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ich bin seit April 2002 in einem Architekturbüro als Bauzeichnerin beschäftigt.
Meine wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden.
Laut meinem Vertrag ist die Firma berechtigt Überstunden anzuordnen (was auch völlig ok ist).
Nun steht in meinem Vertrag folgendes: "Ab 10 Überstunden kann der Arbeitnehmer nach Absprache mit der Firma durch Freizeit ausgleichen oder sich vergüten lassen. Darüber hinausgehende Überstunden werden grundsätzlich vergütet."
1.Bedeutet dies, dass ich fast 10 Überstunden je Monat leisten muss ohne dass diese in irgendeiner Art vergütet werden? Was im Jahr immerhin fast 120 Stunden sind?
Bei 11 Überstunden wird dann nur eine bezahlt oder müssen dann auch 11 bezahlt werden?
2. Wenn ich diese Überstunden nicht in Freizeit nehme, müssen die dann automatisch ausgezahlt werden oder ist es möglich, Stunden zu sammeln und dafür dann mehrere Tage frei zu nehmen?
Wäre sehr freundlich mir irgendeiner diesbezüglich helfen könnte, da ich deswegen ziemliche Probleme in der Firma habe
1.Bedeutet dies, dass ich fast 10 Überstunden je Monat leisten muss ohne dass diese in irgendeiner Art vergütet werden?
Das heißt nicht unbedingt, daß Sie diese 10 Stunden leisten müssen, aber sie werden grundsätzlich nicht vergütet, sondern sind mit dem Arbeitsentgelt abgegolten. Und werden vom AG auch meist erwartet. Ist übrigens eine ziemlich übliche Regelung.
Dani hat folgendes geschrieben::
Bei 11 Überstunden wird dann nur eine bezahlt oder müssen dann auch 11 bezahlt werden?
Es wird 1 Überstunde gezahlt.
Dani hat folgendes geschrieben::
Wenn ich diese Überstunden nicht in Freizeit nehme, müssen die dann automatisch ausgezahlt werden oder ist es möglich, Stunden zu sammeln und dafür dann mehrere Tage frei zu nehmen?
Das ist eine Sache der Absprache zwischen Ihnen und Ihrem AG. Normalerweise kann man sammeln und dann z.B. tageweise frei nehmen. _________________ (Meine Beiträge geben nur meine persönliche Meinung bzw. Erfahrung wieder. Für die Richtigkeit übernehme ich keine Gewähr.)
Nun steht in meinem Vertrag folgendes: "Ab 10 Überstunden kann der Arbeitnehmer nach Absprache mit der Firma durch Freizeit ausgleichen oder sich vergüten lassen. Darüber hinausgehende Überstunden werden grundsätzlich vergütet."
Steht vor dem "Ab..." noch etwas zu den Überstunden?
1.Bedeutet dies, dass ich fast 10 Überstunden je Monat leisten muss ohne dass diese in irgendeiner Art vergütet werden? Was im Jahr immerhin fast 120 Stunden sind?
Bei 11 Überstunden wird dann nur eine bezahlt oder müssen dann auch 11 bezahlt werden?
Ich würde das so interpretieren (kann natürlich auch falsch sein!), dass wenn Sie 10 Überstunden angesammelt haben, Sie die Wahl haben, diese sich vergüten zu lassen ODER sie abzubummeln. Alles was darüber hinausgeht wird nur vergütet. Damit will der Arbeitgeber vermutlich verhindern, dass massenweise Überstunden angesammelt werden, um irgendwann mal wochenlang nur Überstundenfrei zu machen. Sie können also bei z.B. 15 Sunden wählen ob Sie 15 auszahlen lassen oder 10 nehmen und 5 auszahlen lassen. Verständlich?
2. Wenn ich diese Überstunden nicht in Freizeit nehme, müssen die dann automatisch ausgezahlt werden oder ist es möglich, Stunden zu sammeln und dafür dann mehrere Tage frei zu nehmen?
Siehe obige Antwort.
Welche Probleme haben Sie denn diesbezüglich mit Ihrer Firma?
Vor dem "Ab" steht nur noch zu diesem Thema, dass die Firma berechtigt ist in dringenden Fällen Überstunden anzuordnen. (In diesem vorgedruckten Vetrag stand ursprünglich auch "bis 10 Stunden", woraus dann "ab 10 Stunden gemacht wurde"
Ich könnte ja noch verstehen, wenn ich nur bis 10 Stunden in Freizeit abgelten kann, aber nicht, dass jeden Monat 10 Stunden verfallen. Zumal bei dem Lohn auch nicht steht, dass Überstunden damit abgegolten sind.
Das Problem liegt darin, dass ich bisher keine Probleme mit den Überstunden etc hatte, bisher konnte ich alle Überstunden immer abbummeln. Jetzt aber meinte aber mein Vorgesetzter dass dies aber so wäre, ich also 10 Überstunden machen muss ohne dass ich einen Ausgleich dafür bekomme..
Wenn nicht geschrieben steht, dass mit dem gehalt die anfallenden Überstunden abgegolten sind, so hat der AN grundsätzlich Anspruch auf Vergütung.
Auch ist in diesem Fall egal, dass es sich um einen Vordruck handelt, da der
AG ja die Anzahl der ÜS beziffert. 10 h sind m.E. zumutbar, jedoch nur bei
Vergütung!
Diese Interpretation kenne ich aus Tarifverträgen und ist so gemeint wie miau beschrieben.
In Abstimmung mit dem Vorgesetzten können bis 10 Stunden in Freizeit gewährt werden, wenn dieses nicht gewünscht, dann werden sie vergütet.
Alles was über 10 Stunden liegt, wird grundsätzlich nicht in Freizeit gewährt sondern immer vergütet.
Solche Betitelungen benutzt man auch oft in Betriebsvereinbarungen zur flexibken Arbeitszeitgestaltung.
Dani, wenn du in der Gewerkschaft bist, dann lass dort deinen Vertrag mal checken. Ein Arbeitsrechtsanwalt macht das natürlich auch gern (gegen gute Bezahlung).
Aber was ich merkwürdig finde ist, dass es deinem Vorgesetzten jetzt (nach wievielen Monaten/Jahren eigentlich?) erst einfällt, dass man das doch bitte so zu interpretieren hat wie er das dir einredet. Gabs Ärger? Warst du nicht immer artig?
m.E. bedeutet dies, dass du bis zu 10 Stunden per Monat entweder abbummeln oder dir auszahlen lassen kannst und alles was darüber geht, wird grundsätzlich vergütet. Somit vermeidet der AG, wie schon gesagt, dass du tagelang am Arbeitsplatz fehlst, falls sich dann doch einmal zuviele Stunden angesammelt haben.
Eine sehr soziale Lösung, da dir nix verloren geht.
Leider ist das sehr selten Vorallem wir im Osten bekommen für unsere Überstunden meist nur einen feuchten Händedruck, wenn überhaupt.
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