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Hausrat > Grösserer Bargeldbetrag zuhause .

 
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jay_nasty
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Anmeldungsdatum: 24.04.2005
Beiträge: 89

BeitragVerfasst am: 25.05.06, 12:01    Titel: Hausrat > Grösserer Bargeldbetrag zuhause . Antworten mit Zitat

Ein Versicherungsnehmer hat einen grösseren Bargeldbetrag zuhause... kann aber nicht belegen das es summe x ist.. nun weigert sich die versicherung einen einbruch diebstahl scha#den zu beglkeichen .. gründe der VN ist arbeitslos!!! zusätzlich ein teurers elekrtogerät wo ein kaufvertrag besteht aber keine rechnung oder garantie!! zudem kennt der geschädigte den verkäufer des elektrogeräts persönlich!!!


ein fall für den anwalt `???
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 25.05.06, 12:09    Titel: Re: Hausrat > Grösserer Bargeldbetrag zuhause . Antworten mit Zitat

jay_nasty hat folgendes geschrieben::

ein fall für den anwalt `???


man kann durchaus zum Anwalt gehen. Die wollen ja auch von was leben.

Nur: was soll der tun? Kann der Anwalt den Beweis führen, dass der Arbeitslose einen großen Bargeldbetrag im Hause hatte? Genau das ist nämlich der springende Punkt: der Versicherungsnehmer muss beeweisen (oder zumindest plausibel darlegen), dass er die angeblich gestohlenen Sachen vorher in seiner Wohnung hatte. Dieser Beweis kann ihm wahrscheinlich mit Anwalt genausogut gelingen wie ohne.

Die Geschichte mit dem Elektrogerät hab ich nicht begriffen. Bitte nochmal erläutern.
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Grüße, Mogli
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Duisburger
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 25.05.06, 15:14    Titel: Antworten mit Zitat

es gibt allerdings in den VHB Entschädigungsgrenzen für Wertsachen, im allgemeinen im §19. Und innerhalb der Entschädigungsgrenze wiederrum eine Grenze für Bargeld.

Trotzdem ist der VN natürlich nachweispflichtig. Wenn aber z.b. über Kontoauszüge nachgewiesen werden kann, dass regelmäßig Geld abgehoben wurde, und davon etwas in den Sparstrumpf gewandert ist sollte das gelingen.
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MfG,
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Dookie82
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 26.05.06, 09:53    Titel: Re: Hausrat > Grösserer Bargeldbetrag zuhause . Antworten mit Zitat

jay_nasty hat folgendes geschrieben::
Ein Versicherungsnehmer hat einen grösseren Bargeldbetrag zuhause... kann aber nicht belegen das es summe x ist.. nun weigert sich die versicherung einen einbruch diebstahl scha#den zu beglkeichen .. gründe der VN ist arbeitslos!!! zusätzlich ein teurers elekrtogerät wo ein kaufvertrag besteht aber keine rechnung oder garantie!! zudem kennt der geschädigte den verkäufer des elektrogeräts persönlich!!!


ein fall für den anwalt `???



Wie alt war denn das Gerät bzw. wie lange ist der Kauf her?

Verkäufer sind verpflichtet Rechnungen einige Jahre aufzubewahren. Ich glaube es waren 5 oder 6 Jahre... tendiere aber eher zu 6 Jahren...

Wenn es ein Privatkauf war (da ohne Rechnung und Garantie), so sieht es natürlich schon schlechter aus...
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J_Denver
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 26.05.06, 10:30    Titel: Re: Hausrat > Grösserer Bargeldbetrag zuhause . Antworten mit Zitat

Dookie82 hat folgendes geschrieben::
[

Wenn es ein Privatkauf war (da ohne Rechnung und Garantie), so sieht es natürlich schon schlechter aus...


ein privatverkäufer kann aber eine quittung ausstellen. z.b für gebrauchtes gerät X betrag Y erhalten.
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Dookie82
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 26.05.06, 10:52    Titel: Re: Hausrat > Grösserer Bargeldbetrag zuhause . Antworten mit Zitat

J_Denver hat folgendes geschrieben::
Dookie82 hat folgendes geschrieben::
[

Wenn es ein Privatkauf war (da ohne Rechnung und Garantie), so sieht es natürlich schon schlechter aus...


ein privatverkäufer kann aber eine quittung ausstellen. z.b für gebrauchtes gerät X betrag Y erhalten.



Das stimmt schon, aber er ist m.E. nicht gesetzlich verpflichtet diese aufzubewahren...

Eine Kopie der Originalrechnung wäre da schon aussagekräftiger bzw. glaubhafter...
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ihuehn
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 26.05.06, 12:00    Titel: Antworten mit Zitat

Bei meinen Kundenbesuchen habe ich die Erfahrung gemacht, dass die Kunden mit wenig Geld regelmäßig den größten Fernseher besaßen, wenn nicht Beamer mit Leinwand und kompletter Surround-Anlage.

Das nur so nebenbei.

Nun zum Fall:

1) Für das Elektrogerät kann auch der Privatverkäufer nochmal eine Quittung ausstellen. Vielleicht existieren auch Fotos der Wohnung, wo das Gerät drauf zu sehen ist (im Hintergrund vielleicht?).

2) Die Kontoauszüge einzureichen, hätte ich jetzt auch empfohlen. Irgendwo muss das Geld ja hergekommen sein Smilie
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dycom
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Anmeldungsdatum: 18.10.2005
Beiträge: 697
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 27.05.06, 05:19    Titel: Antworten mit Zitat

Die Versicherungen versuchen eigentlich immer erst mal nicht zu bezahlen Auf den Arm nehmen Am Ball bleiben und alles einreichen was die wollen. Quitung mit dem Käufer dürfte eigentlich hier ausreichend sein. Was intereesiert die Versicherung wann und wo ich das Gerät gekauft habe. Es geht ja nicht um das Gerät sondern um das Geld.
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Eifeler
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Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 462

BeitragVerfasst am: 29.05.06, 15:25    Titel: Re: Hausrat > Grösserer Bargeldbetrag zuhause . Antworten mit Zitat

jay_nasty hat folgendes geschrieben::
.. gründe der VN ist arbeitslos!!!


Das wird wohl der Grund sein, warum der VN nicht belegen kann woher das Geld kommt. Winken
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Eifeler
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Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 462

BeitragVerfasst am: 29.05.06, 15:32    Titel: Antworten mit Zitat

dycom hat folgendes geschrieben::
Die Versicherungen versuchen eigentlich immer erst mal nicht zu bezahlen


Versicherungen sind, auch im Interesse ihrer Versicherten, dazu verpflichtet Leistungsansprüche zu prüfen und ggfs. hierüber Nachweise zu verlangen.

Zitat:
Was intereesiert die Versicherung wann und wo ich das Gerät gekauft habe. Es geht ja nicht um das Gerät sondern um das Geld.


Muss man nicht unbedingt verstehen, oder? Frage Frage
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ihuehn
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 29.05.06, 15:53    Titel: Antworten mit Zitat

@Eifeler: Einfach ein dickes Fell zulegen und ignorieren, Stammtischparolen schocken mich schon lange nicht mehr in diesem Forum Mit den Augen rollen Winken
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