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Verfasst am: 29.05.06, 18:32 Titel: Rechtsschutzversicherung zahlt nicht
Hallo,
habe mal eine Frage, zu der ich hier bisher noch keine Antwort gefunden habe:
Ein Arbeitnehmer ist gegen eine Abmahnung seines Arbeitgebers vorgegangen. Das ganze endete in einem Vergleich, dass die Abmahnung zum 30.09.06 aus der Personalakte entfernt werden muss (Beistand des AG wollte 31.12.06, AG selber war nicht dabei, Frist wurde aber zumindest verkürzt). Zur Sicherung des Arbeitsplatzes hat sich der AN darauf eingelassen. Nun will die RS-Versicherung die Anwaltskosten nicht bezahlen mit der Begründung, aus dem Protokoll wäre zu vermuten, dass der Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt sei... Hallo?? Wer setzt denn heute noch mutwillig seinen Arbeitsplatz aufs Spiel? Was kann man unternehmen? Muss man sich mit der Aussage der Versicherung zufrieden geben, oder muss sie zahlen?
Die Weigerung der Rechtsschutzversicherung hat höchstwahrscheinlich etwas mit dem Grund der Abmahnung zu tun, über den Sie sich hier allerdings ausschweigen ...
Weshalb wurde den abgemahnt und wie lautet die genaue ablehnende Begründung der Rechtsschutzversicherung?
Der Grund der Abmahnung sind angebliches Nichteinhalten von Fahrt- und Lenkzeiten bei einem Berufskraftfahrer, der im Januar Sonntags abends 22 Uhr losgefahren ist um in die Eifel zu kommen (Achtung: Witterungsbedingungen). Er hätte erst lt. AG um 2 Uhr morgens losfahren dürfen. Allerdings sind früher fast alle Fahrer Sonntags abends losgefahren. Und die Touren sind bei der Tourenplanung teilweise auch nicht zu schaffen, ohne Zeiten zu überschreiten. Wenn man dann was wieder mit nach Hause bringt, heißt es: Arbeitverweigerung. Bei Berufskraftfahrern ist das so ein zweischneidiges Schwert...
Die Begründung der RS: "...Dem nunmehr vorgelegten Vergleichsprotokoll ist zu entnehmen, dass die Abmahnung bis zum 30.09.06 in der Personalakte des VN verbleibt. Wie müssen daher von einer vorsätzlichen Herbeiführung des Versicherungsfalles ausgehen und bitten um Verständnis..."
Wieso vorsätzlich?? Die erste Abmahnung beruhte auf einer angeblichen Aussage, Sonntags abends nicht mehr rauszufahren, die zweite Abmahnung bemängelt, dass Sonntags abends rausgefahren wurde. Wie soll man sich denn verhalten, um nicht vorsätzlich zu handeln???[/u]
wenn es heißt, sonntags abends nicht rauszufahren, dann wäre das richtige (nicht vorsätzliche) verhalten, sonntag abends nicht rauszufahren.
oder hab ich jetzt was falsch evrstanden? _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Wieso vorsätzlich?? Die erste Abmahnung beruhte auf einer angeblichen Aussage, Sonntags abends nicht mehr rauszufahren, die zweite Abmahnung bemängelt, dass Sonntags abends rausgefahren wurde. Wie soll man sich denn verhalten, um nicht vorsätzlich zu handeln???[/u]
Sie haben einen Vergleich geschlossen, d.h. Sie haben die Abmahnung inhaltsmäßig anerkannt. Da es aber ermutlich ein nicht so schwerwiegendes Vergehen war wurde sich darauf geeinigt, dass bei "guter Führung" die Abmahnung zum 30.09.2006 aus der Personalakte entfernt wird.
Aber es bleibt ein Fakt, dass Sie den Abmahnungsgrund letzendlich nicht mehr bestreiten, daher geht die RS von vorsatz aus. _________________ ##################
Viele Grüße Eifeler
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Wer aufhört, besser zu werden, hört auf, gut zu sein !
@ talla
War vermutlich blöde ausgedrückt:
Es wurde beim ersten Mal beanstandet, dass mein Mann angeblich gesagt hat, er fährt Sonntags abends nicht mehr raus.
Von wegen Termine einhalten und Kunden anliefern und so weiter, könne man diese Einstellung nicht dulden.
Natürlich ist er auch weiterhin, wie gewünscht, Sonntags abends rausgefahren.
Und speziell an diesem Sonntag, wo Schnee und Glätte in der Eifelregion vorhergesagt wurde, ist er auch abends um 22 Uhr losgefahren, da der Kunde auf jeden Fall termingerecht beliefert werden sollte.
Das war den Herren der Geschäftsführung aber auch wieder nicht recht, zumal mein Mann besser durchgekommen ist als vermutet.
In meinen Augen sieht das ganze aus wie eine Kündigungsvorbereitung, da man sich so nach 20 Jahren um die Abfindung drücken kann. Aber das fällt nun wieder ins Arbeitsrecht, und soll hier auch nicht zur Debatte stehen.
Aber wie gesagt, wie man es dreht und wendet, wahrscheinlich sind wir letztendlich sowieso die Dummen...
LG, Petra
-es besteht der "auftrag" sonntags abends zu fahren
-der mann tut das auch.
wofür hat er nun ne abmahnung bekommen? _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
-es besteht der "auftrag" sonntags abends zu fahren
-der mann tut das auch.
wofür hat er nun ne abmahnung bekommen?
es besteht der "auftrag" sonntags abends nicht zu fahren.
der mann tut das auch.
so hab ich das verstanden. 2 abmahnungen für 2 sich widersprechende anweisungen die nicht( oder doch) befolgt wurden. _________________ .........geschmeidig wie zwei Flachmänner®
Natürlich ist er auch weiterhin, wie gewünscht, Sonntags abends rausgefahren.
Und speziell an diesem Sonntag, wo Schnee und Glätte in der Eifelregion vorhergesagt wurde, ist er auch abends um 22 Uhr losgefahren, da der Kunde ....
und damit wird mir nicht klar, warum er überhaupt ne abmahnung (oder sogar 2???) bekommen hat....
irgendwas fehlt doch hier in der geschichte? _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Irgendwas stimmt hier nicht. Die 1. Abmahnung hat er bekommen weil er sich geweigert hat Sonntagsabends rauszufahren, richtig? Die 2. Abmahnung bekam er weil er Sonntagsabends rausgefahren ist, richtig?
Wenn diese beiden Abmahnungen einem Arbeitsrichter vorlagen wird dieser nie und nimmer einen Vergleich zwischen den beiden Parteien vorschlagen. Denn beide Abmahnungen widersprechen sich in ihrer Arbeitsanweisung. Ein ordentlicher Arbeitsrichter hätte vermutlich den AG dazu verdonnert beide Abmahnungen aus der Personalakte zu entfernen und eine für die Zukunft weisende Arbeitsanweisung zu erstellen.
Mal eine andere Frage: Hatte Ihr Mann eigentlich einen Anwalt? Wenn ja, dann würde ich ihm seine Rechnung um die Ohren hauen. _________________ ##################
Viele Grüße Eifeler
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Wer aufhört, besser zu werden, hört auf, gut zu sein !
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