Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Abmahnung erhalten: Verstoß gegen das TDG
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Abmahnung erhalten: Verstoß gegen das TDG
Gehen Sie zu Seite Zurück  1, 2, 3, 4  Weiter
 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Medien u. Wettbewerb
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
markas
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.05.2006
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 25.05.06, 17:50    Titel: Absicherung Antworten mit Zitat

Hallo,
angenommen man baut in die Websiteimpressum so einen Absatz ein:
Im Sinne der Schadenminderungsflicht:
Falls sich Jemand durch Irgendetwas was hier auf dieser Website publiziert wurde, verletzt fühlt, oder Er/Sie meint hier
wurde gegen geltendes Recht verstossen, bitte bevor Sie einen Anwalt einschalten um eine Kontaktaufnahme(siehe Anschrift).
Im anderen Fall kann eine Kostennote der anwältlichen Abmahnung wohl als unbegründet zurückgewiesen werden.


Hat dann die Abmahnung überhaupt noch einen Rechtsgrund , wenn es um solche Kleinigkeit geht wie hier in diesem Fall ?
MfG
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Martin R.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 25.05.06, 20:33    Titel: Antworten mit Zitat

@ markas,
- Warum sollte das jemand lesen (müssen)?
- Warum sollte jemand damit einverstanden sein (müssen)?
- Warum sollte man das u.U. nicht als Beweis für Vorsatz ansehen (sollte ein Beweis überhaupt nötig sein)?
- Warum sollte eine Abmahnung dadurch unbegründet sein?

- Die Abmahnung ist bereits eine Maßnahme zur Schadensminderung (von Mißbrauch abgesehen).

Zur Frage: Ja (wenn sie sonst einen gehabt hätte).

PS: Wenn ich mich nicht täusche, könnte so eine "Klausel" tatsächlich dazu führen, daß keine Abmahnung kommt. Wer glaubt das sei was positives ist Optimist oder naiv.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
markas
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.05.2006
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 25.05.06, 22:37    Titel: Abmahnung oder Abzocke Antworten mit Zitat

(Anmerkungen von markas Fett:
- Warum sollte das jemand lesen (müssen)?
Weil es das Bestandteil des Impressums ist.Direkt neben oder zwischen dem Namen und Adresse.

- Warum sollte jemand damit einverstanden sein (müssen)?
Wegen Schadensminderungspflicht

- Warum sollte man das u.U. nicht als Beweis für Vorsatz ansehen (sollte ein Beweis überhaupt nötig sein)?
Die Klausel wäre nur ein Apell an die Vernunft..
- Warum sollte eine Abmahnung dadurch unbegründet sein?
Wegen Schadensminderungspflicht, ein Telefon oder Mail kosten nicht so viel wie der Anwalt.
- Die Abmahnung ist bereits eine Maßnahme zur Schadensminderung (von Mißbrauch abgesehen).
siehe oben
Zur Frage: Ja (wenn sie sonst einen gehabt hätte).
Es geht um den hier geschilderten Fall mit Annahme dass es die Klausel im Impressum gäbe
PS: Wenn ich mich nicht täusche, könnte so eine "Klausel" tatsächlich dazu führen, daß keine Abmahnung kommt. Wer glaubt das sei was positives ist Optimist oder naiv.
Wie ist das gemeint ? Warum sollen Sie sich täuschen ?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Rena Hermann
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.12.2005
Beiträge: 2886

BeitragVerfasst am: 25.05.06, 23:33    Titel: Antworten mit Zitat

@markas

Im Umkehrschluss würde das aber bedeuten, dass jeder fröhlich (wissentlich?)
Bilder, Musik und anderes urheberrechtlich geschütztes Material von anderen auf
seiner Webseite für sich verwenden dürfte oder z.B. auch irreführende Angaben
verwenden (ohne dem Threadersteller diese Absicht zu unterstellen!) - bis sich halt
jemand meldet. Winken

Das kann's ja auch nicht sein.
Ich denk, soweit geht die Schadenminderungspflicht nun nicht, würde daraus doch
auch wiederum Schaden entstehen - eben z.B. für die Seite der Rechteinhaber.

Wie dem auch sei ... vielleicht hilft es ja ggf. bei dem einen oder anderen Fall.
Eine Pflicht das Impressum zu lesen geschweige denn, sich an darin stehende
Wünsche zu halten gibt es meines Wissens jedoch nicht. Dass eine nette Mail statt
einer Abmahnung kommt wäre dann eher der Kulanz des Rechteinhabers zu verdanken,
Wunsch hin oder her.

Gruß
Rena
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 26.05.06, 01:42    Titel: Antworten mit Zitat

markas hat folgendes geschrieben::
Falls sich Jemand durch Irgendetwas was hier auf dieser Website publiziert wurde, verletzt fühlt, oder Er/Sie meint hier
wurde gegen geltendes Recht verstossen, bitte bevor Sie einen Anwalt einschalten um eine Kontaktaufnahme(siehe Anschrift).
Im anderen Fall kann eine Kostennote der anwältlichen Abmahnung wohl als unbegründet zurückgewiesen werden.

So einen Fall hatte ich gerade - das Gericht ist meiner Argumentation gefolgt, wonach es selbst dem rechtskundigen Gewerbetreibenden angesichts der Spezialmaterie Wettbewerbsrecht nicht zugemutet werden kann, eine Abmahnung ohne Zuhilfenahme eines RA abzusetzen, um sich nicht der Gefahr einer negativen Feststellungsklage für den Fall, daß doch kein Wettbewerbsverstoß vorliegt, auszusetzen... Ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht liegt regelmäßig dann nicht vor, wenn der Abmahnende Anlaß zu der Beiziehung eines Rechtsanwalts hatte, was auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes regelmäßig der Fall ist, es sei denn, der Abmahnende verfügt über eine eigene Rechtsabteilung oder ist selbst Assessor. Die vorgenannte "Impressumsklausel" hätte allenfalls zu jenen Zeiten vor der UWG-Novelle Erfolg haben können, da seinerzeit das Problem der Erstattung der RA-Gebühren des Abmahnenden über die Konstruktion einer Geschäftsführung ohne Auftrag gelöst wurde. Seinerzeit hätte man als Abgemahnter argumentieren können, man habe mit der Angabe auf der Website genügend klar zum Ausdruck gebracht, daß man eine GoA nur in dem beschränkten Rahmen wünsche. Mit der UWG-Novelle hat sich die Konstruktion des Erstattungsanspruchs über die GoA jedoch erübrigt, da in das Gesetz ein Schadenersatzanspruch des Abmahnenden aufgenommen worden ist.

Das Landgericht Berlin löst allerdings das Problem geringfügiger Verstöße gegen das TDG damit, daß es die Bagatellklausel des § 3 UWG anwendet und auf diese Weise einen Unterlassungsanspruch eines Mitbewerbers verneint.

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
markas
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.05.2006
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 26.05.06, 11:54    Titel: super beitrag Antworten mit Zitat

Ein super Beitrag von Metzing ! Hat jemand eventuell ähnliche Erfahrungen im europäischen
Ausland gemacht(nicht unbedingt die von H. Metzing, aber allgemein im Bezug auf klenlautliche Abmahner) ?
Ist auch dort das anwältliche Abmahnwesen im Internet im Kommen ?

Grüße
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Martin R.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 26.05.06, 13:29    Titel: Re: Abmahnung oder Abzocke Antworten mit Zitat

markas hat folgendes geschrieben::
Weil es das Bestandteil des Impressums ist.Direkt neben oder zwischen dem Namen und Adresse.
Das ist kein Grund. Außerdem könnte man z.B. auch die Angaben der DENIC verwenden.

markas hat folgendes geschrieben::
Wegen Schadensminderungspflicht
...
Wegen Schadensminderungspflicht, ein Telefon oder Mail kosten nicht so viel wie der Anwalt.
Am besten man ruft auch nicht an, die kostbare Zeit. Wo war der Sinn zur Schadenminderung als der Verstoß begangen wurde? Man soll also anrufen und bitte bitte sagen? Welche Rechtswirksamkeit sollte das haben?

markas hat folgendes geschrieben::
Die Klausel wäre nur ein Apell an die Vernunft..
Also so wie so nicht verbindlich.

markas hat folgendes geschrieben::
Es geht um den hier geschilderten Fall mit Annahme dass es die Klausel im Impressum gäbe
So habe ich es verstanden.

markas hat folgendes geschrieben::
Wie ist das gemeint ?
Man kommt auf eine Seite, man findet einen Verstoß gegen das eigene Recht, man wird darauf hingewiesen, daß die Kosten für eine Abmahnung zur Schadensminderung nicht übernommen werden, man läßt die Abmahnung weg und geht zum nächsten Schritt über.

markas hat folgendes geschrieben::
Warum sollen Sie sich täuschen ?
Weil ich keine Stellung inne habe, die mir erlaubt das geschriebene als Regel festzulegen und ich es nicht sicher weiß.

markas hat folgendes geschrieben::
Ist auch dort das anwältliche Abmahnwesen im Internet im Kommen ?
Reden wir von gerechtfertigte oder ungerechtfertigten Abmahnungen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
markas
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.05.2006
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 27.05.06, 01:01    Titel: gerechtfertigte oder ungerechtfertigten Abmahnungen? Antworten mit Zitat

Martin R hat folgendes geschrieben:
"Reden wir von gerechtfertigte oder ungerechtfertigten Abmahnungen?"

Ich vermute die Abmahnung, die wir hier in dem Thread behandeln ist für Sie als gerechtfertig anzusehen, aus meiner Sicht ist es nicht gerecht die Firma gleich abzumahnen, wäre da ein Anruf oder ein Hinweis per Mail vor der Abmahnung nicht gerechter

Welche Vorteile hatte sich der H. Müller dadurch erkauft, dass er im Impressum nicht alle gesetzlich vorgeschriebene Angaben gemacht hatte ?

mfg
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 27.05.06, 08:51    Titel: Re: gerechtfertigte oder ungerechtfertigten Abmahnungen? Antworten mit Zitat

markas hat folgendes geschrieben::
Ich vermute die Abmahnung, die wir hier in dem Thread behandeln ist für Sie als gerechtfertig anzusehen, aus meiner Sicht ist es nicht gerecht die Firma gleich abzumahnen, wäre da ein Anruf oder ein Hinweis per Mail vor der Abmahnung nicht gerechter
Das ist ein grundsätzliches Problem - was der eine als gerecht ansieht, ist für den anderen völlig ungerecht (uind dann kommen noch der Komparativ und Ersatzbegriffe wie 'gerechtfertigt' ins Spiel und es wird endgültig unübersichtlich). Lachen

markas hat folgendes geschrieben::
Welche Vorteile hatte sich der H. Müller dadurch erkauft, dass er im Impressum nicht alle gesetzlich vorgeschriebene Angaben gemacht hatte ?
Das ist zunächst und grundsätzlich für die Tatsache, daß ein Verstoß gegen das TDG vorliegt, völlig irrelevant. Lachen
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Martin R.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 27.05.06, 13:56    Titel: Antworten mit Zitat

@ markas, wenn man meint eine Abmahnung sei nicht gerechtfertigt, dann zahlt man halt auch die generischen Anwaltsgebühren nicht. Im Zweifelsfall klärt dann ein Gericht wer was zu zahlen hat.

Meine Meinung ob so eine Abmahnung gerecht ist oder nicht spielt keine Rolle. Ein Rolle spielt das geltende Recht.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
BuGeHof
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.03.2005
Beiträge: 2086

BeitragVerfasst am: 27.05.06, 14:40    Titel: Antworten mit Zitat

Metzing hat folgendes geschrieben::
.... selbst dem rechtskundigen Gewerbetreibenden [kann] angesichts der Spezialmaterie Wettbewerbsrecht nicht zugemutet werden kann, eine Abmahnung ohne Zuhilfenahme eines RA abzusetzen, um sich nicht der Gefahr einer negativen Feststellungsklage für den Fall, daß doch kein Wettbewerbsverstoß vorliegt, auszusetzen...


Gemeint war wohl die Gefahr der Verurteilung zur Tragung/Erstattung der erforderlichen Prozeßkosten für den Fall eines Unterliegens nach (ankündigungsloser) Erhebung einer Negativen Feststellungsklage.

Wenn nun aber eine außergerichtliche Abmahnung ausgesprochen wird ohne kostenträchtige anwaltliche Hilfe, weshalb sollte jemand, der die Abmahnung für unberechtigt hält (etwa weil er sein beanstandetes Verhalten für wettbewerbsrechtlich zulässig hält, weil er die Unterlassungsklage-Befugnis anzweifelt oder weil er die Abmahnung für mißbräuchlich hält) in allen dieser Fälle ein Feststellungsinteresse haben können? Und weshalb sollte jeder unberatene (Falsch-)Abmahner in jedem Fall durch sein Verhalten Veranlassung zur Erhebung einer Negativen Unterlassungsklage gegeben haben, sodaß auch bei sofortigem Anerkenntnis des eingeklagten Feststellungsanspruchs der übereilte Feststellungskläger nicht die Kosten des Rechtsstreits zu tragen bräuchte?

Erst wenn man über einem Wettbewerber oder Rechteinhaber, der sich außergerichtlich an einen anderen wegen dessen als unberechtigt empfundenen Verhaltens wendet, das Damokles-Schwert einer ankündigungslosen Feststellungsklagebefugnis aufhängt, erst DANN kann man ihm zubilligen, Vorkehrungen gegen die (Kosten-)Risiken unvermittelt vor Gericht eilender Feststellungskläger treffen (und die dazu erforderlichen Kosten ersetzt) verlangen zu dürfen.

Zitat:
Die vorgenannte "Impressumsklausel" hätte allenfalls zu jenen Zeiten vor der UWG-Novelle Erfolg haben können


Mit dieser Klausel scheiden meines Erachtens die Voraussetzungen für einen Erstattungsanspruch jedenfalls aus Geschäftsführung ohne Auftrag in Verbindung mit VERSCHULDENSUNABHÄNGIGEN Unterlassungsansprüchen aus.

mbG
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
markas
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.05.2006
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 28.05.06, 12:37    Titel: Antworten mit Zitat

Martin R. hat folgendes geschrieben:
"Meine Meinung ob so eine Abmahnung gerecht ist oder nicht spielt keine Rolle. Ein Rolle spielt das geltende Recht."

Und hier, ist der springende Punkt unserer Diskussion. Diese Rechtssprechung ist nicht gerecht. Was ist das für ein Recht, das den Grossen ermöglicht die Kleinen auszubeuten oder diese noch kleiner zu machen als sie schon sind. Das ist das Recht des Grossen Kapitals und des Geldgieres. Ich bin mir sicher, dass H.Müller beim Anwalt war und der hatte ihm geraten die Geühren zu bezahlen. Jetzt kann sich der Herr Anwalt dem nächsten Fall widmen.(10 Minuten im Internet zu recherchieren reichen meistens).
Es ist wie immer meine eigene Meinung zu der Sache.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Frhr. v. Gravenreuth
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.02.2005
Beiträge: 820
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 29.05.06, 11:29    Titel: Re: Absicherung Antworten mit Zitat

markas hat folgendes geschrieben::
Hallo,
angenommen man baut in die Websiteimpressum so einen Absatz ein:
Im Sinne der Schadenminderungsflicht:
Falls sich Jemand durch Irgendetwas was hier auf dieser Website publiziert wurde, verletzt fühlt, oder Er/Sie meint hier
wurde gegen geltendes Recht verstossen, bitte bevor Sie einen Anwalt einschalten um eine Kontaktaufnahme(siehe Anschrift).
Im anderen Fall kann eine Kostennote der anwältlichen Abmahnung wohl als unbegründet zurückgewiesen werden.


Hat dann die Abmahnung überhaupt noch einen Rechtsgrund , wenn es um solche Kleinigkeit geht wie hier in diesem Fall ?
MfG


Ja - weil die Abmahnung nur

a) den Unterlassungsnaspruch unter
b) Fristsetzung

betrifft. Die Kosten sind eine Folge der Abmahnung.
_________________
Mit freundlichen Grüßen



Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Frhr. v. Gravenreuth
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.02.2005
Beiträge: 820
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 29.05.06, 11:40    Titel: Re: Abmahnung oder Abzocke Antworten mit Zitat

Martin R. hat folgendes geschrieben::
markas hat folgendes geschrieben::
Weil es das Bestandteil des Impressums ist.Direkt neben oder zwischen dem Namen und Adresse.
Das ist kein Grund. Außerdem könnte man z.B. auch die Angaben der DENIC verwenden.


Warum müssen Domaininhaber und Contentnutzer zwingend identisch sein? Domains kann man auch verpachten.

Zitat:

[quote="markas"]Wegen Schadensminderungspflicht


Betrifft nicht den Unterlassungsnaspruch und die Kosten sind nur ein Folgeanspruch.

Zitat:

Wegen Schadensminderungspflicht, ein Telefon oder Mail kosten nicht so viel wie der Anwalt.



Kann aber bei einer unbegründeten Anspruchsberühmung seeehr teuer werden! Der Angerufene/Angemailt kann dann sofort ohne weitere Reaktion eine negative Feststellungsklage einreichen. Wenn er die dann gewinnt ..... Sehr glücklich
_________________
Mit freundlichen Grüßen



Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Frhr. v. Gravenreuth
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.02.2005
Beiträge: 820
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 29.05.06, 12:07    Titel: Antworten mit Zitat

markas hat folgendes geschrieben::
Martin R. hat folgendes geschrieben:
"Meine Meinung ob so eine Abmahnung gerecht ist oder nicht spielt keine Rolle. Ein Rolle spielt das geltende Recht."

Und hier, ist der springende Punkt unserer Diskussion. Diese Rechtssprechung ist nicht gerecht. Was ist das für ein Recht, das den Grossen ermöglicht die Kleinen auszubeuten oder diese noch kleiner zu machen als sie schon sind. .


Ja ja der "große" Gravenreuth hat wegen Spamming gegen die kleine SPD eine EV und Urteile erwirkt http://www.webwork-magazin.net/news/artikel/690/ - absolut ungerecht. Sehr glücklich
_________________
Mit freundlichen Grüßen



Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Medien u. Wettbewerb Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehen Sie zu Seite Zurück  1, 2, 3, 4  Weiter
Seite 3 von 4

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.