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hallo...erst mal lob für das neue forum...find ich sehr schick...nun aber zu meiner frage...
die abteilung in der ich arbeite soll geschlossen werden...im espräch steht eine von drei mitarbeiterinen zu behalten...nun lt. arbeitgeber entscheidet hier die sozialauswahl...
mitarbeiterin 1: ca 38 jahre, seit 12 jahren in der firma, verheiratet, der mann arbeitet bei der bahn, 1 14-jähriges kind, anfahrtsweg zur arbeit ca 15 km, selten krank
mitarbeiterin 2: 39 jahre, ebenfalls 12 jahre in der firma, verheiratet, der mann ist selbständig, 1 11-jähriges kind, anfahrtsweg zur arbeit 20-25 km, des öfteren krank
mitarbeiterin 3: 28 jahre, seit knapp 3 jahren in der firma, geschieden, alleinerziehend mit 4 jährigen sohn, anfahrtsweg 10 km, selten krank
wer von diesen drei mitarbeiterinen hat denn nun die größeren chancen in der firma zu bleiben...oder anders gefragt wie sind die kriterien einer sozialauswahl?
Im Kündigungsschutzgesetz sind die Kriterien für eine Sozialauswahl aufgeführt, es sind : Betriebszugehörigkerit, Lebensalter, Unterhaltsverpflichtungen und Evtl. Schwerbehinderungen.
Das Gesetz sagt allerdings nichts darüber, wie diese Kriterien zu gewichten sind.
Gibt es in dem Betrieb vielleicht eine Vereinbarung mit dem Betriebsrat darüber?
Dann wäre die einzuhalten.
Ansonsten müsste das in letzter Konsequenz ein Richter entscheiden, denn letztlich kommt es immer auf den Einzelfall an!
Ich würde Mitarbeiterin 3 behalten, da sie alleine für sich und ihren kleinen Sohn sorgen muss, während die beiden anderen halbwegs erwachsene Kinder haben, die nicht mehr zum KiGa gehen und ausserdem einen Mann haben, der für sie sorgt.
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