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Was trägt die Haftpflicht!??

 
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jsk85
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2005
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 28.05.06, 18:41    Titel: Was trägt die Haftpflicht!?? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

ein bekannter von mir hat versehentlich meine Digitalkamera vom Tisch gezogen, als er sich auf diesen setzte.
In meinen Augen eindeutig ein Fall für seine Haftpflicht, oder?

Für uns stellt sich nun nur die Frage, wieviel seien Hauftpflicht überhaupt trägt?
Wonach richtet sich der Erstattungssatz (Stichwort: Zeitwert?).

Die Kamera wurde im Jahr 2003 angeschafft, hatte damals einen Neupreis von ca. 700 bis 750 Euro. Eine Rechnung ist nicht mehr vorhanden.
Die Kamera funktionierte aber noch einwandsfrei.

Kann ich dadurch benachteiligt werden, dass ich die Rechnung nicht mehr parat habe?!??


Schon im Voraus danke für jede Antwort!

Viele Grüße
jsk85
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Blanker Hans
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 54

BeitragVerfasst am: 28.05.06, 19:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

die Kamera ist ja noch vorhanden, somit lässt sich ja nachvollziehen um welches Modell es sich handelt und was ein vergleichbares Modell zum jetzigen Zeitpunkt kostet. Vermutlich wird aufgrund des stetigen technischen Fortschritts ein vergleichbares Modell deutlich günstiger erhältlich sein. Hiervon geht der Zeitwert ab.
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jsk85
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2005
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 28.05.06, 19:44    Titel: Danke Antworten mit Zitat

Danke für die Antwort.

Nun entstehen folgende Fragen:

1.) Ist es wirklich gebräuchlich, dass nach einer vergleichbaren Kamera gesucht wird!? Hier kann es doch sicher häufig zu Streitigkeiten kommen!?

2.) Was ist, wenn keine vergleichbare, sondern nur noch bessere Modelle verfügbar sind!?

3.) Wie ermittel ich denn den Zeitwert!?
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 29.05.06, 07:06    Titel: Antworten mit Zitat

es geht nicht darum, daß man ihnen ne gleichwertige kamera sucht, sondern man ermittelt nur den "wert" einer vergleichbaren (also gleicher typ und ausstattung, gleiches alter) kamera.

einen guten anhaltswert für den zeitwert findet man auf dem gebrauchtwarenmarkt. für welchen preis geht eine vergleichbare kamera regelmäßig übern tisch?

ansonsten gibt es hierfür datenbanken und sachverständige die sich mit nichts anderem beschäftigen.
_________________
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jsk85
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2005
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 29.05.06, 21:56    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

greift also §249 BGB?
"Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre. "


Danke und viele Grüße
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 30.05.06, 06:57    Titel: Antworten mit Zitat

genau das ist der paragraph im BGB der den zeitwert vorgibt.
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jsk85
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2005
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 01.06.06, 16:32    Titel: Super... Antworten mit Zitat

...dann erstmal danke Winken
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