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Versicherungsbetrug?? - Was würdet Ihr tun

 
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hornet77
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Anmeldungsdatum: 30.05.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 30.05.06, 18:02    Titel: Versicherungsbetrug?? - Was würdet Ihr tun Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe folgendes Problem. Ich habe vor einiger Zeit beim Umzug eine Tür und einen Türrahmen meiner Wohnung beschädigt. Dies habe ich meiner Haftpflichtversicherung mitgeteilt. Der weitere Schriftverkehr fand zwischen der Versicherung und meinem Vermieter statt. Zur Info: Die Tür ist aus Massivholz (also nicht ganz billig) allerdings schon mindestens ca. 15 bis 20 Jahre alt. Der Schaden wurde bisher nicht repariert.

Vor einigen Tagen habe ich ein Schreiben meiner Versicherung, das diese den Schaden reguliert habe und dafür ca. 900 Euro an meinen Vermieter bezahlt habe. Da mir die Summe etwas hoch vorkam, habe ich meine Versicherung angerufen und gefragt wie die Summe zustande kommt.

Der Mitarbeiter der Versicherung teilte mir mit, dass mein Vermieter eine Rechnung eingereicht habe und der Schaden bereits repariert sei. Ein Gutachter wurde von der Versicherung nicht geschickt um den Schaden zu beurteilen.

Jetzt ergibt sich folgendes Problem: Mein Vermieter hat angegeben, der Schaden sei bereits repariert. Dies ist allerdings nicht der Fall. Für mich sieht das nach Versicherungsbetrug aus. Außerdem plane ich dieses Jahr auszuziehen und mein Vermieter teilte mir mit, dass er den Schaden reparieren will, sobald ich ausgezogen bin. Ob er das wirklich macht, darüber kann nur spekuliert werden.

Was haltet ihr davon und was würdet ihr tun? Ich möchte erst einmal mit meinem Vermieter zur Rede stellen.
Ich sehe nicht ein, dass dieser sich auf Kosten meiner Versicherung bereichert.

Ich bin zwar kein Freund von Versicherungen allgemein, aber bei Versicherungbetrug stellen sich mir alle Haare zu Berge.

Danke für Eure antworten.

Gruß Hornet
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 30.05.06, 18:10    Titel: Antworten mit Zitat

Wahrscheinlich hat Ihr Vermieter sich von irgendwo her eine "Gefälligkeitsrechnung" besorgt und diese bei Ihrer privaten Haftpflichtversicherung zur Begleichung eingereicht.

Sie könnten ja mal freundlich und ganz unverfänglich (schriftlich!) bei Ihrer Haftpflichtversicherung anfragen, wie denn der aktuelle Stand der Bearbeitung dieses Schadensfalles sei, da Ihr Vermieter die beschädigte Tür bisher noch nicht repariert hätte ...
Gleichzeitig könnten Sie der Versicherung anbieten, Fotos von den Schäden anzufertigen und diese bei Bedarf der Versicherung zukommen zu lassen.

Der Rest ist dann letztlich Sache der Versicherung ...
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hornet77
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Anmeldungsdatum: 30.05.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 30.05.06, 18:16    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Nebelhoernchen,

genau das war meine Vermutung. Das Problem ist nur, dass ich mit meinem Vermieter im gleichen Haus wohne und wir uns bisher immer gut verstanden haben.

Dass er mich (bzw. mich auf Kosten meiner Versicherung) jetzt dermaßen "hintergeht" hätte ich nicht gedacht.

Ist das nun ein klarer Fall von Versicherungbetrug? Wenn ja, dann hat nicht nur er sondern sich auch die Fimra strafbar gemacht, die die Rechnung ausgestellt hat.

Und wenn ich es nicht meiner Versicherung mitteile, mache ich mich am Ende auch noch strafbar...
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 30.05.06, 18:24    Titel: Antworten mit Zitat

hornet77 hat folgendes geschrieben::
genau das war meine Vermutung. Das Problem ist nur, dass ich mit meinem Vermieter im gleichen Haus wohne und wir uns bisher immer gut verstanden haben.

Für das was Ihr Vermieter da ggfs. "angestellt" hat bekommt er den Ärger aber mit der Versicherung und nicht mit Ihnen. Sie haben ja alles im Sinne Ihres Vermieters getan: Die Tür beschädigt, dazu gestanden und den Vorfall Ihrer Privathaftpflichtversicherung gemeldet. Was will Ihr Vermieter von Ihnen denn mehr? Wenn der Vermieter dann angeschrieben wird und gegenüber der Versicherung falsche Angaben macht oder falsche Belege einreicht, dann bekommt er den Ärger mit denen ...

hornet77 hat folgendes geschrieben::
Dass er mich (bzw. mich auf Kosten meiner Versicherung) jetzt dermaßen "hintergeht" hätte ich nicht gedacht.

Manchmal ist das ja auch einfach ... dann kommt man vielleicht in Versuchung. Man kann den Leuten leider immer nur vor den Kopf schauen ...

hornet77 hat folgendes geschrieben::
Ist das nun ein klarer Fall von Versicherungbetrug? Wenn ja, dann hat nicht nur er sondern sich auch die Fimra strafbar gemacht, die die Rechnung ausgestellt hat.

Das kann man anhand Ihrer Angaben leider nicht abschliessend beurteilen, das weiss momentan eigentlich nur Ihr Vermieter und die Versicherung, da die die Akte mit allen Briefen/Belegen/Schadensformularen vorliegen hat. Es kann ja zum Beispiel auch sein, daß die Versicherung den Schaden auf Basis eines vom Vermieter vorgelegten Kostenvoranschlages für die Reparatur beglichen hat.

hornet77 hat folgendes geschrieben::
Und wenn ich es nicht meiner Versicherung mitteile, mache ich mich am Ende auch noch strafbar...

Nein, das denke ich nicht, sofern Sie den Schaden wahrheitsgemäß dort gemeldet haben, kann Ihnen alles weitere ja normalerweise egal sein.
ABER natürlich haben Sie ja auch ein Interesse daran, daß Ihr Vermieter die von Ihnen beschädigte Tür reparieren lässt. Normalerweise könnten Sie ihm dafür auch eine Frist setzen und bei fruchtlosem Ablauf ggfs. eine Mietminderung androhen bzw. durchsetzen, das fällt hier aber etwas schwer, da Sie die Tür ja selbst beschädigt haben. Also fragen Sie halt freundlich bei Ihrer Haftpflichtversicherung nach, wann Sie denn mit einer abschliessenden Bearbeitung und Regulierung des Schadens gegenüber Ihrem Vermieter rechnen können, da Sie gerne Ihre Tür repariert hätten. Gleichzeitig bieten Sie der Versicherung Ihre Unterstützung in Form von Fotos des Schadens an, dann müssen die ja nicht bei jedem Bagatellschaden sofort einen Gutachter vor Ort schicken ...

Ob und was danach passiert, liegt dann erst einmal in den Händen der Versicherung. Die werden sich dann schon melden.

Der Vorteil einer schriftlichen Anfrage bei der Versicherung bringt aber auch den Vorteil einer schriftlichen Antwort. Wenn Sie Ihren Vermieter also zur Rede stellen möchten, könnten Sie ihm auch gleich das Antwortschreiben der Versicherungsgesellschaft unter die Nase reiben, dann kann er sich Ihnen gegenüber nicht irgendwie rausreden ...

Die freundliche Nachfrage bei der Versicherung ist in jedem Fall erlaubt, das hat mit "Anschwärzen" eigentlich wenig zu tun.
Die Widersprüche im Sachverhalt sollen die sich selber suchen, schließlich machen die das hauptberuflich ... Lachen
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hornet77
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Anmeldungsdatum: 30.05.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 30.05.06, 19:23    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

danke für die ausführlichen Antworten. Ich werde Ihren Rat befolgen und ein Schreiben an die Versicherung schicken. Dies ist eine super Idee. Wenn es wirklich ein Versicherungbetrug mit einer "Gelegenheitsrechnung" war, wird dies dann schnell auffliegen.

Klar ist die Versuchung sicher groß, hier mal schnell ein paar Euros dazuzuverdienen.
Aber ich habe kein Verständnis für Versicherungbetrüger, schließlich zahlen das dann alle ehrlichen Versicherungsnehmer durch höhere Beiträge.

schon verwunderlich, was manche Leute alles so für Geld machen.

Danke und Gruß

hornet
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 31.05.06, 07:20    Titel: Antworten mit Zitat

Sorry, aber ich verstehe die Diskussion nicht so ganz.

Machen wir mal ein analoges Beispiel aus der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung, davon hat jeder schon mal gehört.

Der Anton fährt dem Bernhard auf´s Auto; Anton ist allein schuld (Anton haftet zu 100 %, die Haftung aus Betriebsgefahr von Bernhards Auto fällt nicht ins Gewicht - für Klugscheißer)

Der Gutachter stellt fest, die Reparatur von Bernhards Auto wird 1.500 Euro kosten. Bernhard will den Schaden "auf Gutachtenbasis" abrechnen und erhält von der gegnerischen Versicherung seine 1.500 Euro (abzüglich der MWSt).

Ob er dann das Auto repariert, ob er mit dem verbeulten Auto rmfährt oder ob er das verbeulte Auto verkauft, ist allein seine Sache - das hat niemanden mehr zu interessieren. Er hat "den zur Wiederherstellung erforderlichen Geldbetrag" erhalten. Genau das verlangt der § 249, Abs. 2 BGB.

Das ist ein ganz normaler Vorgang, uns allen vertraut - wenn nicht aus eigenem Erleben, so hat doch jeder schon mal davon gehört, dass es möglich ist, Unfallschäden "auf Gutachtenbasis" oder "nach Kostenvoranschlag" abzurechnen.

Und genau das ist wahrscheinlich hier auch geschehen: der Geschädigte hat den "zur Wiederherstellung erforderlichen Geldbetrag" erhalten. Das ist sein gutes Recht. Es steht nirgendwo was von einer Wiederherstellungsverpflichtung geschrieben (bitte Korrektur, wenn ich mich irren sollte - glaub ich aber nicht). Vielleicht repariert er die Tür irgendwann, vielleicht auch nicht. Kann er machen wie er will. Jedenfalls ist ein Betrug oder Betrugsversuch für mich nicht zu erkennen.
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Grüße, Mogli
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Zuletzt bearbeitet von Mogli am 31.05.06, 18:55, insgesamt 1-mal bearbeitet
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talla
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 31.05.06, 07:46    Titel: Antworten mit Zitat

ja, grundsätzlich schon richtig, aber

wenn der AS eine rechnung einreicht, dazu behauptet der schaden sei behoben worden, was aber gar nicht passiert ist, hat er zumindest schon mal nen falschen beleg (die angebliche rechnung) eingereicht und dazu falsche angaben gemacht. daraus kann man ihm zwar noch keinen strick drehen,
aber wenn er nun ne rechnung für ne ganz andere tür eingereicht hat, stellt sich natürlich schon die frage, ob die schadenhöhe überhaupt gerechtfertigt ist...evtl. fällt die reparatur der hier beschädigten tür günstiger aus?
dann läge u.u. versuchter versicherungsbetrug vor, weil er sich an dem schadenfall ungerechtfertig bereichern will.
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Dookie82
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 31.05.06, 08:19    Titel: Antworten mit Zitat

Zumal er so auch noch die MWSt unrechtmäßig erhalten hätte...
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Eifeler
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Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 462

BeitragVerfasst am: 31.05.06, 08:19    Titel: Re: Versicherungsbetrug?? - Was würdet Ihr tun Antworten mit Zitat

hornet77 hat folgendes geschrieben::
Der Mitarbeiter der Versicherung teilte mir mit, dass mein Vermieter eine Rechnung eingereicht habe und der Schaden bereits repariert sei.


@mogli
Das ist der entscheidende Satz. Wenn die Angaben des Sachbearbeiters stimmen, dann kann man in diesem Fall nicht mehr von einer Gutachterbasis sprechen. Hier ist davon auszugehen, dass der Schaden tatsächlich repariert wurde. Wurde er nicht, ist es in meinen Augen auch ein klarer Versicherungsbetrug.

@hornet77
Ich würde Ihren Vermieter gar nicht darauf ansprechen. Wie hier bereits empfohlen würde ich die Versicherung bitten den momentanen Sachstand mitzuteilen da Sie die Tür repariert und mit Ihrem Vermieter keinen Ärger haben wollen. Darauf wird die Versicherung reagieren. Die Versicherung wird sich vermutlich nicht mit Ihnen in Verbindung setzen sondern direkt mit dem Vermieter. Und der wird vermutlich einen Teufel tun und Sie darauf ansprechen. Wie peinlich! Verlegen
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 31.05.06, 08:40    Titel: Re: Versicherungsbetrug?? - Was würdet Ihr tun Antworten mit Zitat

Eifeler hat folgendes geschrieben::

@mogli
Das ist der entscheidende Satz. Wenn die Angaben des Sachbearbeiters stimmen, dann kann man in diesem Fall nicht mehr von einer Gutachterbasis sprechen. Hier ist davon auszugehen, dass der Schaden tatsächlich repariert wurde. Wurde er nicht, ist es in meinen Augen auch ein klarer Versicherungsbetrug.


jau, kann sein. Vielleicht wurde aber auch "Rechnung" und "Kostenvoranschlag" verwechselt....

wie auch immer, ich würde die Sache nicht so hoch hängen. Möglich, dass er ungerechtfertigt die Mehrwertsteuer kassiert hat. Auch möglich, dass der Kostenvoranschlag oder die Rechnung auf einen überhöhten Betrag lautet.

Aber wir wissen alle, dass weitaus die meisten Schäden im dreistelligen Bereich einfach so, vom Schreibtisch aus, bearbeitet werden.: Sobald Schadenschilderung und Kostenvoranschlag/Rechnung vorliegt,wird die Sache reguliert, sofern alles plausibel ist und korrekt erscheint. Umfangreiche Ermittlungen werden da nur selten angestellt.
("bis dat qui cito dat: wer schnell gibt, gibt doppelt")

Selbst wenn sich der ASt hier um ein paar Euro bereichert haben sollte: er ist gewiss nicht der einzige. Viele Kostenvoranschläge oder Rechnungen werden von Handewerkern gerne etwas "großzügiger" kalkuliert, wenn bekannt ist, dass eine Versicherung den Schaden zahlen wird. Wenn man jedem dieser Einzelfälle nachgehen wollte - oje, dann bräuchten wir mindestens doppelt so viele Schadensachbearbeiter, der Bearbeitungsaufwand für alle Schäden würde sich erheblich erhöhen - und ob sich das dann im Endeffekt rechnet, wäre erst noch zu prüfen. (allerdings hat der Metzing ja kürzlich anderswo behauptet, bei der Mehrzahl der Schäden würde der Anspruchsteller von der Versicherung abgezockt, wenn er keine rechtsanwaltliche Hilfe in Anspruch nimmt ...)

Ok, ihr habt recht, wenn er sich tatsächlich daran bereichern will, sollte man der Sache nachgehen. Aber es kann dabei eigentlich nur um die Mehrwertsteuer und ggf. überhöhten Kostenvoranschlag gehen - und ob man deswegen gleich die schweren Geschütze auffahren will und mit Strafanzeige und Staatsanwaltschaft drohen will....
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J_Denver
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
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BeitragVerfasst am: 31.05.06, 09:00    Titel: Re: Versicherungsbetrug?? - Was würdet Ihr tun Antworten mit Zitat

Mogli hat folgendes geschrieben::
Wenn man jedem dieser Einzelfälle nachgehen wollte - oje, dann bräuchten wir mindestens doppelt so viele Schadensachbearbeiter, ..


nach jahrelangem stellenabbau in der branche, würde es dann wieder aufwärts gehen. unter dem aspekt der massenarbeitslosigkeit wäre das doch klasse..... Lachen Lachen
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Eifeler
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Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 462

BeitragVerfasst am: 31.05.06, 09:02    Titel: Re: Versicherungsbetrug?? - Was würdet Ihr tun Antworten mit Zitat

J_Denver hat folgendes geschrieben::
nach jahrelangem stellenabbau in der branche, würde es dann wieder aufwärts gehen. unter dem aspekt der massenarbeitslosigkeit wäre das doch klasse..... Lachen Lachen


Richtig, und in Frankfurt müsste man keine Menschenkette bilden. Winken
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hornet77
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Anmeldungsdatum: 30.05.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 31.05.06, 17:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

also der Vermieter hat eindeutig eine Rechnung eingereicht und der Versicherung mitgeteilt, dass der Schaden bereits repariert wurde. es war also nicht nur ein Kostenvoranschlag. Dies sind somit eindeutig falsche Angaben gegenüber der Versicherung.

hier spielt sicher der Aspekt eine Rolle, dass die Versicherung sich sagt: "Der Schaden wurde bereits repariert, die Rechnug liegt vor, also zahlen wir. So hoch ist der Betrag nicht". Hätte der Vermieter einen Kostenvoranschlag eingereicht, hätten die vieleicht noch mal etwas genauer sich mit dem Fall beschäftigt.

Also ich habe ein Schreiben an die Versicherung geschickt wie von Nebelhoernchen vorgeschlagen. Wenn jetzt nichts passiert von seiten der Versicherung, werd ich da auf jeden Fall dranbleiben. Aber ich vermut mal, dass die schon im eigenen Interesse fällen von Versicherungbetrug hintergehen.

Irgendwo tuts mir leid für den Vermieter. Ich vermute sogar mal, dass er sich gar nicht im Klaren darüber ist, was ihm dieser "kleine" Betrug noch für strafrechtlichen und zivilrechtlichen Ärger bringen kann. Aber sowas ist nicht in Ordnung, denn mit solchen Aktionen werden alle VN geschädigt. Spätestens dann wenn der Beitrag im nächsten Jahr für 10 Euro steigt.

Ist da eigentlich die Firma mit dran die die Rechnunggeschrieben hat? Die steckt ja mit drin in dem ganzen Betrug.
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Eifeler
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Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 462

BeitragVerfasst am: 31.05.06, 19:34    Titel: Antworten mit Zitat

hornet77 hat folgendes geschrieben::
Ist da eigentlich die Firma mit dran die die Rechnunggeschrieben hat? Die steckt ja mit drin in dem ganzen Betrug.


Eine Rechnung zu erstellen ohne eine Leistung erbracht zu haben sollte man in einer Firma schon entsprechend bedenken. Ich gehe mal fest davon aus, dass die Firma ebenso dran ist. Es sei denn, die Rechnung ist gar nicht fiktiv sondern die Leistung wurde nur an anderer Stelle erbracht.
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