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Die dunklen Träume des Mister B.

 
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Henri-F.
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 31.05.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 31.05.06, 13:20    Titel: Die dunklen Träume des Mister B. Antworten mit Zitat

Ich habe da von einem Fall gehört, der mich etwas beschäftigt. Vielleicht kann mir jemand das erklären ?
Herr B. hat bei der Bank VC Anfang der achtziger Jahre einen Kredit laufen, den er wegen Arbeitslosigkeit nicht zurückzahlen konnte. Es folgten Kontokündigung, Mahnbescheid und Vollstreckung...ohne Erfolg.
Dieser Kredit dümpelte mit dem Titel so vor sich hin...mehrere Anschreiben und Vollstreckungsversuche...wir kennen das ja.
1990 kam es zu einem Vergleich mit Vertrag in Höhe von ca. 30% der Schuld inkl. Zins und Zinseszinsen. Die ersten Raten wurden auch meiner Information nach getilgt, so sagt Herr B. Dann wurde er wieder arbeitslos und konnte nicht weiterzahlen. In Absprache mit dem Sachbearbeiter wurde die Sache erstmal auf Eis gelegt.
Anmerkung: Auch Eis schmilzt Geschockt
Ein neuer Sachbearbeiter kam und damit auch das Unheil.
Im Vertrag wurde vereinbart, dass das Institut die Vergleichsvereinbarung kündigen kann, wenn der Schuldner in Verzug kommt. Armer Mr. B.
Denn der neue Sachb...arbeiter kündigte an, dass er die Vereinbarung schriftlich kündigen muss, wenn kein Geld fliesst. Ist ja auch verständlich !
Es floss kein Geld - trockene Erde lässt nichts wachsen - und es kam auch keine Kündigung der Vertragsvereinbarung. Und die Jahre vergingen....zumindest lassen sich Schulden für das Institut gut absetzen. Irgendwann einmal stand bei Herrn B. ein netter Herr an der Tür, der ihm einen Wisch vor die Nase hielt und in seinem Sumpf nach Kroeten suchen musste. Er fand aber keine...nur Sumpf...und den genug.
Auch Kröten leben lieber in komfortabler Umgebung. Zumindest muss das Wasser flüssig sein.
Und die Jahre vergangen wieder. Das Institut hatte sicher mit der Abschreibung gute Geschäfte gemacht, so dass es nun versuchte, die Rentenansprüche von Mister B. zu pfänden......Schande!, denn die liegen laut Berechnung gerade mal bei € 450 im Jahre 2017. Unser Mister B. liegt zwar immer noch in seinem Sumpf und wartet auf den kleinen Ast, an dem er sich irgendwann einmal festhalten kann; doch frage ich mich, ob da nicht irgendetwas falsch gelaufen ist ?
Kann denn ein Bankinstitut, das einen schriftlichen Vergleich vereinbart und diesen bei Zahlungsverzug kündigen kann, aber es nicht tut, trotzdem die volle Höhe der alten Schuld mit Zinsen und den tragischen Zinseszinsen aufrechterhalten und vollstrecken ? Hat das Institut nicht einen Fehler gemacht, weil es die Vertragsvereinbarungen nicht gekündigt hat ? Liegt hier vielleicht sogar eine Straftat vor ?? - oh-Vorsicht- ich frage mich ernsthaft, denn so etwas könnte ja jedem einmal passieren. Unser Mister B. war aber zu blauäugig und ist bestimmt vor den Problemen fortgelaufen, was uns niemals passieren kann.
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mitternacht
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 31.05.06, 21:01    Titel: Antworten mit Zitat

Schick' den Mister B zur Schuldnerberatung.
Privatinsolvenz. oder so.
Mehr an Beratung läuft hier nicht, fürchte ich.
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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