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Mehrwertsteuer

 
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norawest
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.02.2006
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 21.05.06, 15:21    Titel: Mehrwertsteuer Antworten mit Zitat

So man in seinen Rechnungen Mehrwertsteuer ausführt, muß diese dann auch bei Recherchetätigkeit und selbsständiger Lehrtätigkeit vom Kunden eingezogen werden und beträgt sie dann 7%, oder entsteht sie nur bei handfesten Produkten?
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 21.05.06, 17:02    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn Sie Ihren Beitrag nochmal lesen und sich dabei überlegen, daß hier niemand die geringste Ahnung über irgendwelche Zusammenhänge und die Vorgeschichte hat: würden Sie Ihren Beitrag dann verstehen? Wenn Sie jetzt Zweifel haben, sollten Sie den Text nochmal überarbeiten! Winken
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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norawest
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.02.2006
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 29.05.06, 21:56    Titel: Mehrwertsteuer2. Antworten mit Zitat

Ok-ich versuche es noch einmal. Ein selbständiger Unternehmer stellt verschiedene Produkte her. Er nimmt die Mehrwertsteuer von den Kunden ein. Verkauft er den Kunden ein Ticket im Nahverkeh bis 50 km, so nimmt er 7% des Ticketpreises, verkauft er eine Skulptur von künstlerischem Wert, nimmt er ebenfalls 7% und führt sie an den Staat ab. Verkauft er ein Bolzenschußgerät, nimmt er 16% und führt sie ab.
Was aber passiert, wenn der Unternehmer Unterricht gibt, z.B. ein Maler einen Malzirkel oder ein Journalist Recherchematerial sammelt. Müssen auch sie vom Kunden (Malstudent,Zeitung) einen Prozentsatz "Mehrwertsteuer" nehmen und an den Staat abführen, so sie beim Finanzamt mehrwertsteuerpflichtig gemeldet sind? Ich habe im Internet keine Liste dafür gefunden, welche Produkte u/o Dienstleistungen mit welchem Mehrwertsteuersatz belegt werden müssen. Ich wäre auch dankbar für eine kurze Angabe, wo das genau steht (Paragraph oä)
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joker73
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.12.2005
Beiträge: 248

BeitragVerfasst am: 29.05.06, 23:37    Titel: Antworten mit Zitat

Die Frage, welcher Steuersatz gilt, ist in § 12 UStG geregelt.
_________________
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MFG joker
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