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unbekanntes Kabel

 
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Iana
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 10.05.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 18.05.06, 16:53    Titel: unbekanntes Kabel Antworten mit Zitat

Ein Grundstück wurde als voll erschlossenes Baugrundstück (Baulücke im alten Ortskern, zuvor Garten) gekauft. Der Bauantrag ist genehmigt. Laut Grundbuch existiert eine Gasleitung auf der Grenze und der Stromversorger hat Leitungsrechte, die er aber seiner Auskunft nach nicht in Anspruch nimmt. Beim Erdaushub für die Baugrube wurde ein 80mm Kabel gefunden, das quer durch den zukünftigen Keller geht. Sowohl Anbieter X, Kabelanbieter als auch der Stromversorger behaupten, es sei nicht von Ihnen. Vom Bauamt gibt es alte Pläne nach denen genau in diesem Verlauf mal eine Hochspannungsleitung existiert hat, die nach Auskunft des Herrn vom Bauamt später unterirdisch im gleich Verlauf verlegt wurde. Genau dort war früher auch ein öffentlicher WEg. Der Stromversorger beharrt bei seiner Version. Bauleiter und Bauherren sind mit ihrem Latein am Ende, wie sich klären ließe, was dieses Kabel ist (momentan Baustopp). Vom Bauleiter wurde vorgeschlagen ,das das KAbel von eime Fachmann untersucht und evtl. gekappt wird. Hat der Bauherr Anspruch auf Übernahme der entstehenden Kosten, falls sich herausstellt, dass das KAbel doch von Stromversorger/Anbieter X stammt?
Und falls jemand sonst noch Anregungen zum Thema hat, bin für alles dankbar, da ratlos.

LG Iana
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RechtsamWald
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 14.10.2005
Beiträge: 4711

BeitragVerfasst am: 18.05.06, 17:25    Titel: Antworten mit Zitat

Es könnte sich auch um ein Kabel der Telefongesellschaft handeln.

Der Versorger müßte in seinen Leitungsplänen das Kabel aufgenommen haben. Es wäre schon schwach, wenn ein Energiekabel nicht in den Zeichnungen zu finden ist.

Der Stromversorger kann zerstörungsfrei prüfen ob das Kabel noch unter Spannnung steht.
Ist dies nicht der Fall, könnte es vom Stromversoger mit einer speziellen, extra dafür konzipierten Hydraulikscheere geschnitten werden. Dies erfordert Fachwissen und ist für einen Laien Lebensgefährlich.
Wenn ein Leitungsrecht für dieses Kabel besteht, dann müßten Sie für die Kosten des Umlegens aufkommen.
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DMuck
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 1537

BeitragVerfasst am: 18.05.06, 18:31    Titel: Antworten mit Zitat

Mit der Nachfrage bei allen bekannten regionalen Energie- und Telekommunikationsversorgern ist der erforderlichen Sorgfaltspflicht Genüge getan.
Findet sich kein Eigentümer: schnippschnapp - weg mit der Strippe (nach vorangehender Prüfung auf Spannungslosigkeit natürlich).
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Iana
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 10.05.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 19.05.06, 11:36    Titel: Antworten mit Zitat

danke für die Antworten. Auch mit den Telefonanbietern haben wir gesprochen und angeblich hat da keiner was. Wir haben jetzt immerhin erreicht, dass der STromversorger das Kabel auf unsere Gefahr überprüft und dann kappt. Bin sehr gespannt. Zuerst haben sie behauptet, dass es nicht möglich sei, das Kabel von außen zu überprüfen. Das kommt mir mit meinen bescheidenen Physik-Kenntnissen aber komisch vor. Die Ummantelung wollten sie zur Überprüfung aber nicht abmachen, da sie evt nicht das Material hätten, um es wieder zu reparieren... Ich bin jetzt mal gespannt.

LG, Iana
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wayko
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.03.2005
Beiträge: 95

BeitragVerfasst am: 19.05.06, 13:34    Titel: Antworten mit Zitat

Und? Gibt es schon Neuigkeiten? Sehr glücklich
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Rolf22
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.06.2005
Beiträge: 523

BeitragVerfasst am: 19.05.06, 14:01    Titel: Antworten mit Zitat

"Wir haben jetzt immerhin erreicht, dass der STromversorger das Kabel auf unsere Gefahr überprüft und dann kappt."

Wieso überprüft der Stromversorger das Kabel auf IHRE Gefahr? Sie haben doch das Kabel nicht verlegt! Geben Sie denen das bloß nicht schriftlich!!
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Gast






BeitragVerfasst am: 29.05.06, 23:47    Titel: Antworten mit Zitat

DMuck hat folgendes geschrieben::
Mit der Nachfrage bei allen bekannten regionalen Energie- und Telekommunikationsversorgern ist der erforderlichen Sorgfaltspflicht Genüge getan.


Es könnte sich auch um einen überregionalen Betreiber oder Privatperson handeln. Auf Antrag konnte man zu Zeiten des Staatsmonopoles auch "posteigene Leitungswege" nutzen, diese sind in den alten Akten oft nicht ausreichend dokumentiert. Denken Sie ebenso an andere Organisationen, Behörden, Luft-/Wasserverkehrsbetriebe, Bahnen, Militär.
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