bekam direkt die Rückmeldung "SMS versandt".
Die SMS ist auch innerhalb von wenigen Minuten angekommen, da wir um einen Rückruf auf dem Festnetz gebeten hatte der dann erfolgte.

Wie sich mit der nächsten Rechnung herausstellte, wurde diese SMS aber 146 mal versandt, im 3-Sekunden-Takt.

Ich habe also bei dem Mobilfunkbetreiber angerufen und diese SMS reklamiert.
Daraufhin bekam ich ein Schreiben das die Abrechnung ohne Fehler sei und ich die Rechnung zu zahlen hätte. Weiterhin wurde erläutert das es sich wohl um die Resend-Funktion meines Handy's handelt, das die SMS solange versendet, bis Sie ankommt.
(Handy ist vom selben Mobilfunkbetreiber).

Da ich mit dieser Aussage nicht zufrieden war, habe ich die Lastschrift zurückbuchen lassen, den nicht strittigen Betrag manuell überwiesen und in einem Schreiben erklärt, das ich nicht für "nicht versendete" SMS bezahlen möchte und das die mehrfache Übertragung ja auch nicht notwendig gewesen sei, da die SMS schon beim ersten Mal angekommen sei.

5 Tage später ist mein Handy nun gesperrt und ich finde eine Mahnung im Briefkasten über den strittigen Betrag, plus Gebühren für Rücklastschrift und Ankündigung der Berechnung der Sperrgebühren in der nächsten Rechnung.
Weiterhin soll der Vertrag trotz Sperrung mit den monatlichen Grundgebühren weiterlaufen.

Meine Fragen hierzu sind:

1. Wenn SMS mehrfach nicht ankommen, also eigentlich keine Leistung da ist, kann das dann berechnet werden?
2. Wenn die SMS erneut gesendet wird, obwohl Sie angekommen ist, kann das berechnet werden?
3. War die Stornierung der Lastschrift und danach das manuelle Überweisen nicht richtig? So wird es doch immer in versch. Zeitschriften empfohlen.
Und muß ich dafür über 19 Euro bezahlen?
4. Muß ich die Sperrung bezahlen obwohl der Mobilfunkbetreiber das nach seinem Wunsch gemacht hat?

Was ist jetzt empfehlenswert zu tun??

Gruß
Günther
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 18.05.06, 13:40    Titel: Antworten mit Zitat

ad 1.

Je nach Netz kann der Empfang vom Dienstleister nicht garantiert werden. Wenn Sie von D1 nach e-plus senden, kann D1 ja nichts dafür, wenn im e-plus-Netz ein Problem auftaucht.

ad 2.

Wenn das Handy diese Funktion hat... Man müßte dann notfalls sachverständlich klären, ob der Fehler beim Netzbetreiber (SMS wurde nicht als übertragen markiert) oder beim Handyhersteller zu suchen ist. Jedenfalls halte ich eine Funktion, die bei Nichtübertragung dann eine erneute Übertragung über 100 mal versucht, für reichlich bescheuert.
Vor allem nach nur 3 Sekunden, so dämlich sollte eine Software doch nicht sein.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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hansN
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.05.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 20.05.06, 12:26    Titel: Antworten mit Zitat

Hat der Empfänger denn diese SMS auch 146mal erhalten?
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 20.05.06, 13:18    Titel: Antworten mit Zitat

Relativ irrelevant, s. meinen Punkt (1) oben. Jedenfalls dann, wenn die SMS *nicht* im selben Netz verschickt wurde.

Analogie: der A hat über Online-Dienst O Internet-Zugang mit Volumenabrechnung.
Jetzt ruft er die Website www.blablub.xy des B auf. Da B's Webserver gerade down ist, bekommt er keine Verbindung. A drückt jetzt einige Dutzend male auf "Reload". Immer noch nichts. Aber natürlich ist Traffic entstanden (die Anfrage des A an den Nameserver, die GET-Requests an die IP, die der www.blablub.xy des B entspricht etc.).
Preisfrage: muß A dem O diesen Traffic bezahlen, obwohl die Website nicht aufrufbar war? Antwort: natürlich. O hat seine Dienstleistung erbracht und mit den Leistungen des B hat er nichts zu tun.
Das gleiche gilt, wenn der A dem B hundert Emails à 10 MB schickt, die alle bouncen, weil B's Postfach voll ist oder was auch immer.
_________________
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guenni7
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 18.05.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 20.05.06, 13:39    Titel: Antworten mit Zitat

Der Empfänger hat die SMS direkt beim ersten Mal erhalten und
auch nur eine einzige. Es stellt sich dann schon die Frage wo
denn da die Leistung sein soll.
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hansN
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.05.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 20.05.06, 15:35    Titel: Antworten mit Zitat

Wieso ist dies irrelevant?
Die Tatsache, dass die erste SMS den Empfänger erreicht hat, zeigt, dass es keine Probleme im Netz des Empfängers gab. Die Frage also ist, warum die weiteren 145 SMS ihn nicht erreicht haben, wenn sie dem Versender in Rechnung gestellt werden. Meine Vermutung ist, dass da beim Provider des Versenders massive Probleme bei der Abrechnung bestehen, da diese weiteren 145 SMS offenbar gar nicht übermittelt wurden.
Dies ist die einzige einleuchtende Möglichkeit. Falls es beim Handy eine Resend-Funktion gegeben hätte, hätten den Empfänger auch die SMS erreichen müssen. Also was der Mobilfunkanbieter schreibt ist quatsch.
Ist der Anbieter zufällig [Name redaktionell entfernt]?
Da habe ich auch schon davon gehört, dass SMS 10mal berechnet werden, obwohl sie nur 1mal zugestellt wird...
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guenni7
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 18.05.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 20.05.06, 16:01    Titel: Antworten mit Zitat

Also die SMS ist tatsächlich 146 versandt worden (kann ich im Handy sehen, da dort alle Gesendeten gespeichert werden). Es ist nur völlig unlogisch, das dieser Resend stattgefunden hat, wenn ja die erste SMS schon angekommen ist. Die Rückmeldung (von wem auch immer) war anscheinend falsch.
Und ja, es geht um das grüne Netz.....
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hansN
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.05.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 20.05.06, 16:37    Titel: Antworten mit Zitat

Dieses Problem triit bei meiner Schwester auch auf. Ich habe mit dem grünen Netz keinerlei Probleme gehabt und es ihr empfohlen und bei ihr gibt es nur Ärger. Bei ihr erscheinen auch SMS, die 10mal verschickt wurden, obwohl sie sie nur einmal versendet hat. Oftmals kommen die SMS auch gar nicht an oder erst nach bis zu 10 Tagen. Oder die Mailbox geht dran, obwohl sie vollen Empfang an. Einfach der Hammer.

Wir werden heute noch einen befreundeten Richter fragen, weil meine Schwester auch keine Lust hat die 24 Monate dort zu bleiben, wenn der grüne Anbieter die versprochenen Leistungen nicht erbringen kann.
Ich werde mich dann nochmal melden, vielleicht bringt das was.
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BuGeHof
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 04.03.2005
Beiträge: 2086

BeitragVerfasst am: 20.05.06, 17:04    Titel: Re: Unheimliche SMS-Vermehrung Antworten mit Zitat

guenni7 hat folgendes geschrieben::
1. Wenn SMS mehrfach nicht ankommen, also eigentlich keine Leistung da ist, kann das dann berechnet werden?


Vielleicht müssen SMS "nur" beim eigenen SMS-Servciecenter angekommen (d.h. zum Weiterversand an den Empfänger entgegengenommen worden) sein, damit die Leistung mit vertraglichem Vergütungsanspruch erbracht ist? ( Ähnlich wie Briefgebühren schon "mit Einlieferung" anfallen, und nicht (erst) mit/bei erfolgreicher Zustellung. )
Was steht denn im Vertrag?

Zitat:
2. Wenn die SMS erneut gesendet wird, obwohl Sie angekommen ist, kann das berechnet werden?


Ich würde sagen, daß der Mobilfunkbetreiber mit einer derat verkorksten Leistungs-Ausführung vermutlich keinen Vergütungsanspruch aus der Erbringung einer vertragsgemäßen Leistung erlangt.

Zitat:
3. War die Stornierung der Lastschrift und danach das manuelle Überweisen nicht richtig?


Grundsätzlich liegen zwischen Rechnungserhalt und Abbuchung einige Tage. Sofern beim Mobilfunkanbieter eine berechtigte Einwendung gegen die verlangte Forderung erhoben worden wäre, und gleichwohl in unberechtigter Höhe abgebucht würde, dann könnte vielleicht kein Ersatz veranlaßter Rücklastschriftkosten verlangt werden.

Zitat:
Und muß ich dafür über 19 Euro bezahlen?


Vielleicht war dieser Betrag für die Fälle zurückgegebener Lastschriften vereinbart?

Zitat:
4. Muß ich die Sperrung bezahlen obwohl der Mobilfunkbetreiber das nach seinem Wunsch gemacht hat?


Es erscheint mir höchst fragwürdig, ob Mobilfunkanbieter berechtigt sein könnten, einen Mobilfunkanschluß bei Zahlungsrückständen KOMPLETT, oder gar nur teilweise zu sperren!

Wenn etwa "nur" die Begleichung geforderter Mehrwertdienste-Vergütungen strittig ist, oder "nur" die Höhe "normaler" SMS-Gebühren, von "Premuim-SMS"-Diensten, von Auslands-Verbindungen oder sonstiger "Sondern-Dienste", so ist nicht ersichtlich, weshalb der Anbieter dann berechtigt sein soll, dem Nutzer die Erbringung sämtlicher Vertragsleistungen, insbesondere der Sprachdienstleistungen verweigern zu dürfen.
Er könnte bei Streitigkeiten/Nichtbezahlung über SMS-Vergütungen nur die Erbringung der vertraglichen SMS-Dienstleistungen sperren.

Zitat:
Was ist jetzt empfehlenswert zu tun??


Praktischerweise sollte erwogen werden, den Mobilfunkanbieter auf Freischaltung aller nicht vom Streit betroffenen Vertragsdienste zu verklagen.

mbG
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Neon
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Anmeldungsdatum: 31.03.2006
Beiträge: 213

BeitragVerfasst am: 24.05.06, 22:21    Titel: Antworten mit Zitat

guenni7 hat folgendes geschrieben::
Also die SMS ist tatsächlich 146 versandt worden (kann ich im Handy sehen, da dort alle Gesendeten gespeichert werden). Es ist nur völlig unlogisch, das dieser Resend stattgefunden hat, wenn ja die erste SMS schon angekommen ist. Die Rückmeldung (von wem auch immer) war anscheinend falsch.


Für mich klingt das nach einem Softwarefehler (oder einer Fehlbedienung) des Handys. Dieser Fehler dürfte ja in Ihrer Sphäre liegen, so dass die Forderung des Mobilfunkanbieters berechtigt erscheint. Dass die SMS nur 1x ankam, dürfte daran liegen, dass der Rest, weil identisch, von der SMS-Zentrale des Empfängers ignoriert und nicht zugestellt worden ist.
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 24.05.06, 23:22    Titel: Antworten mit Zitat

Neon hat folgendes geschrieben::
Für mich klingt das nach einem Softwarefehler (oder einer Fehlbedienung) des Handys. Dieser Fehler dürfte ja in Ihrer Sphäre liegen, so dass die Forderung des Mobilfunkanbieters berechtigt erscheint.
Also für einen Softwarefehler würde das ja nun sicher nicht gelten...

Neon hat folgendes geschrieben::
Dass die SMS nur 1x ankam, dürfte daran liegen, dass der Rest, weil identisch, von der SMS-Zentrale des Empfängers ignoriert und nicht zugestellt worden ist.
Nee, das glaube ich ja nun gar nicht. Denn das würde bedeuten, daß die SMS-Zentrale die von mir gesendeten SMS zwecks Vergleich mit den später von mir versendeten SMS speichert (Darf dat dat? Wie lange darf dat dat?) und dann entscheidet, daß die wiederholte Zustellung derselben Nachricht an denselben Empfänger eben nicht zustellungswürdig ist. Mal abgesehen vom technischen Aufwand (Speicherplatzt für zigtausende Vergleichs-SMS) und der rechtlichen Problematik (SMS wird zwar berechnet, aber nicht zugestellt - also zahlt der Absender nicht für den Versand, sondern für die Prüfung und Bewertung): wieso sollte eine Sotware darüber entscheiden, wie oft ich meine Nachricht verschicken will (bzw. darf)?
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Metzing
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Anmeldungsdatum: 29.01.2006
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BeitragVerfasst am: 25.05.06, 01:27    Titel: Antworten mit Zitat

BuGeHof hat folgendes geschrieben::
Es erscheint mir höchst fragwürdig, ob Mobilfunkanbieter berechtigt sein könnten, einen Mobilfunkanschluß bei Zahlungsrückständen KOMPLETT, oder gar nur teilweise zu sperren!

Wenn etwa "nur" die Begleichung geforderter Mehrwertdienste-Vergütungen strittig ist, oder "nur" die Höhe "normaler" SMS-Gebühren, von "Premuim-SMS"-Diensten, von Auslands-Verbindungen oder sonstiger "Sondern-Dienste", so ist nicht ersichtlich, weshalb der Anbieter dann berechtigt sein soll, dem Nutzer die Erbringung sämtlicher Vertragsleistungen, insbesondere der Sprachdienstleistungen verweigern zu dürfen.
Er könnte bei Streitigkeiten/Nichtbezahlung über SMS-Vergütungen nur die Erbringung der vertraglichen SMS-Dienstleistungen sperren.

Sehr glücklich Lieber BuGeHof, Sie wissen, es freut mich immer, wenn es mir einmal (selten genug) gelingt, eine Wissenslücke bei Ihnen zu entdecken: § 19 TKV regelt die teilweise oder vollständige Sperrung von Telekommunikationsdienstleistungen durch den Anbieter...

Beste Grüße

Metzing
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Pünktchen
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2634

BeitragVerfasst am: 25.05.06, 01:39    Titel: Antworten mit Zitat

Das Thema wurde am Di in Frontal 21 behandelt:

http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/21/0,1872,3932405,00.html
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Neon
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Anmeldungsdatum: 31.03.2006
Beiträge: 213

BeitragVerfasst am: 25.05.06, 09:13    Titel: Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::
Neon hat folgendes geschrieben::
Für mich klingt das nach einem Softwarefehler (oder einer Fehlbedienung) des Handys. Dieser Fehler dürfte ja in Ihrer Sphäre liegen, so dass die Forderung des Mobilfunkanbieters berechtigt erscheint.
Also für einen Softwarefehler würde das ja nun sicher nicht gelten...


Wieso? Der Nutzer muss sich doch zurechnen lassen, wenn sein Endgerät Mist baut. I.d.R. wird sowas in den AGB geregelt sein. Eine Willenserklärung des Kunden über die 146-malige Inanspruchnahme des Dienstes fehlt zwar, aber zumindest regeln AGB grds. den Fall, dass ein Dritter das Endgerät des Kunden benutzt und dadurch Leistungen in Anspruch nimmt.
Der Kunde sollte hier mal die AGB studieren.

Zitat:
Denn das würde bedeuten, daß die SMS-Zentrale die von mir gesendeten SMS zwecks Vergleich mit den später von mir versendeten SMS speichert (Darf dat dat? Wie lange darf dat dat?) und dann entscheidet, daß die wiederholte Zustellung derselben Nachricht an denselben Empfänger eben nicht zustellungswürdig ist. Mal abgesehen vom technischen Aufwand (Speicherplatzt für zigtausende Vergleichs-SMS) und der rechtlichen Problematik (SMS wird zwar berechnet, aber nicht zugestellt - also zahlt der Absender nicht für den Versand, sondern für die Prüfung und Bewertung): wieso sollte eine Sotware darüber entscheiden, wie oft ich meine Nachricht verschicken will (bzw. darf)?

Der Speicherplatz dürfte kein Problem sein: Die paar Kilobyte, die da verschickt werden, sind sowieso vollkommen überteuert. Ob es ein datenschutzrechtliches Problem darstellt, SMS für, sagen wir einige Minuten, zwischenzuspeichern, um lästige Mehrfachzustellungen (zu Gunsten des Empfängers!) zu vermeiden, vermag ich aus dem Stehgreif nicht zu sagen. Man kann es mit dem Datenschutz auch übertreiben. Deutschland neigt dazu. Aber jedenfalls, wenn der Empfänger sich mit einer solchen Filterung identischer SMS einverstanden erklärt hat, sehe ich keinerlei Bedenken.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 25.05.06, 12:30    Titel: Antworten mit Zitat

Neon hat folgendes geschrieben::
Wieso? Der Nutzer muss sich doch zurechnen lassen, wenn sein Endgerät Mist baut.


Außer möglicherweise in dem Fall, in dem er das Mobiltelefon im Paket mit demselben Vertrag erworben hat, aus dem der Anbieter jetzt Ansprüche geltend macht. Cool
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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