Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Belege nach Rechnungsstellung änderbar?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Belege nach Rechnungsstellung änderbar?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Steuerrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
TOM123
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.02.2005
Beiträge: 64

BeitragVerfasst am: 21.05.06, 17:08    Titel: Belege nach Rechnungsstellung änderbar? Antworten mit Zitat

ich hätte gern eure Meinung zu folgenden hypothetischen Fall, der mir von einem Bekannten erzählt wurde und zu dem wir beide unterschiedliche Meinungen haben:
eine Firma wird in zwei eigenständige GmbHs mit getrennten Firmensitzen aufgeteilt. Ein Programmierer erhält vom Geschäftsführer beider GmbHs einen Auftrag für eine Software, die jeweils am Monatsende die elektronisch im Warenwirtschaftssystem gespeicherten Rechnungen/Gutschriften zwischen diesen beiden Firmen mit einem veränderlichen Auf- bzw. Abschlag versehen soll. Diese nachträglich geänderten Daten werden dem FA gemeldet. Der Programmierer erhält außerdem die Aufgabe diese monatlichen Änderungen mit Hilfe der Software durchzuführen.
Wäre diese Vorgehensweise prinzipiell legal bzw. kann der Programmierer den Auftrag mit gutem Gewissen ausführen oder würde er sich hier strafbar machen, auch wenn er die Tragweite garnicht einschätzen kann?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
TOM123
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.02.2005
Beiträge: 64

BeitragVerfasst am: 25.05.06, 16:36    Titel: Antworten mit Zitat

kann wirklich niemand etwas dazu sagen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 26.05.06, 10:16    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

es ist durchaus üblich, bei Lieferbeziehungen zwischen Unternehmen Rabattstaffeln zu vereinbaren, die in Abhängigkeit des, innerhalb eines definierten Zeitraums angefallenen Einkaufsvolumens, nachträglich ermittelt werden. Beispielsweise erhält der Kunde einen Zusatzrabat von 5 %, wenn er im laufenden Jahr mehr als 1000.000 € Umsatz macht.

Solche Rabatte werden üblicherweise jedoch nicht durch Korrektur der Rechnungen, sondern durch eine gesonderte Gutschrift dokumentiert.

Wenn 2 Unternehmen übereinkommen, diese Rabatte mittels geänderter Rechnungen zu dokumentieren, wäre diese ggf. ein Verstoss gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung, aber nicht unbedingt eine Strafttat.

Ist es keine Straftat, so kann der Programmierer auch keine Beihilfe dazu leisten.

Anders ist es natürlich wenn der Prorammierer weiss/wissen müsste, dass die ganze Aktion nur zu Zwecken der Steuerhinterziehung, Geldwäsche o.ä. genutzt wird.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
TOM123
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.02.2005
Beiträge: 64

BeitragVerfasst am: 26.05.06, 11:57    Titel: Antworten mit Zitat

danke für die Antwort Sehr glücklich
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Steuerrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.