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ich habe eine kurze und wohl recht amateurhafte Frage: Wie muss ich als Arbeitgeber einen vom Arbeitsamt erhaltenen Lohnkostenzuschuss korrekt buchen? Wie wird dieser steuerlich behandelt?
Anmeldungsdatum: 12.01.2005 Beiträge: 1524 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 29.05.06, 10:13 Titel:
Hallo,
der gemeine Lohnkostenzuschuss wirkt gewinnerhöhend. Buchung erfolgt also
a) als sonstiger Ertrag oder
b) als negative Betriebsausgabe bei den Lohnkosten
in jedem Fall sollte man das Buchungskonto beschriften und ein Extra Konto nutzen, damit man im nachhinein nichts vergisst und sich über "geringe" Lohnkosten wundert.
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