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private küche auch gewerblich?

 
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himmelsstuermerin
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 13.05.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 16.05.06, 14:33    Titel: private küche auch gewerblich? Antworten mit Zitat

hi leute .....

hab da mal ne frage und bevor ich die gesamte deutsche beamtenmühle in bewegung setze (die bekannterweise ja etwas langssam und unwissend is) ist es erlaubt eine private küche in einer privaten wohnung gewerblich zunutzen ....das heist wenn zb ein frühstücksservice eröffnet werden soll ...können die brötchen dann in dieser privaten küche hergestellt werden und dort verpackt werden?wenn ja welche vorraussetzungen muss diese küche darstellen?

vielleicht hat ja jemand ahnung von euch

danke schon mal im vorraus
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Ivanhoe190
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 354

BeitragVerfasst am: 17.05.06, 13:25    Titel: Antworten mit Zitat

wüßte nicht, ob und was dagegen sprechen sollte. hygienerichtlinen mal außen vor, das versteht sich von selber. musst ggf. einmalhandtuchspender montieren, warmwasser da haben und solche dinge.

aber ruf einfach bei deinem ordnungsamt an, manche sind da strenger als andere und diese kleine auskunft geben sie dir sicher auch gleich am telefon.
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karli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 30.05.06, 10:05    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Himmelsstürmerin,
für deine Frage solltest du mal die Eu-Vo 852/2004 durchlesen http://www.qgv.at/rechtsinfo/lebensmittelhygiene.htm
da sind alle Vorraussetzungen geregelt, die eine Betriebsstätte zur Lebensmittelverarbeitung erfüllen muss. Allerdings ist deine Wohnung keine Betriebsstätte, denn die darf imho nicht zu anderweitigen Zwecken (Wohnzwecken) benutzt werden. Das lasst sich vermutlich schon daraus ableiten, dass deine Wohnung einen besonderen gesetzlichen Schutz geniesst und von den Kontrollbehörden nicht so ohne weiteres betreten und Kontrolliert werden darf.
Ausserdem wird deine Küche den geforderten baulichen Voraussetzungen wahrscheinlich nicht gerecht.
Spätestens bei der Gewerbeanmeldung musst du angeben, dass du Lebensmittel verarbeitest und dann wird die Kontrollbehörde auf dich aufmerksam und wird mal schauen kommen!
Ergänzend dazu müsstest du weitere Vorschriften für das in Verkehr bringen von Lebensmitteln beachten. Z.B.: Kontrolle und Dokumentation von Lager und Produktionstemperaturen (HACCP), einhalten der Kühlkette, Kennzeichnung von Zusatzstoffen, Kennzeichnung von verpackten Lebensmitteln, Lebensmittel und Bedarfgegenständegesetz der Länder, Produkthaftung etc.
Also einfach mal zuhause ein paar Brötchen schmiern und verkaufen tät ich nicht.
Kleiner Tipp: Vielleicht findet sich in der Nähe eine Gäststätte, (die nur Abends auf hat) und deren Küche (Die ja dann schon eine Zulassung hat) du Morgens oder Tagsüber gegen kleines Geld nutzen kannst! Abschliessbarer Kühlschrank hingestellt und Fertig.
Vielleicht gibt es auch in irgendeiner Bäckerei oder Metzgerei ein Eckchen für dich!
In diesem Falle würden sich vielleicht noch brauchbare Synergien ergeben!?
Viel Glück!
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