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Domain Recht - Vorderung über freigabe der Domain.

 
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Stephan_SP
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.05.2006
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 29.05.06, 15:06    Titel: Domain Recht - Vorderung über freigabe der Domain. Antworten mit Zitat

Hallo ich habe folgendes Problem.

Ich soll für einen Kunden eine Internetseite erstellen. Da es sich bei dem Kunden um einen Sportverein handelt wurde die Domain svairlenbach.de von einem Privatmann registriert auf seinen privaten Namen.
Dieser hat sich aus dem Vereinsleben zurückgezogen, weigert sich jetzt aber die Domain freizugeben.

Mit welchen mitteln kann man Ihn dazu zwingen ?
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 29.05.06, 15:36    Titel: Antworten mit Zitat

Legal: Anwalt
Illegal: Messer, Pistole, usw.
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Dialerwatch
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Anmeldungsdatum: 25.05.2006
Beiträge: 1
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 29.05.06, 16:02    Titel: Re: Domain Recht - Vorderung über freigabe der Domain. Antworten mit Zitat

Stephan_SP hat folgendes geschrieben::

Mit welchen mitteln kann man Ihn dazu zwingen ?

Ist das denn überhaupt nötig? Es wäre doch evtl. auch eine Lösung, einfach die neue Internetpräsenz auf sv-*** (Domainname mit Bindestrich) anzusiedeln.
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Stephan_SP
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.05.2006
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 29.05.06, 16:08    Titel: Antworten mit Zitat

Ja weil die Leute den Namen kennen.
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Frhr. v. Gravenreuth
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Anmeldungsdatum: 12.02.2005
Beiträge: 820
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 29.05.06, 16:35    Titel: Antworten mit Zitat

Stephan_SP hat folgendes geschrieben::
Ja weil die Leute den Namen kennen.


Als Vereinsnamen oder als Namen eines Gewässers oder einer nach einem Gewässer benannten Gemeinde? Svairlenbach hört sich anders an als "TSV 1860".
_________________
Mit freundlichen Grüßen



Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)
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bloodhound
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Anmeldungsdatum: 03.03.2005
Beiträge: 360

BeitragVerfasst am: 29.05.06, 18:16    Titel: Antworten mit Zitat

Frhr. v. Gravenreuth hat folgendes geschrieben::
[Svairlenbach hört sich anders an als "TSV 1860".

Toll! darauf wäre ja nun wirklich keiner gekommen. "TSV 1860" hört sich übrigens auch ganz anders an als "Bayern München", "Toooor!" oder z. B. "Autobahn". Smilie Der Verein heiß SV Airlenbach. Bietet in Beerfelden-Airlenbach (Hessen) Tischtennis und Kinderturnen.

bh
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OCOMO
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Anmeldungsdatum: 29.05.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 29.05.06, 21:05    Titel: Antworten mit Zitat

".. Das allgemeine Namensrecht ist in § 12 BGB geregelt. Danach ist nicht nur der Name einer natürlichen, sondern auch der einer juristischen Person (z. B. Gesellschaft), einer öffentlichen Institution, eines Vereins oder einer sonstigen Personenvereinigung geschützt. Der Schutz geht soweit, als durch die Anmaßung eines fremden Namens für den rechtmäßigen Namensträger die Gefahr entsteht, daß er mit dem Namensbenutzer bzw. dessen Geschäften (Firma, Produkten, Dienstleistungen) oder sonstigen Aktivitäten in Verbindung gebracht wird, obwohl diese Verbindung nicht besteht (sog. Identitäts- oder Zuordnungsverwirrung). ..."

Einfach mal faul kopiert =)
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Frhr. v. Gravenreuth
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.02.2005
Beiträge: 820
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 29.05.06, 21:35    Titel: Antworten mit Zitat

bloodhound hat folgendes geschrieben::
Frhr. v. Gravenreuth hat folgendes geschrieben::
[Svairlenbach hört sich anders an als "TSV 1860".

Der Verein heiß SV Airlenbach. Bietet in Beerfelden-Airlenbach (Hessen) Tischtennis und Kinderturnen.


Also nicht nur "Airlenbach"! Vermutlich ist der volle Name: "SV Airlenbach e.V." An der svairlenbach.de hat er sicherlich Namensrechte, aber nur an "Airlenbach"?? Warum braucht der Verein eine 2.Domain neben der www.svairlenbach.de/ (letztmals geändert am 13.02.2005) ? Der Verein sollte erst mal auf dieser Homepage eine Anbeiterkennung nach § 6 TDG anbringen!

.Warum hat nach Ihrer Asicht (nur) dieser Verein Namensrecht und nicht die Gemeinde? Die Gemeinde und der Orteil (früher selbständig) "Airlenbach" sind ja wohl älter als dieser Verein!!

Meine Frage nach einem Airlenbach als Gewässername habe Sie unbeantwortet gelassen.
_________________
Mit freundlichen Grüßen



Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)
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Frhr. v. Gravenreuth
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Anmeldungsdatum: 12.02.2005
Beiträge: 820
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 29.05.06, 21:36    Titel: Antworten mit Zitat

bloodhound hat folgendes geschrieben::
Frhr. v. Gravenreuth hat folgendes geschrieben::
[Svairlenbach hört sich anders an als "TSV 1860".

Der Verein heiß SV Airlenbach. Bietet in Beerfelden-Airlenbach (Hessen) Tischtennis und Kinderturnen.


Also nicht nur "Airlenbach"! Vermutlich ist der volle Name: "SV Airlenbach e.V." An der svairlenbach.de hat er sicherlich Namensrechte, aber nur an "Airlenbach"?? Warum braucht der Verein eine 2.Domain neben der www.svairlenbach.de/ (letztmals geändert am 13.02.2005) ? Der Verein sollte erst mal auf dieser Homepage eine Anbeiterkennung nach § 6 TDG anbringen!

.Warum hat nach Ihrer Asicht (nur) dieser Verein Namensrecht und nicht die Gemeinde? Die Gemeinde und der Orteil (früher selbständig) "Airlenbach" sind ja wohl älter als dieser Verein!!

Meine Frage nach einem Airlenbach als Gewässername habe Sie unbeantwortet gelassen.
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Mit freundlichen Grüßen



Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)
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Rena Hermann
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 23.12.2005
Beiträge: 2886

BeitragVerfasst am: 29.05.06, 23:31    Titel: Antworten mit Zitat

Frhr. v. Gravenreuth hat folgendes geschrieben::
Vermutlich ist der volle Name: "SV Airlenbach e.V." An der svairlenbach.de hat er sicherlich Namensrechte, aber nur an "Airlenbach"?? Warum braucht der Verein eine 2.Domain neben der www.svairlenbach.de

Wer fragt denn nach airlenbach.de?
Es geht doch um eben jene svairlenbach.de, an die der Verein anscheinend
momentan nicht mehr rankommt, aber u.a. nach Ihrer Aussage wohl Rechte dran hat.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 30.05.06, 08:49    Titel: Antworten mit Zitat

Der Graf hat wohl seine Brille verlegt. Selbst für seine Verhältnisse waren das ein paar ziemlich neben der Sache liegende Postings. Cool
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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OCOMO
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Anmeldungsdatum: 29.05.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 30.05.06, 09:59    Titel: Antworten mit Zitat

@Stephan_SP

"aus dem Vereinsleben zurückgezogen" soll bedeuten er ist noch Mitglied?
Wurde die Domain im Auftrag des Vorstandes Registriert?

evtl Lösung.
Meiner Meinung nach in einem kleinen Anschrebien auf das Namensrecht des Veriens hinweisen, und um des Friedens wegen bitten die Domain freizugeben. Eine Frist von 14 tagen ist angemessen. Dies ist aber Aufgebe des Vereins den er muß seinen Eigentumsanspruch geltend machen! Also Stephan_SP füße still halten.
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Stephan_SP
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.05.2006
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 08.06.06, 18:51    Titel: Antworten mit Zitat

Leider konnte ich nicht früher hier reinschauen....

Frhr. v. Gravenreuth:
Es geht wie gesagt nicht um die Domain airlenbach.de, sondern um svairlenbach.de.
Hier geht es auch nicht um einen Bach oder um Gewässer sondern um den Sportverein.

Was hat sich bisher getan. Es wurde ein Schreiben verfasst, in dem er gebeten wurde die Domain bis zu einem Zeitpunkt freizugeben.
Die Reaktion:
Er wirbt jetzt unter der Domain svairlenbach.de für seine eigene Firma.

OCOMO hat folgendes geschrieben::
@Stephan_SP

"aus dem Vereinsleben zurückgezogen" soll bedeuten er ist noch Mitglied?
Wurde die Domain im Auftrag des Vorstandes Registriert?

evtl Lösung.
Meiner Meinung nach in einem kleinen Anschrebien auf das Namensrecht des Veriens hinweisen, und um des Friedens wegen bitten die Domain freizugeben. Eine Frist von 14 tagen ist angemessen. Dies ist aber Aufgebe des Vereins den er muß seinen Eigentumsanspruch geltend machen! Also Stephan_SP füße still halten.


Nein, er ist kein Mitglied mehr. Die Domain wurde für den Verein registriert, ja.

Ich persönlich habe jetzt eigentlich die Schnauze voll. Was kann ich machen das er diese Domain abgeben muss ?
Gibt es hierzu ein paar direkte Paragraphen, die ich zitieren kann ?
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Martin R.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 08.06.06, 19:18    Titel: Antworten mit Zitat

Stephan_SP hat folgendes geschrieben::
Ich persönlich habe jetzt eigentlich die Schnauze voll. Was kann ich machen das er diese Domain abgeben muss ?
Gibt es hierzu ein paar direkte Paragraphen, die ich zitieren kann ?

Richard Gecko hat folgendes geschrieben::
Legal: Anwalt
Illegal: Messer, Pistole, usw.


http://www.recht.de/phpbb/kb.php?mode=article&k=6
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Stephan_SP
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.05.2006
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 08.06.06, 20:27    Titel: Antworten mit Zitat

Jo dann wirds wohl eher der Anwalt sein Smilie
Hab mir meine Advocard fürs Gewerbe scho bestellt.
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