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Zurückgestellt wegen Ausbildung - jetzt will ich studieren

 
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theFREAK
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 29.05.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 29.05.06, 19:18    Titel: Zurückgestellt wegen Ausbildung - jetzt will ich studieren Antworten mit Zitat

Hallo zusammen.

Ich wurde vom Bund wegen meiner Ausbildung zurückgestellt.
Bin im ersten Lehrjahr.

Will jetzt abbrechen und studieren. Wie ist das nun mit dem Bund?

Können die mich dann während dem Studium holen?

Muss bzw. sollte ich mich gleich bei denen melden oder es drauf ankommen lassen?


brauche Hilfe

vielen Dank

Gruß
theFreak
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gloriaD
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 07.03.2005
Beiträge: 1484

BeitragVerfasst am: 03.06.06, 15:03    Titel: Re: Zurückgestellt wegen Ausbildung - jetzt will ich studier Antworten mit Zitat

theFREAK hat folgendes geschrieben::
Hallo zusammen.
Ich wurde vom Bund wegen meiner Ausbildung zurückgestellt.
Bin im ersten Lehrjahr.
Will jetzt abbrechen und studieren. Wie ist das nun mit dem Bund?
Können die mich dann während dem Studium holen?
Muss bzw. sollte ich mich gleich bei denen melden oder es drauf ankommen lassen?
brauche Hilfe
vielen Dank

Gruß
theFreak


Idee Holen? Nein, "die" holen nicht, "die" lassen kommen ...... per Einberufungsbescheid ... Winken
Pfeil Also Spaß beiseite:
Pfeil Ja, wenn ein Zurückstellunggrund vorzeitig entfällt, dann muß das der Behörde mitgeteilt werden und diese kann dann - wenn die sonstigen Heranziehungsvoraussetzungen vorliegen (was i.d.R. nicht der Fall ist, was aber nur wenige wissen .... Mit den Augen rollen ) - die Einberufung verfügen.
Pfeil Wird der Wegfall der Behörde nicht mitgeteilt, dann kann man sich auf einen später eingetretenen Zurückstellungsgrund nicht mehr berufen.
Pfeil Die weitere Ausbildung muß ber wiederum weitgehend gefördert sein, um einen Zurückstellungstatbestand zu schaffen.

Idee Eben deshalb bleibt es dabei: Rechtzeitig das Vorliegen der gesetzlich definierten Heranziehunngsvoraussetzungen prüfen und das Problem endgültig lösen.
Und wie man das macht? Zunächst im Forum die bisherige Diskussion zu diesem Thema nachlesen (was neuerdings offensichtlich absichtsvoll dadurch erschwert wird, dass viele Forenbeiträge durch allerhand Nonsensproduktion aufgebläht werden, die mit Wehrrecht nichts zu tun haben) und dann hier gezielter weiterdiskutieren ..... Winken
_________________
gloriaD
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