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Verfasst am: 29.05.06, 08:45 Titel: Bilanz oder EÜR ?
Hallo,
wie ist das eigentlich bei einem z.B. Immobilienmakler der sich als e.K. hat eintragen lassen mit dem Jahresabschluss. Muss er bilanzieren auch wenn er weit unter den Grenzen der AO liegt oder darf er eine EÜR einreichen?
Verfasst am: 29.05.06, 09:18 Titel: Re: Bilanz oder EÜR ?
consch hat folgendes geschrieben::
wie ist das eigentlich bei einem z.B. Immobilienmakler der sich als e.K. hat eintragen lassen mit dem Jahresabschluss. Muss er bilanzieren auch wenn er weit unter den Grenzen der AO liegt oder darf er eine EÜR einreichen?
Wenn er im HR eingetragen ist, dann wird er als sog. "Kann-Kaufmann" mit der Eintragung gem. § 238 HGB buchführungspflichtig. Diese Buchführungspflicht gilt dann gem. § 140 AO auch für die Besteuerung. Und zwar unabhängig von der Größe des Geschäftsbetriebs. _________________ Gruß
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