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picasso123 Interessierter
Anmeldungsdatum: 26.05.2006 Beiträge: 7
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Verfasst am: 26.05.06, 19:41 Titel: Nötigung!! |
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Wenn jemand wegen nötigung angezeicht wurde und es jetzt zur gerichtsverhandlung kommt. So jetzt meine fragen! Was für eine strafe droht im mildersten fall und welche im schlimmsten? Sollte der angeklagte sich einen anwalt nehmen?
danke schon mal im vorraus!!! |
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Gammaflyer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 8793
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Verfasst am: 26.05.06, 19:46 Titel: |
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| Das Strafgesetzbuch hat folgendes geschrieben:: | § 240
Nötigung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. eine andere Person zu einer sexuellen Handlung oder zur Eingehung der Ehe nötigt,
2. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder
3. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.
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Zwischen Freispruch und oben Genanntem ist alles drin.
Ob Anwalt oder nicht, kann keiner ohne Kenntnis des Sachverhalts empfehlen. Das muss der Angezeigte schon selbst entscheiden. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln! |
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picasso123 Interessierter
Anmeldungsdatum: 26.05.2006 Beiträge: 7
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Verfasst am: 26.05.06, 20:15 Titel: |
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der beschuldigte soll jemanden mit dem auto ausgebremst haben! Was könnte eine strafe dafür sein? Im schlimmsten und im mildersten fall! was würden sie empfehlen sprich verkehrsanwalt!
Kann jemand eine anzeige machen der garnicht am geschehen beteiligt war denn das hat der jenige getan er hat diese person angezeigt obwohl er garnicht dabei war und hat bei der polizei dadurch falsche und erlogene angaben gemacht! was kann man dagegen tun? |
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windalf FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
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Verfasst am: 26.05.06, 20:20 Titel: |
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Die Antwort hat Gammaflyer doch schon gegeben. Aus sicht der Staatskasse sind Geldstrafen natürlich am günstigsten... _________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B |
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Gammaflyer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 8793
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Verfasst am: 26.05.06, 20:20 Titel: |
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Anzeigen kann jeder.
Was bei sowas rauskommt kann keiner zuverlässig vorhersagen.
Neben der Strafanzeige könnte es je nach Umständen zusätzliche Probleme mit dem Führerschein geben.
Empfehlen werde ich gar nichts. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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picasso123 Interessierter
Anmeldungsdatum: 26.05.2006 Beiträge: 7
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Verfasst am: 26.05.06, 20:23 Titel: |
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| Was kann men gegen die falschen aussagen machen, das ist alles erstunken und erlogen! |
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Gammaflyer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 8793
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Verfasst am: 26.05.06, 20:25 Titel: |
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Wenn man keine eigenen Zeugen hat, dann kann man nicht mehr als selbst möglich sachlich und vor allem glaubwürdig aussagen. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln! |
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Abrazo FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.05.2005 Beiträge: 5941 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 26.05.06, 22:42 Titel: |
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| Zitat: | | Kann jemand eine anzeige machen der garnicht am geschehen beteiligt war denn das hat der jenige getan er hat diese person angezeigt obwohl er garnicht dabei war und hat bei der polizei dadurch falsche und erlogene angaben gemacht! |
Ich melde gewisse Zweifel daran an, ob es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, ohne dass die Polizei sich durch Ermittlungen davon vergewissert hat, dass an der Behauptung von dem, der angezeigt hat, auch was dran sein könnte - sprich: Zeugen vernommen hat. _________________ Grüße,
Abrazo |
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