Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Versicherungskosten keine Werbungskosten?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Versicherungskosten keine Werbungskosten?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Steuerrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Gast






BeitragVerfasst am: 27.05.06, 12:50    Titel: Versicherungskosten keine Werbungskosten? Antworten mit Zitat

Laut Steuerbescheid sind Zahlungen an Versicherungen, Bausparkassen usw. keine Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit.
Das ist seit Jahren das erste Mal, dass dieser Satz darunter steht. Wurde das bisher übersehen oder gibt es ein neues Gesetz?
Nach oben
*P*
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 27.05.06, 14:51    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

das war schon immer so.

Es ist relativ gut hier erklärt:
http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C14276337_L20.pdf
(Seite 4 des Dokuments, ab Sonderausgaben)

Eine Berufshaftpflichtversicherung sind Werbungskosten, alle anderen Sonderausgaben.

Gruß

der petz
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gast






BeitragVerfasst am: 27.05.06, 15:15    Titel: Antworten mit Zitat

Heißt das, anstatt den Betrag bei den Werbungskosten, hätte ich den bei den Sonderausgaben eintragen müssen und das wäre dann akzeptiert worden?
Nach oben
*P*
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 27.05.06, 15:45    Titel: Antworten mit Zitat

So ist es !
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gast






BeitragVerfasst am: 27.05.06, 16:12    Titel: Antworten mit Zitat

Lohnt sich ein Einspruch oder kann man das im nächsten Jahr nochmals mit eintragen?

Gruß Miga
Nach oben
Saxoflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.12.2004
Beiträge: 213

BeitragVerfasst am: 27.05.06, 16:16    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke mal, dass die Aufwendungen für die Versicherungen dann bei den Sonderausgaben vom Bearbeiter berücksichtigt worden sind. Einfach in den Steuerbescheid schauen. Wenn nicht, ist ein Einspruch sicherlich möglich innerhalb der Einspruchsfrist.
_________________
Lieber sich das Hirn verrenken
als dem Finanzamt was zu schenken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Ronald
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 28.05.06, 17:53    Titel: Antworten mit Zitat

Petz hat folgendes geschrieben::
Eine Berufshaftpflichtversicherung sind Werbungskosten, alle anderen Sonderausgaben.

Gruß

der petz


Och nö, mir fallen da noch ein paar ein: anteilige Unfallversicherung, ggf. anteilige Rechtsschutzversicherung...

Gruß

der Ronald Smilie
_________________
Vielen Dank für positive Bewertungen...

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Steuerrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.