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GKV-Wechsel bei Familienversicherung

 
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Eifeler
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Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 462

BeitragVerfasst am: 31.05.06, 08:59    Titel: GKV-Wechsel bei Familienversicherung Antworten mit Zitat

Folgender fiktiver Fall für unsere KV-Profis:

Person A, weiblich mit 2 Kindern ist arbeitslos und in der GKV X. Die 18 Monate sind erfüllt.

Person B, männlich ist ebenfalls arbeitslos und in der GKV Y. Die 18 Monate sind noch nicht erfüllt.

Person A und B heiraten. Kurze Zeit später findet Person B wieder einen Job und wird wieder in GKV Y angemeldet. Person A möchte sich bei Ihrer eigenen GKV wegen einer FV erkundigen, die dann aber in der GKV ihres Mannes erfolgen soll und vermutlich auch muss. Dort sagt man ihr, dass dies möglich wäre. Allerdings wäre es gesetzlich geregelt, dass Person A bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit wieder zurück in die GKV X müsste.

Stimmt diese Aussage so oder kann Person A ohne Einhaltung einer eventuellen Kündigungsfrist in der GKV ihres Mannes - selbstverständlich mit eigener Mitgliedschaft - bleiben?
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Stefanie145
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Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 31.05.06, 13:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo
Die Aussage stimmt so. Der Wechsel in die Familienversicherung bei einer anderen Krankenkasse gilt nicht als Kündigung bei der jetztigen Krankenkasse.
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Eifeler
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Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 462

BeitragVerfasst am: 31.05.06, 13:19    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Rückmeldung. Smilie

Person A ist sich sicher, dass sie nicht mehr in die jetzige GKV wechseln wird. Kann sie daher schon ab Aufnahme in die FV des Ehemannes unter Einhaltung der 2-monatigen Kündigungsfrist kündigen oder ist es eher ratsam solange zu warten bis absehbar ist das sie wieder eine Beschäftigung aufnimmt?
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Stefanie145
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Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 31.05.06, 14:05    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn es möglich ist, sollte Sie so kündigen, dass das Ende Ihrer Mitgliedschat mit dem Tag der Kündigung zusammenfällt. Da meines Wissens eine Kündigung nur während einer Mitgliedschaft möglich ist. Sollte es dafür jetzt schon zu spät sein, ist die Frau bei einer Erneuten Beschäftigungsaufnahme wieder an die jetztige Krankenkasse gebunden.
Sie kann dann aber sofort bei Beschäftigungsaufnahme bei der Krankenkasse mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Monatsende kündigen, da die Zeit der jetztigen Mitgliedschaft zu den 18 Monaten der Bindungsfrist dazuzählt.

Wenn die Frau jedoch mind. 18 Monate familienversichert bleibt, kann sie sich ganz frei eine Krankenkasse aussuchen, dann ist sie an keine Krankenkasse mehr gebunden.
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Eifeler
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Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 462

BeitragVerfasst am: 31.05.06, 19:38    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die guten Tipps. Sehr glücklich
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