Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 03.06.06, 15:03 Titel: Re: Zurückgestellt wegen Ausbildung - jetzt will ich studier
theFREAK hat folgendes geschrieben::
Hallo zusammen.
Ich wurde vom Bund wegen meiner Ausbildung zurückgestellt.
Bin im ersten Lehrjahr.
Will jetzt abbrechen und studieren. Wie ist das nun mit dem Bund?
Können die mich dann während dem Studium holen?Muss bzw. sollte ich mich gleich bei denen melden oder es drauf ankommen lassen?
brauche Hilfe
vielen Dank
Gruß
theFreak
Holen? Nein, "die" holen nicht, "die" lassen kommen ...... per Einberufungsbescheid ... Also Spaß beiseite:
Ja, wenn ein Zurückstellunggrund vorzeitig entfällt, dann muß das der Behörde mitgeteilt werden und diese kann dann - wenn die sonstigen Heranziehungsvoraussetzungen vorliegen (was i.d.R. nicht der Fall ist, was aber nur wenige wissen .... ) - die Einberufung verfügen.
Wird der Wegfall der Behörde nicht mitgeteilt, dann kann man sich auf einen später eingetretenen Zurückstellungsgrund nicht mehr berufen.
Die weitere Ausbildung muß ber wiederum weitgehend gefördert sein, um einen Zurückstellungstatbestand zu schaffen.
Eben deshalb bleibt es dabei: Rechtzeitig das Vorliegen der gesetzlich definierten Heranziehunngsvoraussetzungen prüfen und das Problem endgültig lösen.
Und wie man das macht? Zunächst im Forum die bisherige Diskussion zu diesem Thema nachlesen (was neuerdings offensichtlich absichtsvoll dadurch erschwert wird, dass viele Forenbeiträge durch allerhand Nonsensproduktion aufgebläht werden, die mit Wehrrecht nichts zu tun haben) und dann hier gezielter weiterdiskutieren ..... _________________ gloriaD
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.