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Schadensersatz im Fitnessstudio

 
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Quitchibo
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.05.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 26.05.06, 18:37    Titel: Schadensersatz im Fitnessstudio Antworten mit Zitat

Folgender Fall würde mich interessieren:
Person A passiert beim Training im Fitnessstudio ein Missgeschick. EIne Hantelscheibe fällt runter, nachdem Person A diese auf eine Ablage getan hat, sich aber nicht vergewissert hat, dass das ganze auch hält. Die Hantelscheibe zerstört eine Glasplatte, die daneben steht. Die Glasplate ist der einzige Schaden. Ist Person A nun verpflichtet für diesen Schutz aufzukommen oder klärt das Fitnessstudio das ganze über die Versicherung?
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 26.05.06, 18:57    Titel: Antworten mit Zitat

A sollte den Vorfall einfach mal seiner privaten Haftpflichtversicherung melden und abwarten, was diese dazu sagt.
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Quitchibo
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.05.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 26.05.06, 19:41    Titel: Antworten mit Zitat

Was ist, wenn A nicht Haftpflichversichert ist?
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elemic
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.02.2005
Beiträge: 277

BeitragVerfasst am: 26.05.06, 20:28    Titel: Antworten mit Zitat

Tja was soll man dazu noch sagen ... wer in der heutigen zeit Ohne private Haftpflicht zu existieren meint ....
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Duisburger
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 27.05.06, 08:49    Titel: Antworten mit Zitat

Quitchibo hat folgendes geschrieben::
Was ist, wenn A nicht Haftpflichversichert ist?


dann sollte A mal die Rechnung für die Glasplatte abwarten und sich überlegen, ob die PHV nicht doch günstiger ist. Es gibt ja auch "Missgeschicke", die deutlich teurer werden als eine Glasplatte.
Aber vielleicht hat das Fitnessstudio ja eine Glas(bruch)versicherung, die fragt nicht nach der Ursache sondern nur, ob das Glas gebrochen ist. Kommt aber dann evtl. mit dem Regreß auf A zu.
_________________
MfG,
Duisburger

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Mogli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 27.05.06, 09:49    Titel: Antworten mit Zitat

Duisburger war mal wieder schneller.

von mir nur noch ´ne Anmerkung: man könnte prüfen, ob den Betreiber des Fitness-Studios ein Mitverschulden an dem Schaden trifft: wer in einem Fitness-Studio, wo es doch manchmal etwas heftiger zur Sache geht, eine zerbrechliche Glasplatte aufstellt, muss sich die Frage gefallen lassen, was zum Teufel er sich denn dabei gedacht hat.

(aber das ist eine eher theoretische Überlegung: die - nicht vorhandene - PHV könnte versuchen, die Schadenersatzforderungen z.T. zurückzuweisen. Der nicht rechtskundige A wird damit vermutlich überfordert sein).
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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