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bisher kannte ich es so, dass man (z.B. als Musiker) im Zuge der Reisekosten eine Fahrtkostenpauschale von EUR 0,30 pro KM geltend machen konnte.
Wo kann ich das denn jetzt im EÜR-Bogen eintragen?
Danke, aber das hatte ich bereits gelesen.
Nur da geht es um die Aufwendungen für die Wege zwischen Wohn- und Betriebsstätte.
Ich meine jetzt die Fahrtkostenpauschale im Sinne der Reisekosten (da Wohn = Betriebsstätte ist)
Wenn die Pauschale von EUR 0,30 pro KM auch als "Aufwendung" gilt, dann könnte das wohl sein. Hatte ich auch schon dran gedacht, aber war mir wegen der Pauschale nicht wirklich sicher OK, danke.
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