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Beweisbeschluss - Und dann?

 
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Klaus B
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Anmeldungsdatum: 19.09.2005
Beiträge: 365

BeitragVerfasst am: 25.05.06, 10:13    Titel: Beweisbeschluss - Und dann? Antworten mit Zitat

K verklagt B, weil der bei B gekaufte Fernseher defekt ist und B sich weigert den Fernseher zu reparieren. B bestreitet, dass der Fernseher defekt ist.

Das Gericht erlässt im Termin vor Gericht einen Beweisbeschluss, um zu klären, ob der Fernseher defekt ist.

Wie läuft der weitere Verfahrensgang praktisch ab? Das Gericht wird ja nun einen Gutachter beauftragen, der sich den Fernseher ansieht. Dann wird er vermutlich ein schriftliches Gutachten vorlegen.

Wird das Gutachten dann den Parteien per Gericht zugestellt und müssen bzw. können die Parteien sich dann noch einmal zu dem Gutachten schriftlich äußern?

Gibt es einen weiteren Gerichtstermin?
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Kobayashi Maru
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 25.05.06, 10:32    Titel: Re: Beweisbeschluss - Und dann? Antworten mit Zitat

Hallo,

zuerst einmal dürfte ein Kostenvorschuß für die Beauftragung des Gutachters angefordert werden, und zwar von der Partei, die ein Sachverständigengutachten als Beweis für ihre Behauptung angeboten hat.

Sodann beauftragt das Gericht den Sachverständigen. Dieser erstellt das Gutachten. Selbiges wird den Parteien bzw. deren Anwälten durch das Gericht übersandt. Beide Parteien werden dann eine Schrifsatzfrist zur Stellungnahme auf das Gutachen erhalten, § 411 Abs. 4 ZPO:

Zitat:
§ 411 Abs. 4
Die Parteien haben dem Gericht innerhalb eines angemessenen Zeitraumes ihre Einwendungen gegen das Gutachten, die Begutachtung betreffende Anträge und Ergänzungsfragen zu dem schriftelichen Gutachten mitzuteilen. Das Gericht kann ihnen hierfür eine Frist setzen;...


Der weitere Verfahrensablauf hängt auch vom Ergebnis des Gutachtens ab. B könnte aufgrund des Gutachtensergebnisses z. B. den Anspruch des K anerkennen. Bleiben beide Parteien bei ihren Anträgen, wird das Gericht einen weiteren Termin bestimmen, in dem u. U. der Sachverständige noch einmal angehört wird.
_________________
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Klaus B
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Anmeldungsdatum: 19.09.2005
Beiträge: 365

BeitragVerfasst am: 25.05.06, 10:53    Titel: Antworten mit Zitat

Kobayashi Maru, danke für diese ausführliche Antwort.

Wenn das Gutachten K und B vorliegt und beide eine schriftliche Stellungnahme abgegeben haben, könnte das Gericht dann anschließend ohne das es zu einem neuen Termin vor Gericht kommt, ein Urteil fällen?
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Kobayashi Maru
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 25.05.06, 11:10    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, das Gericht bestimmt einen weiteren Termin zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung.
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Klaus B
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.09.2005
Beiträge: 365

BeitragVerfasst am: 25.05.06, 11:17    Titel: Antworten mit Zitat

Kobayashi Maru hat folgendes geschrieben::
Nein, das Gericht bestimmt einen weiteren Termin zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung.


Nehmen wir an, dass das Gutachten eindeutig zu gunsten des Klägers ausfällt. Wird dann die mündliche Verhandlung quasi nur noch dazu genutzt die Anträge zu stellen?
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 25.05.06, 12:41    Titel: Antworten mit Zitat

In der Regel ja, wenn es keine weiteren Punkte mehr zu verhandeln gibt (immerhin könnte auch bei Vorliegen eines Mangels dann ja wiederum der VK einwenden, dieser sei vom K verursacht oder verspätet gerügt etc.).
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Dos
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Anmeldungsdatum: 18.08.2005
Beiträge: 1520

BeitragVerfasst am: 25.05.06, 12:58    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,
gerade wenn schon einmal verhandelt wurde, kann das Gericht bei eindeutigem Gutachten die Parteien aber auch fragen, ob sie mit einer Entscheidung ohne (erneute) mündliche Verhandlung einverstanden sind (§ 128 ZPO). Wird oft gemacht.
Gruß, dos
_________________
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