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lh
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Anmeldungsdatum: 18.03.2006
Beiträge: 50

BeitragVerfasst am: 25.05.06, 13:35    Titel: Direktversicherung Antworten mit Zitat

AN Anton hat wie andere Mitarbeiter der Fa XY vor über 25 Jahren eine Direktversicherung / Gehaltsverzichtsversicherung abgeschlossen. Diese soll nun zum 1.7.06 fällig sein.
Die damals prognostizierte Auszahlungssumme betrug fast 120.000 DM und wurde in den letzten 7 Jahren drastisch nach unten reguliert, am 1.1.06 waren es nur noch etwas über 100.000 DM.
Nun erfährt Anton, dass von der auszuzahlnden Summe noch 16,5 % an Sozialabgaben (Krankenkasse + Pflegekasse ??) abgezogen werden sollen. Davon war vor 25 Jahren nie die Rede.
Außerdem soll der derart kastrierte Betrag nicht von der Versicherung direkt an die AN ausgezahlt werden, sondern an den AG. Dieser will das Geld nicht sofort auszahlen, sondern den entsprechenden Mitarbeitern erst anlässlich einer betrieblichen Jubelfeier im September / Oktober oder zur jährlichen Jahresendveranstaltung = Weihnachtsfeier "feierlich" übergeben.
Gleichzeitig wird erwartet, dass man sich mit einem angemessenen Betrag an der Ausrichtung der Feierlichkeiten beteiligt und zusätzlich einen mehrstelligen Betrag für einen "guten Zweck" spendet.
1. Frage, ist das so üblich, und/oder rechtens?
2. Frage; was passiert, wenn der AG in Insolvenz geht oder Konkurs anmeldet? Fällt das Geld in die zu verwertende Masse oder ist es für die AN gesichert?
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Duisburger
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 25.05.06, 15:11    Titel: Re: Direktversicherung Antworten mit Zitat

lh hat folgendes geschrieben::

Die damals prognostizierte Auszahlungssumme betrug fast 120.000 DM und wurde in den letzten 7 Jahren drastisch nach unten reguliert, am 1.1.06 waren es nur noch etwas über 100.000 DM.


Die Prognose vor 25 Jahren war halt eine Prognose. So sollte es auch in den Unterlagen stehen, das es sich um eine Prognose auf der Grundlage der damals aktuellen Marktlage handelt. Dem gegenüber steht die tatsächliche Entwicklung der Anlagen. Zum Vergleich: Der garantierte Rechnungszins wurde in den letzten Jahren von den VR allgemein drastisch reduziert.

lh hat folgendes geschrieben::

Nun erfährt Anton, dass von der auszuzahlnden Summe noch 16,5 % an Sozialabgaben (Krankenkasse + Pflegekasse ??) abgezogen werden sollen. Davon war vor 25 Jahren nie die Rede.

Vor 25 Jahren konnte auch niemand die politischen Beschlüsse der letzten Jahre, die hierfür verantwortlich sind, voraussehen.

lh hat folgendes geschrieben::

Außerdem soll der derart kastrierte Betrag nicht von der Versicherung direkt an die AN ausgezahlt werden, sondern an den AG.

Der AG ist Versicherungssnehmer, soweit es mir bekannt ist und der AG ist die versicherte Person. Die Auszahlungsmodalitäten sollten eigentlich in einer Betriebsvereinbarung oder im VV direkt geregelt sein.

lh hat folgendes geschrieben::
Dieser will das Geld nicht sofort auszahlen, sondern den entsprechenden Mitarbeitern erst anlässlich einer betrieblichen Jubelfeier im September / Oktober oder zur jährlichen Jahresendveranstaltung = Weihnachtsfeier "feierlich" übergeben.

sie oben

lh hat folgendes geschrieben::
Gleichzeitig wird erwartet, dass man sich mit einem angemessenen Betrag an der Ausrichtung der Feierlichkeiten beteiligt und zusätzlich einen mehrstelligen Betrag für einen "guten Zweck" spendet.

was erwartet ist und was man mit seinem Geld macht sollten doch zwei verschieden Dinge sein.
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J_Denver
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 25.05.06, 15:39    Titel: Re: Direktversicherung Antworten mit Zitat

edit

Zuletzt bearbeitet von J_Denver am 19.06.06, 14:02, insgesamt 1-mal bearbeitet
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ihuehn
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 26.05.06, 11:41    Titel: Re: Direktversicherung Antworten mit Zitat

J_Denver hat folgendes geschrieben::
eine einbeziehung der soz.beiträge soll nach meiner kenntnis erst ab 2008 erfolgen.


Es gibt meines Wissens nach noch etliche Klagen, die gegen diese Entscheidung laufen. Trotzdem müssen erstmal die vollen KV-PV-Beiträge auf die Auszahlung gezahlt werden. Ab 2008 muss man zusätzlich in der Ansparphase Sozialversicherungsbeiträge auf den umgewandelten Gehaltsteil zahlen.
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J_Denver
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 26.05.06, 11:47    Titel: Re: Direktversicherung Antworten mit Zitat

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Zuletzt bearbeitet von J_Denver am 19.06.06, 14:03, insgesamt 1-mal bearbeitet
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ihuehn
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 26.05.06, 11:54    Titel: Antworten mit Zitat

Hab mal gegoogelt und u. a. dies hier gefunden. Da ist es ganz anschaulich erklärt Smilie
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J_Denver
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
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BeitragVerfasst am: 26.05.06, 12:03    Titel: Antworten mit Zitat

edit

Zuletzt bearbeitet von J_Denver am 19.06.06, 14:03, insgesamt 1-mal bearbeitet
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ihuehn
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 26.05.06, 12:09    Titel: Antworten mit Zitat

Nein. Wie eben schon gesagt, 2008 bezieht sich nur auf die Beitragspflicht während der Ansparphase. In der Auszahlungsphase muss man bei jedem Modell (egal wie man die Beiträge gezahlt hat) KV/PV-Beiträge zahlen.
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lh
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Anmeldungsdatum: 18.03.2006
Beiträge: 50

BeitragVerfasst am: 27.05.06, 14:46    Titel: Antworten mit Zitat

ihuehn hat folgendes geschrieben::
Hab mal gegoogelt und u. a. dies hier gefunden. Da ist es ganz anschaulich erklärt Smilie

Danke! für die Info!
Lt der Gesundheitskasse und der Personalabteilung sei kein Verfahren anhänig., schade dass kein Aktenzeichen zitiert wird. Bzw. keine Info vorliegt, ob schon entschieden wurde.
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Eifeler
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Beiträge: 462

BeitragVerfasst am: 29.05.06, 08:41    Titel: Antworten mit Zitat

Was heißt Gehaltsverzicht?

War es vielleicht so, dass damals vereinbart wurde das eine freiwillige Gehalts- oder Lohnerhöhung lieber in die betriebliche Altersvorsorge fließt? Wenn ja, dann handelt es sich um eine AG-finanzierte BAV und damit ist der VN = AN nicht unwiderruflich bezugsberechtigt.

Das bedeutet aber nicht, dass der AG über die Verwendung dieser Altersvorsorge bestimmen kann.
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ihuehn
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 29.05.06, 11:50    Titel: Antworten mit Zitat

Eifeler hat folgendes geschrieben::
Wenn ja, dann handelt es sich um eine AG-finanzierte BAV und damit ist der VN = AN nicht unwiderruflich bezugsberechtigt.


Das würde ich bestreiten. Ob der Vertrag AG- oder AN-finanziert ist, sagt nur etwas über die Unverfallbarkeit der Ansprüche aus (z. B. Insolvenzverfahren, vorzeitiger Austritt aus der Firma).

Da der Vertrag aber bereits vor über 25 Jahren in der Firma abgeschlossen wurde, sind somit wohl auch die gesetzlichen Fristen zur Unverfallbarkeit erfüllt.
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Eifeler
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Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 462

BeitragVerfasst am: 29.05.06, 12:36    Titel: Antworten mit Zitat

Kenne leider die Tarifwerke bzw. gesetzlichen Vorgaben von vor 25 Jahren nicht und es ist mir ehrlich gesagt auch zu aufwendig diese jetzt durch zu arbeiten.

Nur eins ist sicher: Keine Gesellschaft zahlt die Leistungen an den AG aus wenn das ganze nicht begründet ist.
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ihuehn
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 29.05.06, 14:43    Titel: Antworten mit Zitat

Eifeler hat folgendes geschrieben::
Kenne leider die Tarifwerke bzw. gesetzlichen Vorgaben von vor 25 Jahren nicht und es ist mir ehrlich gesagt auch zu aufwendig diese jetzt durch zu arbeiten.

Nur eins ist sicher: Keine Gesellschaft zahlt die Leistungen an den AG aus wenn das ganze nicht begründet ist.


Bin genau deiner Meinung.
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