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Verfasst am: 31.05.06, 20:25 Titel: Versicherung wurde teurer -> Kündigungsrecht?
Hallo, ich wollt grad meine Kfz Rechtschutzversicherung bezahlen und musste feststellen,
dass sie um 64 Cent teurer geworden ist.
Folgender Text im Brief:
Aufgrund der Feststellung des Treuhänders hat sich der Versicherungsbeitrag gegenüber
dem Vorjahr (siehe Beitragsanpassungsklausel) erhöht.
Gleichzeitig erweitert die (Versicherung) den LeistungsumfangIhres Vertrages um den
Opfer Rechtsschutz (Rechtschutz für Opfer von Gewaltstraftaten)
Anmerkung: Das ist eine Verkehrsrechtsschutzvers., was wäre damit dann
versichert???
Außerdem, wozu braucht man das? Man hat doch die Staatsanwaltschaft auf seiner Seite
Muss ich das hinnehmen oder habe ich ein Sonderkündigungsrecht?
Die Rechnung ist auf den 17.05.2006 ausgestellt, 14 Tage sind also rum...
(habs vorher gar nicht aufgemacht)
§10 Beitragsanpassung:
.
.
.
6.
Erhöht sich der Beitrag, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes
ändert, kann der Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag innerhalb eines
Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers mit sofortiger Wirkung, frühestens
jedoch zu dem Zeitpunkt kündigen, in dem die Beitragserhöhung wirksam werden sollte.
Eine Erhöhung der Versicherungssteuer begründet kein Kündigungsrecht.
Ist das so rechtes?
Der Vertrag ist zum Jahr 2007 gekündigt, aber natürlich würd ich ihn gerne früher
als später loswerden... _________________ Nur das Genie beherrscht das Chaos!
das ist aber auch ein starkes Stück! Diese Preistreiber! Ich schlage folgende Vorgehensweise vor.
Schreiben Sie den Vorstand an, mit der Bitte um eine ausführliche Stellungnahme wo das viele Geld das Sie nun bezahlen hingeht. Wahrscheinlich hat sich der Vorstand sein Salär übermäßig erhöht und Sie müssen das nun zahlen.. Natürlich nur Einschreiben mit Rückschein, Sie wollen ja sicher gehen das der Brief auch ankommt.
Dann schreiben Sie am besten 5 Versicherer an, mit der Bitte um ein Vergleichsangebot. Aber nur unter der Bedingung, das eine Prämienerhöhung für die Dauer der Laufzeit Grundsätzlich ausgeschlossen ist.
Danke für diesen überaus intelligenten Kommentar.
Ich weiß ja nicht, ob Sie mit Geld um sich schmeißen KÖNNEN.
Ich kann es nicht mehr.
Versicherungssteuer rauf, Mehrwertsteuer rauf, SV Beiträge rauf,
GEZ rauf, irgendwelchen pseudoLeistungserweiterungen bei einer
Versicherung mit Beitrag rauf.
Das einzige was kontinuierlich niedriger wird ist mein Gehalt.
Aktuell: Feiertags, Sonntags, Nachtzuschläge runter, bzw. neuerdings versteuert,
Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld weg usw usf
Ach ja, ich vergaß, mehr Arbeit für weniger Geld.
Und diese ach so tollen Unternehmen fahren Gewinne in Milliardenhöhe ein
und müssen es nicht mal versteuern und kriegen Entlastungen en masse.
Und da soll ich mich nicht über sowas aufregen???
In welcher Welt leben Sie? _________________ Nur das Genie beherrscht das Chaos!
ja, die schieben milliarden und billionen ein, bauen sich riesige glaspaläste hin, zahlen keinen cent für steuern oder sozialabgaben, und wenn man dann einmal in 100 jahren nen schaden hat, winden sie sich wie die aale...stimmts?
und zur frage:
die antwort haben sie sich selbst schon gegeben:
Zitat:
6.
Erhöht sich der Beitrag, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes
ändert, kann der Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag innerhalb eines
Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers mit sofortiger Wirkung, frühestens
jedoch zu dem Zeitpunkt kündigen, in dem die Beitragserhöhung wirksam werden sollte.
Eine Erhöhung der Versicherungssteuer begründet kein Kündigungsrecht.
hier hat sich der versicherungschutz erweitert, damit erstmal kein außerordentliches kündigungsrecht. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
vor einem versicherungswechsel unbedingt die bedingungen vergleichen. hier könnte es einige fallstricke geben. _________________ .........geschmeidig wie zwei Flachmänner®
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 01.06.06, 13:29 Titel:
Piratte hat folgendes geschrieben::
Ich weiß ja nicht, ob Sie mit Geld um sich schmeißen KÖNNEN.
Ich kann es nicht mehr.
Ich weiß, Kleinvieh macht auch Mist, aber wenn ich mir diese Summe
Piratte hat folgendes geschrieben::
64 Cent
ansehe, bin ich schon der Meinung, daß Sie doch möglicherweise ein ganz klein wenig übertreiben. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Ich glaube, dem piratte gehts ums Prinzip... Außerdem hegt er höchstwahrscheinlich einen Groll gegen das Versicherungsunternehmen(aus welchem Grund auch immer). Da würde es mich auch aufregen, so einen Brief zu bekommen...
Zum Thema: Opfer-RS für Gewaltstraftaten kenne ich aus dem Privat-RS (vielleicht in deinem KFZ-RS enthalten?). D. h., wenn ich z. B. überfallen und beraubt werde, kann ich mir auf Kosten der Rechtsschutzversicherung einen Anwalt nehmen und als Nebenklägerin vor Gericht auftreten. Ich kann somit Schmerzensgeldforderungen zusätzlich geltend machen.
Mache ich das nicht, werde ich m. E. vor Gericht nur als Zeuge verhört. Ankläger ist dann "nur" der Staatsanwalt.
(Berichtigt mich, wenn ich falsch liege.) _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist WM- ich war dabei!!
Ich habe damals eine Versicherung abgeschlossen zum Zwecke des Verkehrsrechtschutzes.
Ich hab nicht darum gebeten, dass die Leistungen erweitert werden
und somit auch mein Beitrag.
Darum ärgere ich mich.
Dass 64 Cent _nur_ 64 Cent sind, ist mir schon klar.
Aber in der Summe aller Erhöhungen im Verhältnis zu meinem gleichzeitig
sinkenden Gehalt kommen schon einige Euros pro Monat zusammen.
Und falls es sich gewisse User nicht vorstellen können, aufs Geld schauen zu müssen,
aus welchem Grund auch immer, dann sollen sie weiter die Scheine in den A.... geschoben
bekommen oder sonstwie an zuviel Geld ersticken _________________ Nur das Genie beherrscht das Chaos!
Ruhig, Brauner... Falls dus nicht bemerkt hast, hab ich mich eben auf deine Seite gestellt Das Forum ist allerdings nicht für Stammtischparolen gedacht. So langsam gehts für mich in die Richtung, sorry. _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist WM- ich war dabei!!
Mein Ausgangsfrage war auch sachlich, von meiner Seite wurde mit dem Gestänker
nicht angefangen.
Siehe hier
Blanker Hans hat folgendes geschrieben::
Ui ui ui,
das ist aber auch ein starkes Stück! Diese Preistreiber! Ich schlage folgende Vorgehensweise vor.
Schreiben Sie den Vorstand an, mit der Bitte um eine ausführliche Stellungnahme wo das viele Geld das Sie nun bezahlen hingeht. Wahrscheinlich hat sich der Vorstand sein Salär übermäßig erhöht und Sie müssen das nun zahlen.. Natürlich nur Einschreiben mit Rückschein, Sie wollen ja sicher gehen das der Brief auch ankommt.
Dann schreiben Sie am besten 5 Versicherer an, mit der Bitte um ein Vergleichsangebot. Aber nur unter der Bedingung, das eine Prämienerhöhung für die Dauer der Laufzeit Grundsätzlich ausgeschlossen ist.
_________________ Nur das Genie beherrscht das Chaos!
Piratte hat eine Frage gestellt und nur darauf sollte man sich konzentrieren. Zugegeben, der minimale Betrag verleitet einen schon zun Beiträgen wie den von Blanker Hans. Aber Piratte geht es nun mal ums Prinzip und da ist es Wurscht ob es um eine Beitragserhöhung von 64 Cent oder 10 Euro geht.
Die Antwort dürfte talla bereits gegeben haben:
Zitat:
6.
Erhöht sich der Beitrag, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes
ändert, kann der Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag innerhalb eines
Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers mit sofortiger Wirkung, frühestens
jedoch zu dem Zeitpunkt kündigen, in dem die Beitragserhöhung wirksam werden sollte.
Eine Erhöhung der Versicherungssteuer begründet kein Kündigungsrecht.
Und ob eine Opfer-RS Sinn macht oder nicht dürfte ihuehn anhand seines Beispiels erklärt haben:
Zitat:
Zum Thema: Opfer-RS für Gewaltstraftaten kenne ich aus dem Privat-RS (vielleicht in deinem KFZ-RS enthalten?). D. h., wenn ich z. B. überfallen und beraubt werde, kann ich mir auf Kosten der Rechtsschutzversicherung einen Anwalt nehmen und als Nebenklägerin vor Gericht auftreten. Ich kann somit Schmerzensgeldforderungen zusätzlich geltend machen.
Alles andere sollte man selbst in den Bedingungen nachlesen. Und das vielleicht schon bevor man einen Vertrag abschliesst. _________________ ##################
Viele Grüße Eifeler
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Wer aufhört, besser zu werden, hört auf, gut zu sein !
Mein Ausgangsfrage war auch sachlich, von meiner Seite wurde mit dem Gestänker
nicht angefangen.
Ich habe nicht gestänkert, das sieht etwas anderst aus. Ich habe mich ehrlich gesagt amüsiert das jemand wegen 5,33 Cent im Monat eine Versicherung kündigen will. Da ist ja die Kündigung schon teurer! Das ist kurz gesagt für mich nicht glaubhaft.
Wären Sie wenigstens so ehrlich zu sich selbst und ihren Mitmenschen und würden schreiben, ich habe die Kündigungsfrist versemmelt und möchte dennoch aus dem Vertrag raus.
Wussten Sie eigentlich, das rund um die Banken und Versicherungshochhäuser nur deshalb Gras gepflanzt wurde, damit man nicht hört wie die Kundengelder aus dem Fenster geschmissen werden?
Wussten Sie eigentlich, das rund um die Banken und Versicherungshochhäuser nur deshalb Gras gepflanzt wurde, damit man nicht hört wie die Kundengelder aus dem Fenster geschmissen werden?
Der war gut.
Das ist mir glatt einen Punkt wert. _________________ ##################
Viele Grüße Eifeler
##################
Wer aufhört, besser zu werden, hört auf, gut zu sein !
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