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ag Belastungen § 33b EStG II

 
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zaunkönig
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Anmeldungsdatum: 26.05.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 26.05.06, 17:35    Titel: ag Belastungen § 33b EStG Antworten mit Zitat

Hallo,

Folgende Fachfrage, zu dem sich leider keine Antwort finden lässt:

Ein Ehepaar, von dem ein Ehepartner schwerstbehindert ist, reist gemeinsam in Urlaub. Der schwerstbehinderte Ehepartner ist zwingend auf fremde Hilfe angewiesen und schämt sich von einer fremden Person helfen zu lassen. Insoweit übernimmt der gesunde Ehepartner die Begleitung und Betreuung.

Die Kosten für die Begleitung werden gemäß § 33b EStG geltend gemacht und in der Vergangenheit problemlos anerkannt.

Nun erfolgt bei erneuter Veranlagung die Versagung der Kosten als ag Belastung mit dem Hinweis dass die Aufwendungen für eine fremde Person erbracht werden müssen und diese fremde Person nicht der Ehepartner sein dürfe.

Aus dem Gesetz und den Verordnungen ergibt sich zum Sachverhalt nichts. Entsprechende Rechtsprechung konnte bisher nicht gefunden werden.

Nun stellt sich die Frage, ob es sich bei der "fremden Person" tatsächlich um eine völlig fremde Person (z.B. Betreuer aus caritativer Einrichtung) handeln muss, oder ob mit dem Begriff "fremd" lediglich eine Abgrenzung zur "Eigenständigkeit" (eigene Person) gemeint ist?

Wer hat hierzu weitere Informationen?

Danke und Grüße
zaunkönig
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PatB.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.08.2005
Beiträge: 162
Wohnort: Kölle a. Rh.

BeitragVerfasst am: 26.05.06, 17:59    Titel: Antworten mit Zitat

ich frage mich gerade, wo denn steht, dass überhaupt ein dritter oder fremder den behinderten pflegen muss, um diese kosten als agB geltend machen zu können; oder habe ich da irgendwas überlesen ?!
_________________
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Papst
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.04.2006
Beiträge: 96

BeitragVerfasst am: 26.05.06, 18:28    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Nun stellt sich die Frage, ob es sich bei der "fremden Person" tatsächlich um eine völlig fremde Person (z.B. Betreuer aus caritativer Einrichtung) handeln muss, oder ob mit dem Begriff "fremd" lediglich eine Abgrenzung zur "Eigenständigkeit" (eigene Person) gemeint ist?


Im Gegenteil im http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33b.html §33b Abs 6 Satz 5 steht, ich zitiere:
Voraussetzung ist, dass der Steuerpflichtige die Pflege im Inland entweder in seiner Wohnung oder in der Wohnung des Pflegebedürftigen persönlich durchführt.

Zitat:
Ein Ehepaar, von dem ein Ehepartner schwerstbehindert ist, reist gemeinsam in Urlaub.


Was wollen Sie damit sagen?

mfg

Papst
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"Der Mensch ist ein merkwürdiges Wesen:
Er arbeitet immer härter für das Privileg, immer höhere Steuern zahlen zu dürfen."

(George Mikes)
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 26.05.06, 20:38    Titel: ag Belastungen § 33b EStG II Antworten mit Zitat

lalala, das ist ein Rettungsversuch...
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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