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Verfasst am: 31.05.06, 22:59 Titel: Vertraulichkeit einer Prüfungsleistung
Szenario:
Erstellung einer Diplomarbeit, Abgabe beim Betreuer, Warten auf das Gutachten. In der Wartephase kommen Andeutungen von dem Betreuer nahestehendem Hilfswissenschaftler über die Güte der Arbeit ("Besteh erst mal das Diplom, habe durchgeguckt, haufenweise Fehler"). Nun die Frage: Darf der Betreuer einfach die Arbeit weitergeben, ohne Zustimmung des Diplomanden ? Der Hilfswissenschaftler gehört nicht zum Prüfungsausschuss. Der Diplomand hat zweifelsohne das geistige Eigentum an seiner Arbeit. Sicherlich kann eine Weitergabe nach Abschluss der Arbeit unter dem Wissenschaftsparagraphen vertreten werden. Aber noch bevor die Prüfung beendet wurde, also die Note feststeht ? Ist das nicht vertraulich zu behandelnes Material ? _________________ Nur einsame Idioten chatten.
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