Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Ausländische Abschlüsse
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Ausländische Abschlüsse

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Jurastudium, Aus- und Weiterbildung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
qwertzu
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.05.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 27.05.06, 20:33    Titel: Ausländische Abschlüsse Antworten mit Zitat

Hallo!
Ich mache gerade den Master of Law (nach Bologna) in der Schweiz bzw. habe den Bachelor fast fertig. Nach dem Studium würde ich aber aus verschiedenen Günden gerne nach Deutschland. Ich wollte eigentlich schon während dem Studium wechseln, aber die deutschen Unis erkennen durch die Bank fast nix an. Kann ich mit dem MLaw in Deutschland etwas anfangen? Z.B. als 1.Staatsexamen anerkennen lassen oder sonstwas (habe das in Foren gelesen, aber ohne Beleg)? Würde mir ein BLaw schon etwas bringen? Die deutsche Staatsbürgerschaft habe ich, deshalb würde ich evtl auch gerne in den Staatsdienst...
Was kann ich mit den Abschlüssen machen (ausser in der Wirtschaft, das ist nix für mich)?
Danke für jede Info!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
showbee
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.01.2005
Beiträge: 1524
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 28.05.06, 16:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Staatsdienst im engeren Sinne (also Staatsanwalt oder Richter) wird wohl nix werden. Dazu bedarf es des II. Staatsexamens. Staatsdienst im weiteren Sinne (Referenten etc. in der Verwaltung) sollte auch mit dem Abschluss möglich sein, wenn man sich persönlich gegen die unzähligen deutschen Bewerber mit I. + II. Staatsexamen durchsetzen kann.

Anwaltstätigkeit kann möglich sein, wenn man Berufszulassung in EU-Ausland oder Schweiz hat. Da hilft ein Blick ins EuRAG: http://www.gesetze-im-internet.de/eurag/index.html

Inwieweit ein Vorbereitungsdienst (Referendariat) mit II. Staatsexamen möglich ist, hängt von den 16 Landesgesetzen ab. Im Berliner Juristenausbildungsgesetz ist eine Anerkennung nicht vorgesehen, ggf. in anderen Bundesländern?

Mfg vom

showbee
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden MSN Messenger
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Jurastudium, Aus- und Weiterbildung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.