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Automatische Vertragsänderung beim Mobilfunkanbieter

 
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mdeToppi
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Anmeldungsdatum: 25.05.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 25.05.06, 21:22    Titel: Automatische Vertragsänderung beim Mobilfunkanbieter Antworten mit Zitat

Guten Tag!

Mich würde folgende Rechtslage interessieren.

Ein Kunde eines Mobilfunkunternehmens wird telefonisch darüber informiert, dass sein Vertrag geändert werden würde. Es werden Konditionen genannt, die die Änderung schmackhaft machen (z.B. keine Grundgebühr, niedrigere Minutenpreise). Dem Kunde bleibt prinzipiell keine Möglichkeit bei dieser Information zu, aber er stimmt dennoch zu, unter der Annahme, die Konditionen würden sich tatsächlich verbessern. Drei Wochen nach dem Telefonat, erreicht den Kunden die Rechnung, auf der die Vertragsumstellung benannt ist. Es wird ein Vertrag deklariert, der 15€ monatliche Grundgebühr hat und über das Inklusivminutenkontingent hinaus keine Verringerung des Minutenpreises darstellt. Die Vertragsänderung ist laut Rechnung allerdings erst 6 Tage zuvor geschehen.
Verschärfend kommt folgendes Faktum hinzu: Der Angerufene ist nicht der Vertragspartner des Mobilfunkkonzerns, sondern dessen Sohn. Er hat am Telefon darauf aufmerksam gemacht und da es sich nur um eine Infomation zu handeln scheint, schien das Gegenüber auch nicht weiter interessiert daran zu sein. Der Angerufene hat weder eine Vollmacht noch ist er vertretungsbefugt (allerdings volljährig).

Die Frage, die sich stellt ist die, nach dem Vorgehen und nach den Möglichkeiten. Zum einen böte es sich sicherlich an direkt zum Zeitpunkt des Erkennens dieser Situation einen Hinweis abzuschicken, dass man der Änderung widerspricht (diesmal in rechtskräftiger Vertretung des Vertragsinhabers) und dann.. tja was könnte der Vertragsinhaber dann machen? Stellt diese Vertragsänderung einen Grund dar, mit dem man den alten Telefontarif, den es nicht mehr zu geben scheint, zurückfordern kann? Kann der Kunde den Vertrag als nichtig erklären? Oder käme aufgrund der Fristenlage (Telefonat - heute > 2 Wochen) eine Anfechtung wegen Inhaltsirrtum/arglistiger Täschung (falsche Information über die Vertragskonditionen) in Frage?

Über Antworten würde ich mich sehr freuen.

P.S. in Anlehnung daran:
http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/UNIQ114858791207580/link218782A.html
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