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Zweimal Eigenheimzulage für ein Haus

 
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Papst
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.04.2006
Beiträge: 96

BeitragVerfasst am: 25.05.06, 09:52    Titel: Zweimal Eigenheimzulage für ein Haus Antworten mit Zitat

Hallo Forum,

folgender Sachverhalt: A Vater von zwei Söhnen kauft in 2003 ein Grundstück mit einem kleinen Haus(3.Stockwerke inklusive Dachgeschoss) drauf. Für das Haus bekommt A Eigenheimzulage in voller Höhe plus einmal Kinderzulage für den jungeren Sohn C.

In 2005(Bauantrag in 2005) beschließt der älter Sohn B auf dem Grundstück seines Vaters ein Haus zu bauen. Nun wird es aber so sein, dass B kein eigens seperates Haus baut, sondern das es eine art "Anbau" wird.
Das heißt im ersten EG wo nur Küche,Tiolette und Wohnzimmer war, wird eine komplette Wohnung entstehen für den Vater A und den jüngeren Sohn C sprich Bad, Schlafzimmer etc..
Im 1.OG kommt dann die Wohnung des älteren Sohnes B mit Küche Wohnzimmer etc., wo anfangs nur Bad und Schlafzimmer war.
Das Dachdeschoss bleibt und das "einzig" neue was entsteht ist eine Teifgarage beim neuen Teil des Hauses.

Meine Frage wäre bekommt B Eigheimzulage oder wird das als Anbau zählen obwohl zwei Wohnungen entstehen wo jeweils zwei Familien drinnen wohnen?

Danke für jeglichen Rat im voraus.


mfg


Papst
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"Der Mensch ist ein merkwürdiges Wesen:
Er arbeitet immer härter für das Privileg, immer höhere Steuern zahlen zu dürfen."

(George Mikes)
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oerdiz
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Anmeldungsdatum: 21.08.2005
Beiträge: 1568

BeitragVerfasst am: 25.05.06, 15:05    Titel: Antworten mit Zitat

Eigentümer des Grundstücks bleibt doch anscheinend A. Demnach gibt es keine EHZ für B. Zudem ist dies -wie schon selbst erkannt haben- ein Anbau, der nicht mehr gefördert wurde.
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Papst
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.04.2006
Beiträge: 96

BeitragVerfasst am: 25.05.06, 15:59    Titel: Antworten mit Zitat

hi oerdiz,

danke erstmal für die Antwort. Aber nehmen wir mal an, dass im späteren Zeitpunkt verreinbart wird das sich A und B das Eigentum am Haus teilen(Jeder die Hälfte).

Und wann spricht man von einen Anbau?

Immerhin war das OG kein richtige Wohnung.

mfg

Papst
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oerdiz
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Anmeldungsdatum: 21.08.2005
Beiträge: 1568

BeitragVerfasst am: 25.05.06, 17:42    Titel: Antworten mit Zitat

Beim Teilen des Eigentums entstehen dem B. keine Aufwendungen. Voraussetzung für die EHZ sind also nicht erfüllt.

B. müsste dann einen Teil abkaufen evtl. das Haus in ETW aufteilen oder was auch immer. Es entsteht dennoch keine neue Wohnung.

Evtl. finden Sie hier im Erlass aus 2004 eine Möglichkeit.

Evtl. entstehen hier nachträgliche Herstellungskosten (sh. auch Erlass ab Randziffer 51).
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