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Verfasst am: 26.05.06, 19:49 Titel: Nebenkosten absetzbar? Anlage V
Hallo!
Einem Bekannten bin ich beim Ausfüllen der Einkommensteuer-Formulare behilflich. Was mich bisher persönlich noch nicht betroffen hat, ist die Anlage V (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung). Dort können unter "Werbungskosten" auch Ausgaben wie Grundsteuer, Wasserversorgung, Heizung, Warmwasser u.ä. eingetragen werden - was mich ehrlich gesagt etwas verwundert. Grundsteuer, Heizungs- und Waserkosten werden doch im Wege des Nebenkostenumlageverfahrens auf die Mieter abgewälzt. Können diese Kosten dann dennoch von der Steuer abgesetzt werden? Nichteigentümer können doch auch nicht ihre Nebenkosten von der Steuer absetzen. Oder können hier -was ich vermute- nur Kosten eingetragen werden, auf denen der Vermieter sitzenbleibt?
Im Übrigen: Die neuen Steuerformulare erscheinen mir noch verwirrender als die bisher schon überbürokratisierten alten Dinger. Besonders beim Vordruck "Anlage AV" (Altersvorgebeiträge als Sonderausgaben) wiehert kräftig der Amtsschimmel. Welche burokratischen Knalltüten waren hier wieder am Werke?
mfg
Anmeldungsdatum: 12.01.2005 Beiträge: 1524 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 26.05.06, 20:58 Titel:
Hallo oder lieber Oh Gott!
schon mal Anlage V Seite 1 Zeile 7 gesehen? Nein, klar, Sie hatten die Anlage V ja noch nie in der Hand... wäre es dann nicht an der Reihe die Hilfe sein zu lassen? Den Hilfesuchenden an fähige Menschen zu verweisen? Steuerberater? Lohnsteuerhilfeverein?
Es ist immer wieder erstaunlich, was sich manche Menschen zutrauen... so geh jetzt mal beim Nachbarn die Zylinderkopfdichtung und die Antriebswelle wechseln...
Es stimmt. Mit der Anlage V hatte ich persönlich (leider) noch nie etwas am Hut. Meine Fachidiotie -in Verbindung mit einem guten Lohnsteuerprogramm- reichte aber bisher immerhin dafür aus, ( m)eine "normale Steuererklärung" auszufüllen.
Was hat die Zeile 7 der Seite 1 mit meiner Frage zu tun? Dort steht auf meinem Vordruck:
"Einnahmen für an Angehörige vermietete Wohnungen (ohne Umlagen).
Kennt showbee evt nicht die neuesten Vordrucke? Keine Panik, .man kann ja nicht alles wissen....
doch, ich bin sicher, der showbee kennt die Vordrucke (nebenbei: Gruß an showbee )
Wenn ich mir die Zeile 7 angucke, steht da was von Umlagen........
http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C14265931_L20.pdf
Und die hat ein Vermieter als Einnahme zu erklären.
Auch die Grundsteuer, wenn er sie vom Mieter erhalten hat.
Dafür kann er sie wieder als Werbungskosten angeben, wenn die Grundsteuer ans Finanzamt überwiesen wurde.
Verfasst am: 27.05.06, 15:13 Titel: Re: Nebenkosten absetzbar? Anlage V
derrick hat folgendes geschrieben::
Im Übrigen: Die neuen Steuerformulare erscheinen mir noch verwirrender als die bisher schon überbürokratisierten alten Dinger. Besonders beim Vordruck "Anlage AV" (Altersvorgebeiträge als Sonderausgaben) wiehert kräftig der Amtsschimmel. Welche burokratischen Knalltüten waren hier wieder am Werke?
mfg
"Wer hat zum Steuerbogenformular
den Text erfunden?
Ob der in jenen Stunden,
da er dies Wunderwirr gebar,
wohl ganz - oder total - war?"
(Joachim Ringelnatz) _________________ Gruß
Verfasst am: 27.05.06, 17:09 Titel: Re: Nebenkosten absetzbar? Anlage V
derrick hat folgendes geschrieben::
Im Übrigen: Die neuen Steuerformulare erscheinen mir noch verwirrender als die bisher schon überbürokratisierten alten Dinger. Besonders beim Vordruck "Anlage AV" (Altersvorgebeiträge als Sonderausgaben) wiehert kräftig der Amtsschimmel. Welche burokratischen Knalltüten waren hier wieder am Werke?
Also wer schon mit der Anlage AV und dem damit verbundenen Ablesen vom Vor- bzw. Vorvorjahressteuerbescheid und dem Durchzählen seiner Kinder überfordert ist, der sollte besser keinem Bekannten beim Ausfüllen seiner Formulare behilflich sein, sondern selbst Hilfe suchen!
Außerdem zwingt Sie ja keine "bürokratische Knalltüte", die Anlage AV auszufüllen und damit eventuell verbundene Steuervorteile in Anspruch zu nehmen.
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