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Umschalten auf Horror = verboten?

 
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kuaja
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Anmeldungsdatum: 29.05.2005
Beiträge: 1606

BeitragVerfasst am: 27.05.06, 13:27    Titel: Umschalten auf Horror = verboten? Antworten mit Zitat

Angeregt durch die coolste Serie überhaupt "Rockos moderne Leben"
habe ich mal (wieder) eine Frage:

Person A hat mehrere Herzinfarkte hinter sich.
Er ist leicht erschreckbar. Er schaut sich eine Komödie an.

Person B hat sich eine Fernbedienung gekauft, die kompatibel zum TV Gerät der Person A ist.

Er schaltet aus sicherer und auch weiter Entfernung auf einen Kanal, in welchem gerade etwas "Böses" passiert.

Person A erschreckt sich, kriegt Schock.

Strafbarkeit von B?
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Du kommst eigentlich mit jedem zurecht, auch wenn manche Situationen mitunter schwierig sind, weil deine Mitschüler dich sehr mögen und dich mit ihrer Zuneigung gar nicht in Ruhe lassen können.
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Obermotzbruder
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 27.05.06, 13:37    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr glücklich Hallöle

§ 211 StGB. Hinterlistig schaltete B um, um A. von dem er wußte, dass er schreckhaft ist und mehrere Herzinfarkte hinter sich hatte vom Leben zum Tode zu befördern. Bleibt A. am Leben, bleibt`s beim Bersuch.

Grüssle Winken
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Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
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kuaja
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Anmeldungsdatum: 29.05.2005
Beiträge: 1606

BeitragVerfasst am: 27.05.06, 13:41    Titel: Antworten mit Zitat

Obermotzbruder hat folgendes geschrieben::
Sehr glücklich Hallöle

§ 211 StGB. Hinterlistig schaltete B um, um A. von dem er wußte, dass er schreckhaft ist und mehrere Herzinfarkte hinter sich hatte vom Leben zum Tode zu befördern. Bleibt A. am Leben, bleibt`s beim Bersuch.

Grüssle Winken


Wenn man aber aus Versehen umschaltet, dann fahrläßige Tötung?
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Martin R.
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Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 27.05.06, 14:09    Titel: Antworten mit Zitat

kuaja hat folgendes geschrieben::
Wenn man aber aus Versehen umschaltet, dann fahrläßige Tötung?
Ohne auf die Nuancen der Fahrlässigkeit bzw. des Vorsatzes eingehen zu wollen, nach meinem Rechtsverständnis: Wenn man um die Situation wußte, sich so eine Fernbedienung besorgt und dann aus Versehen umschaltet, dann handelt man fahrlässig. Ob Körperverletzung, Tötung, Versuch oder nicht wäre noch zu klären bzw. ist eine Frage der Folge.


kuaja hat folgendes geschrieben::
die coolste Serie überhaupt "Rockos moderne Leben"
Für Alt und Jung, einfach genial.
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J_Denver
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 27.05.06, 17:08    Titel: Re: Umschalten auf Horror = verboten? Antworten mit Zitat

[edit

Zuletzt bearbeitet von J_Denver am 19.06.06, 14:01, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Balou1
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Anmeldungsdatum: 27.04.2005
Beiträge: 526
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 27.05.06, 17:23    Titel: Antworten mit Zitat

Horrorfilm ist doch gar nicht so schlimm...

Viel grausamer und lebensgefährlicher ist Musikantenstadel! Geschockt
Das nenne ich Horror und würde sofort einen Herzinfarkt bekommen = Tatbestand des versuchten Mordes...

*LOOOOL*
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wildmom77
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Anmeldungsdatum: 27.02.2006
Beiträge: 705

BeitragVerfasst am: 27.05.06, 18:31    Titel: Antworten mit Zitat

looooooooooooooooooooooool.................ich steh auf Karl Moik
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kuaja
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Anmeldungsdatum: 29.05.2005
Beiträge: 1606

BeitragVerfasst am: 27.05.06, 20:07    Titel: Re: Umschalten auf Horror = verboten? Antworten mit Zitat

J_Denver hat folgendes geschrieben::
kuaja hat folgendes geschrieben::

Person B hat sich eine Fernbedienung gekauft, die kompatibel zum TV Gerät der Person A ist.



Strafbarkeit von B?


geht das überhaupt? und wie ließe sich das nachweisen?


Wenn Person B die Mordwaffe (=Fernbedienung) benutzt, entstehen ja Fingerabdrücke. Und wenn Person A seine Fernbedienung verschlampt hat, und plötzlich der Fernseher sich umschaltet, dann kann es doch nur einer gewesen sein.
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jurico
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Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 28.05.06, 10:07    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich denke, die ganze Geschichte ist unter dem Stichwort "Sozialadäquanz" schon gar nicht tatbestandsmäßig. Das ist einfach sozial üblich.

Vergleichen kann man es damit: Opa Erwin sitzt einem schön-geistigen Heimatfilm auf und plötzlich - zack, Werbung - räkelt sich eine (halb-)nackte Schönheit für einen Schokoriegel unter Palmen am Strand, woraufhin unser Opa Erwin einem Herzkasper erliegt.

Damit muß man leben ...
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cL!cK
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Anmeldungsdatum: 29.10.2005
Beiträge: 803

BeitragVerfasst am: 28.05.06, 10:14    Titel: Antworten mit Zitat

jurico hat folgendes geschrieben::

Damit muß man leben ...



...oder dann halt nicht mehr Sehr glücklich
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Martin R.
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Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 28.05.06, 13:36    Titel: Antworten mit Zitat

jurico hat folgendes geschrieben::
ich denke, die ganze Geschichte ist unter dem Stichwort "Sozialadäquanz" schon gar nicht tatbestandsmäßig. Das ist einfach sozial üblich.
Daß man bei jemand anderm das Programm umschaltet um ihn zu schaden ist sozialadäquat und üblich?

jurico hat folgendes geschrieben::
Vergleichen kann man es damit: Opa Erwin sitzt einem schön-geistigen Heimatfilm auf und plötzlich - zack, Werbung - räkelt sich eine (halb-)nackte Schönheit für einen Schokoriegel unter Palmen am Strand, woraufhin unser Opa Erwin einem Herzkasper erliegt.
Vergleichen kann man es, das gleiche ist es nicht.
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Pünktchen
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2634

BeitragVerfasst am: 28.05.06, 15:28    Titel: Antworten mit Zitat

Balou1 hat folgendes geschrieben::
Horrorfilm ist doch gar nicht so schlimm...

Viel grausamer und lebensgefährlicher ist Musikantenstadel! Geschockt

Das Musikantelstadel wurde doch abgesetzt oder nicht?

Aber von einer Tötung kann ich im Eröffnungsposting nichts lesen, nur von einem Schock.

Zitat:
Vergleichen kann man es damit: Opa Erwin sitzt einem schön-geistigen Heimatfilm auf und plötzlich - zack, Werbung - räkelt sich eine (halb-)nackte Schönheit für einen Schokoriegel unter Palmen am Strand, woraufhin unser Opa Erwin einem Herzkasper erliegt.

Also mit Werbung muss der Opa immer rechnen. Der Unterschied ist aber, die Werbung wird nicht gesedet, um den Opa durch den "Herzukasper" (was auch immer das sein soll) umzubringen. Für eine Fahrlässigkeitstat mangelt es an der Kausalität. Wenn die Werbung gesendet werden würde, um den Opa in Grab zu bringen, wäre das etwas ganz anderes.
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jurico
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Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 28.05.06, 15:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Martin R.,

Martin R. hat folgendes geschrieben::
Daß man bei jemand anderm das Programm umschaltet um ihn zu schaden ist sozialadäquat und üblich?

von "um ... zu" steht nichts im Sachverhalt, wie überhaupt Angaben zur subjektiven Tatseite fehlen. Wissen Sie mehr als kuaja? Winken
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Martin R.
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Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 28.05.06, 18:00    Titel: Antworten mit Zitat

Weiß auch nicht wo ich das her habe. Winken

Aber auch einfach so umschalten ist sicher nicht nicht i.O.
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jurico
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Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 28.05.06, 18:07    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, man hätte zumindest vorher fragen müssen. Smilie
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