Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - gaswaffe benutzen oder loswerden?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

gaswaffe benutzen oder loswerden?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Strafrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
mpeg
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.05.2006
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 23.05.06, 10:47    Titel: gaswaffe benutzen oder loswerden? Antworten mit Zitat

wenn man noch eine alte gaspistole hat, die frueher zum abschiessen von rakenten benutzt wurde, darf man die noch dazu verwenden?

wenn nicht, was macht man mit so einer "waffe"?

verkaufen ist sicher schwer.
in die graue tonne ist sicher auch nix.

kann man die einfach bei der polizei abgeben?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
MartH
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.04.2006
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 23.05.06, 10:59    Titel: Antworten mit Zitat

Zur Polizei bringen ist sicherlich kein Problem.
Kannst sie jedoch auch behalten und Sylvester damit von deinem befriedetem Besitztum (Grundstueck) weiter deine Neujahrssignale abschiessen.

Fuer das bei dir tragen in der Oeffentlichkeit (Fuehren) bedarf es den "kleinen Waffenschein" welchen du beim Ordnungsamt beantragen kannst.
Aber wer braucht in Deutschland schon Waffen zum verteidigen??

Gruss
MartH
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
pOtH
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 23.05.06, 11:04    Titel: Antworten mit Zitat

ich denke hier sind sie viel besser aufgehoben

http://www.juraforum.de/forum/f95/s

//edit//
das schießen an silvester ist NUR geduldet u. geschossen werden darf nur wenn die "leuchtspurmunition" das befriedete besitztum nicht verlässt.

der sog. kleine waffenschein kostet knapp 50€ u. man darf die waffe mit sich führen ausnahmen sind z.b. öffentliche veranstaltungen, discos, dorffeste etc.
_________________
LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!


Zuletzt bearbeitet von pOtH am 23.05.06, 11:12, insgesamt 1-mal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Nicolas
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.08.2005
Beiträge: 436
Wohnort: Mainz

BeitragVerfasst am: 23.05.06, 11:09    Titel: Antworten mit Zitat

MartH hat folgendes geschrieben::
Kannst sie jedoch auch behalten und Sylvester damit von deinem befriedetem Besitztum (Grundstueck) weiter deine Neujahrssignale abschiessen.

Das wird ein wenig schwer werden, da das Geschoss den befriedeten Besitztum nicht
verlassen darf. Winken

Dieser dehnt sich nach oben nicht unendlich aus. Wo er aber genau endet, kann ich leider
auch nicht genau sagen.

VG; Nicolas
_________________
Audiatur et altera pars.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
mpeg
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.05.2006
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 24.05.06, 11:41    Titel: Antworten mit Zitat

was fuer ein quatsch, meine rakete aus der flasche darf, aber die sicherere technik mit gaspistole darf nicht.
ich werde das ding bei den cops abgeben, damit unser kleiner nicht irgenwann damit spielt.
ich hoffe die erschiessen mich nicht wenn ich mit dem ding komme Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Obermotzbruder
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 24.05.06, 20:59    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr glücklich Hallöle

Betreten Sie die Wache aber bitte nicht mit vorgehaltener Knarre nach dem Motto: "Schauen Sie mal Herr Wachtmeister, die wollte ich gerne abgeben!" Und schon kracht´s und Sie haben ein Loch mehr. Lachen Lachen

Grüssle
_________________
Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gast






BeitragVerfasst am: 25.05.06, 10:24    Titel: Antworten mit Zitat

OT:

Bei der Munition die unsere Beamten benutzen müssen 2 - Ein- und Ausschluß!
Nach oben
Obermotzbruder
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 25.05.06, 12:01    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr glücklich Hallöle

Stimmt. Außer die Kugel bleibt doch in einem Knochen stecken. Kann man nie ausschließen.

Grüssle
_________________
Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gast






BeitragVerfasst am: 25.05.06, 12:35    Titel: Antworten mit Zitat

Obermotzbruder hat folgendes geschrieben::
Sehr glücklich Hallöle

Stimmt. Außer die Kugel bleibt doch in einem Knochen stecken. Kann man nie ausschließen.

Grüssle


Bei der alten Kriegspatrone 9mm Parabellum mit Voll- oder Teilmantelgeschoß?

Aber nur nachdem sie zuvor den Labtop durchschlagen hat, mit dem mpeg seine friedlichen Absichten zu belegen hoffte... Winken
Nach oben
pOtH
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 26.05.06, 22:44    Titel: Antworten mit Zitat

also da ich nun einen roten punkt (m.M. nach unberechtigt) erhalten habe will ich mich für meine aussage wenigstens rechtfertigen.

da das von mir benannte forum ein extra unterforum fürs "waffenrecht" hat dachte ich das der threatstarter dort besser "aufgehoben" ist. da die polizei/polizisten teilweise etwas "allergisch" u. nervös (berechtigt) reagieren, wollte ich mit meinem post dem thraetstarter nur unnötigen ärger ersparen!
_________________
LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Strafrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.